Bodenrichtwerte

Bitte beachten Sie:

Die Stadt Besigheim übernimmt seit dem 1.1.2021 die Zuständigkeit im Sinne des BauGB für  Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte u.a. von der Gemeinde Freudental. Den Link finden Sie hier: https://www.besigheim.de/start/buerger-service/Gutachterausschuss.html

Bodenrichtwerte gültig ab 01.01.2023 / 01.01.2022 für Zwecke der Grundsteuer

Nach § 196 des Baugesetzbuches und § 12 der Gutachterausschussverordnung sind alle zwei Jahre zum 01.01. auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte).

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke; eventuell darauf befindliche bauliche Anlagen sind hierbei nicht berücksichtigt. Je nach Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt kann der Verkehrswert im Einzelfall vom Bodenrichtwert abweichen. Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Bodenrichtwerte für die Gemarkung der Gemeinde Freudental überprüft und wie folgt zum 01.01.2023, gültig ab 01.01.2023, neu festgesetzt. Die grün markiertenBodenrichtwerte wurden zusätzlich für Zwecke der Grundsteuer gültig ab 01.01.2022 festgelegt.

Bodenrichtwert-Tabelle als PDF-Datei