Bebauungsplan Strombergstraße 14

Gemeinde Freudental
Landkreis Ludwigsburg

Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Strombergstraße 14“

mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
(ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 20.09.2023 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Strombergstraße 14“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Planbereich besteht aus dem Flurstück 33/1, Strombergstraße 14. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.05.2023/18.08.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Karte Bebauungsplan Strombergstr. 14

Karte Bebauungsplan Strombergstr. 14 als PDF bitte hier klicken.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Strombergstraße 14“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan mit Begründung kann einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans im Rathaus Freudental, Schlossplatz 1, 74392 Freudental während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Freudental geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Freudental, den 21.09.2023
gez.
Alexander Fleig
Bürgermeister

 


 

Gemeinde Freudental
Landkreis Ludwigsburg
Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung
(bei weniger als 20.000 m² Grundfläche) sowie der örtlichen Bauvorschriften
mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet
“Strombergstraße 14“

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
(ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Strombergstraße 14“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

B-Plan Strombergstr. 14

Bebauungsplan Strombergstr. 14 als PDF-Datei hier klicken.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.05.2023.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Grundstücks geschaffen werden. Das vorhandene, ehemalige Lagergebäude ist sanierungsbedürftig und muss aufgrund der schlechten Bausubstanz abgebrochen werden. Es soll eine neue Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose errichtet werden. Für dieses Vorhaben ist – wie bisher – eine Grenzbebauung vorgesehen, für welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus, z.Zt. Gartenstraße 1/1, 74392 Freudental während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Die Frist beginnt am Montag, 10.07.2023 und endet Montag, 07.08.2023. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.freudental.de/aktuelles/bebauungsplan-strombergstrasse14/ eingestellt.

Freudental, den 22.06.2023

 


 

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2023 den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Strombergstraße 14“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gefasst.

Ebenfalls hat der Gemeinderat der Gemeinde Freudental am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13(2)Nr. 2  BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13(2) Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung sowie Vorhaben – und Erschließungsplan ist dieser E-Mail als Anlage beigefügt.  Zudem können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Freudental unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.freudental.de/aktuelles/bebauungsplan-strombergstrasse14/  

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

Relevante Unterlagen: