Entwurf des Bebauungsplans „Kirchhofäcker-Gartenstraße, 1. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans der Innenentwicklung und der örtlichen Bauvorschriften „Kirchhofäcker – Gartenstraße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 15.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchhofäcker – Gartenstraße,1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt:

Entwurf Bebauungsplan Gartenstr.

Kartenausschnitt als PDF-Datei

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.05.2024.

Ziele und Zwecke der Planung:

Aufgrund einer konkreten Anfrage zur Errichtung einer Dachgaube sollen für das gesamte Bebauungsplangebiet die Festsetzungen dahingehend erweitert werden. Dadurch soll eine einheitliche Gestaltung innerhalb des Plangebiets sichergestellt werden. Gleichzeitig soll damit eine bessere Ausnutzung des Bestandes erzielt werden. Im Zuge der Bebauungsplanänderung wird eine zeitgemäße und nachhaltige Bebauung für das gesamte Gebiet angestrebt. Damit ist die Bebauungsplanänderung notwendig, um eine innerörtliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung dient als Maßnahme der Innenentwicklung um schonend mit neuem Flächenverbrauch in freier Landschaft umzugehen. Dazu kommt, dass an vorhandene Versorgungs- und Erschließungseinrichtungen angebunden werden kann.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der von dem Bebauungsplanentwurf betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann die Planunterlagen auf www.freudental.de unter Aktuelles / öffentliche Bekanntmachungen einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einem Monat zur Planung per Mail, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Die Einsicht in die Unterlagen ist auch im Rathaus Freudental, Schlossplatz 1, 74392 Freudental während der üblichen Öffnungszeiten möglich. Die Frist beginnt am 03.06.2024 und endet am 03.07.2024 (je einschließlich). Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite www.freudental.de/kirchhofaecker-gartenstrasse_1_aenderung_Entwurf einsehbar.

Freudental, 22.05.2024

Fleig, Bürgermeister