Abrechnung für Wasser- und Abwassergebühren & Abschlag

Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser- und Abwassergebühren 2022 und Anforderung der 1. Abschlagszahlung 2023 zum 31.03.2023

Die Gemeinde Freudental erhebt die Wasser- und Abwassergebühren als Jahresverbrauchsabrechnung, auf welche Abschlagszahlungen erhoben werden. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgte durch Selbstablesung der Gebührenschuldner. An dieser Stelle ein Dankeschön für die große Mitwirkungsbereitschaft. Die Möglichkeit den Zählerstand online zu erfassen haben mehr als 50% unserer Bürger genutzt.

Die Gebührenbescheide für die Jahresabrechnung 2022 sind mit Datum 13.03.2023 erstellt. Die Zustellung der Gebührenbescheide sollte bereits erfolgt sein.

Die Gebühren für 2022 betrugen bis zum 31.12.2022:

a) für Wasser 2,09 €/m³
36,00 €/Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 2,5
40,80 €/Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 6
jeweils zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

b) für Abwasser 2,15 €/m³ Schmutzwassergebühr und
0,28 €/m² Niederschlagswassergebühr

Ab dem 01.01.2023 betragen die Gebühren:

a) für Wasser 2,09 € /m³
36,00 € /Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 2,5
40,80 € /Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 6
jeweils zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

b) für Abwasser 2,50 €/m³ Schmutzwassergebühr und
0,29 €/m² Niederschlagswassergebühr

Auf die festgestellte Jahresschuld werden gemäß § 47 der Wasserversorgungssatzung vierteljährliche Abschlagszahlungen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des Jahres erhoben (die Höhe ist aus dem Bescheid ersichtlich). Die 1. Vorauszahlungsrate für 2023 wird zum 31. März 2023 mit der Jahresabrechnung 2022 fällig.

Aus Kostengründen werden keine vierteljährlichen Abschlagsrechnungen zugestellt. Die Abschlagshöhe sowie die jeweilige Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresabrechnung 2022.

Bitte beachten Sie, dass bei Bescheiden, die lediglich Niederschlagswasser enthalten, systemtechnisch für 2023 keine Vorauszahlung berechnet werden konnte. Die Abrechnung des Niederschlagwassers für 2023 erfolgt mit der Abrechnung im März 2024.

Für Teilnehmer des Einzugsverfahrens: Bitte nicht überweisen! Der fällige Betrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Eventuelle Überzahlungen aus dem Jahr 2022 werden mit der fälligen Abschlagszahlung verrechnet bzw.


Brennholzverkauf 2023

Die Gemeinde Freudental hat in diesem Jahr wieder einiges an Brennholz zum Verkauf anzubieten. Wie in den Vorjahren werden die einzelnen Gebinde an den Meistbietenden veräußert. In der Tabelle sind die Nummern der einzelnen Gebinde, der Standort, die Art, die Menge und das Mindestgebot der einzelnen Stapel aufgeführt.

Das Brennholz ist nur für den Eigenbedarf und nicht zur Weiterveräußerung. Bieter aus Freudental werden bei gleichem Gebot bevorzugt. Ansonsten entscheidet bei gleichem Gebot das Los.

Gebote sind formlos, unter Angabe der Nummer des Gebindes, des Preises und der genauen Anschrift des Bieters, schriftlich oder per Mail bei der Gemeinde Freudental abzugeben:

Gemeinde Freudental, Schlossplatz 1, 74392 Freudental bzw.
Email: gemeinde@freudental.de

Telefonische Gebote werden nicht berücksichtigt.

Annahmeschluss von Geboten ist der Donnerstag, 31.03.2023. Nach Ablauf der Frist werden die einzelnen Bieter von der Gemeinde benachrichtigt.

Nr. Lagerort Menge rm Holzart Mindestgebot €
1 Kläranlage ca. 1,9 Mischholz 95,-
2 Ortseingang von Hohenhaslach kommend ca. 2,4 Mischholz 120,-
3 Birkenwald am Hügel ca. 1,5 Weide 60,-
4 Feldweg westlich Sportplatz ca. 1,7 Kirsche 85,-
5 Feldweg westlich Sportplatz ca. 2,5 Mischholz 125,-
6 Kleine Waldstücklein ca. 1,0 Mischholz 45,-
7 Kirschenstückle bei Nr. 142 ca. 1,6 Mischholz 80,-

 


Fundsachen

Es wurden folgende Gegenstände beim Fundbüro abgegeben:

  • Gartenschere

Alle Fundsachen können nach terminlicher Vereinbarung abgeholt werden.

Kontakt:
Frau Hirtling oder Frau Hartmann
Gartenstraße 1/1
Freudental
Tel.: 07143/88303-10 oder  -21


Standesamtliche Nachrichten

Sterbefall:

Am 05.03.2023
Elisabeth Kiebler, geb. Roux, 86 Jahre