Bebauungsplan Strombergstraße 14

Gemeinde Freudental
Landkreis Ludwigsburg
Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung
(bei weniger als 20.000 m² Grundfläche) sowie der örtlichen Bauvorschriften
mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet
“Strombergstraße 14“

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
(ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Strombergstraße 14“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

B-Plan Strombergstr. 14

Bebauungsplan Strombergstr. 14 als PDF-Datei hier klicken.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.05.2023.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Grundstücks geschaffen werden. Das vorhandene, ehemalige Lagergebäude ist sanierungsbedürftig und muss aufgrund der schlechten Bausubstanz abgebrochen werden. Es soll eine neue Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose errichtet werden. Für dieses Vorhaben ist – wie bisher – eine Grenzbebauung vorgesehen, für welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus, z.Zt. Gartenstraße 1/1, 74392 Freudental während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Die Frist beginnt am Montag, 10.07.2023 und endet Montag, 07.08.2023. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.freudental.de/aktuelles/bebauungsplan-strombergstrasse14/ eingestellt.

Freudental, den 22.06.2023

 


 

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2023 den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Strombergstraße 14“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gefasst.

Ebenfalls hat der Gemeinderat der Gemeinde Freudental am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13(2)Nr. 2  BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13(2) Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung sowie Vorhaben – und Erschließungsplan ist dieser E-Mail als Anlage beigefügt.  Zudem können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Freudental unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.freudental.de/aktuelles/bebauungsplan-strombergstrasse14/  

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

Relevante Unterlagen: