Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 22. April 2026

Neugestaltung “Rathaus-/Schloßplatz” – Ausschreibungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.12.2025 beschlossen, die Umgestaltung der „Hauptstraße – / Schloßstraße“ im Bereich des Rathaus-/Schloßplatzes entsprechend der vorgestellten Variante 2 im Jahr 2026 anzugehen. Die Verwaltung wurde zusammen mit dem Büro ModusConsult beauftragt, die Planung entsprechend der Beratungen anzupassen sowie die Ausschreibung vorzubereiten und das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung zu erarbeiten.

Die Planerin Ann-Kathrin Meilicke vom Büro ModusConsult stellte nochmals die Planung vor, die geringfügig angepasst wurde. Weiter ging sie auf das Leistungsverzeichnis, das mit aktuellen Preisen versehen wurde, ein. Die Kosten schließen mit ca. 210.000 € ab, was knapp 35.000 € mehr als in der letzten Kostenberechnung sind. Es handelt sich um Mehrkosten durch den Baukostenanstieg (6.000 €), Baumschutzmaßnahmen (15.000 €), Anforderungen Engstelle durch LRA (4.500 €), Umleitung und Verkehrszeichenpläne (4.000 €) sowie einen Puffer für Unvorhergesehenes (5.500 €), die von der Planerin auf Nachfrage aus dem Gremium nochmals ausführlich erläutert wurden. Insbesondere bei den Mehrkosten für die Baumschutzmaßnahmen wurde kritisch nachgefragt. Hier wurde zugesagt, nur die wirklich notwendigen Maßnahmen für den Schutz der Linde, die erhalten werden soll, tatsächlich durchzuführen.

Die Maßnahme soll Ende August / Anfang September 2026 beginnen und bis spätestens November 2026 abgeschlossen sein, um den Zeitplan auch hinsichtlich der Förderung einzuhalten. BM Alexander Fleig und auch die Planerin sagten zu, das Thema „Zeitschiene“ mit der dann beauftragten Firma ständig im Auge zu behalten.

Für die Maßnahme wurde ein Betrag in Höhe von 190.000 € aus dem Haushalt 2025 ins Haushaltsjahr 2026 übertragen. Mittlerweile ist klar, so der Bürgermeister, dass für die Fläche von 875m² mit einer pauschalen Förderung von 150 €/m² aus der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ ein Gesamtzuschuss von 131.250 € möglich ist. Bei möglichen Kosten von rd. 210.000 € liegt der kommunale Eigenanteil bei knapp 79.000 €. Der kommunale Eigenanteil wäre grundsätzlich auch mit Mitteln aus dem Sonderprogramm „Infrastruktur“ des Bundes (sog. LuKif-Mittel) zu decken.

Der Gemeinderat stimmte der formalen Einholung von Angeboten anschließend mehrheitlich zu.

Plan_Schlossplatz

Plan Umgestaltung Rathaus-/Schlossplatz als PDF

Lärmaktionsplanung 4. Runde
– Vorstellung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

In der Sitzung des Gemeinderats am 22.10.2025 hatte das Büro ModusConsult aus Karlsruhe die Zwischenergebnisse aus der Lärmaktionsplanung 4. Runde vorgestellt. Im Anschluss wurde beschlossen, den vorliegenden Entwurf der Lärmaktionsplanung 4. Runde öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange anzuhören.

Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt, so der Bürgermeister und es sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Die Synopse mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie dem Abwägungsvorschlag und der daraus erarbeitete Endbericht zur Lärmaktionsplanung 4. Runde wurden von Herrn Adrian Gericke vom Büro ModusConsult an der Sitzung nochmals vorgestellt und ausführlich erläutert.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird an dem zuletzt umgesetzten Kompromiss einer durchgehenden Festsetzung der Geschwindigkeit auf 40km/h in der Ortsdurchfahrt im Zuge der L1106 vorerst nichts geändert, da dies breite Zustimmung in der Einwohner- aber auch Anwohnerschaft findet. Lediglich für ein Teilstück in der Heilbronner Straße wurde im Bereich des Blitzers die Anordnung 30 km/h belassen und dies soll auch so weiter gelten. Hier soll der Antrag gestellt werden, die Geschwindigkeitsreduzierung vor die Einfahrt zur Rotenbergstraße zu versetzen.

Regionalverkehrsplan – Stellungnahme der Gemeinde

Der Verband Region Stuttgart ist für die Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalverkehrsplans zuständig. Aktuell hat der Verband Region Stuttgart allen beteiligten Kommunen und Aufgabenträgern die Möglichkeit geben, Maßnahmen zu melden, deren Aufnahme in den Regionalverkehrsplan geprüft werden soll.

In diesem Zuge war dem Bürgermeister aufgefallen, dass die Umfahrung Freudental weiterhin als Straßenverkehrsmaßnahme zur Trassenfreihaltung (Nr. 350) in dem Planwerk enthalten ist. Von Seiten der Gemeinde Freudental wurde vor einiger Zeit beschlossen, diese Trassenfreihaltung in der erfolgten Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den GVV Besigheim (gültig bis 2035) zu streichen.

Der Gemeinderat einigte sich darauf, die Trassenfreihaltung in der Regionalverkehrsplanung nicht zu streichen und dies dem Verband auch so mitzuteilen.

Grundschule Freudental
– Aktueller Bericht der Schulleiterin
– Schaffung von weiterem Schulraum, Beschlussfassung

Die Grundschule Freudental wächst: Während aktuell knapp 100 Kinder die Schule besuchen, werden bis zum Schuljahr 2029/2030 voraussichtlich 146 Kinder erwartet. Um allen Schülerinnen und Schülern weiterhin ein gutes Lern- und Betreuungsangebot zu ermöglichen, steigt die Zahl der Klassen von sechs auf sieben, und mindestens ein weiteres Klassenzimmer wird benötigt.

Die Schule ist seit 2018/2019 eine Ganztagesgrundschule, rund zwei Drittel der Kinder nehmen das Ganztagesangebot wahr. Für das kommende Schuljahr 2026/2027, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung greift, sind keine zusätzlichen Räumlichkeiten nötig, da Mensa und Räume im Untergeschoss der Schönenberghalle bereits genutzt werden.

Rektorin Dagmar Nitsche betonte, dass die bisherigen Räume vollständig ausgelastet sind. Der Musikraum kann wegen laufender Angebote wie dem Leseclub und gemeinsamen Projekten nicht als Klassenzimmer genutzt werden. Umso wichtiger ist daher die geplante Erweiterung.

Für das kommende Schuljahr konnte bereits eine neue Lehrkraft eingestellt werden, eine weitere ist beim Schulamt angemeldet. Unterstützt wird die Schule außerdem durch FSJ-Stellen, HSL- und Lernbegleitung. Besonders hervorzuheben ist das Sprachförderprogramm „Sprachfit“, das Kinder mit Sprachförderbedarf gezielt unterstützt. Es läuft seit diesem Schuljahr erfolgreich und wird ab 2027/2028 an allen Grundschulen verbindlich sein.

Die Lösung: Ein Container-Klassenzimmer für 20 Kinder, das links vom Haupteingang der Schule errichtet werden soll. Kurze Wege, gute Anbindung und eine optische Trennung zur Straße sorgen für Sicherheit und Komfort. Das Baugesuch wird vom Büro sontho-Architekten erstellt, Angebote von mehreren Herstellern eingeholt. Eine Entscheidung über die Umsetzung wird in der Juni-Sitzung erwartet.

Die Gemeinderäte stimmten dem Vorgehen einstimmig zu. Mit der neuen Container-Klasse kann die Grundschule Freudental allen Kindern ausreichend Platz für Lernen, Spielen und gemeinsames Wachsen bieten.

Bebauungsplan “Galgenäcker Nord”
– Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs

BM Alexander Fleig führt einleitend aus, dass im aktuellen Flächennutzungsplan 2035 für den GVV Besigheim die Fläche „Galgenäcker-Nord“ als Mischgebiet ausgewiesen ist. Die Fläche wird aktuell für die Landwirtschaft genutzt.

Das Büro KMB wurde im Jahr 2025 von der Gemeinde Freudental mit der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen für die Flächenerweiterung beauftragt und der Gemeinderat hat sich im Rahmen seiner letzten Klausurtagung im November 2025 sowie mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen mit den Planungen beschäftigt. Das Verfahren soll nun gestartet und in eine erste frühzeigte Beteiligung gehen, so der Bürgermeister. Der Flächennutzungsplan ist zudem im Parallelverfahren anzupassen.

Anlass für die Planung ist, so BM Alexander Fleig, dass die Gemeinde Freudental einen dringenden Bedarf an neuen Gewerbebauplätzen hat. Aus diesem Grund ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete „Galgenäcker 1“ und „Galgenäcker 2“ im Norden vorgesehen. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets soll sowohl bestehenden ortsansässigen Betrieben ein Entwicklungspotenzial geboten als auch Raum für die Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen werden. Insgesamt besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplans, da er sowohl der wirtschaftlichen Entwicklung, als auch der Optimierung kommunaler Einrichtungen dient.

Anschließend erläuterte der Planer Andreas Tiefau vom Büro KMB die baurechtlichen Festsetzungen der geplanten Erweiterung, die sich an den südlich bestehenden Gewerbegebieten orientieren. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, insbesondere mit dem angrenzenden Wohngebiet im Osten, wird das Plangebiet in zwei Nutzungsbereiche unterteilt. Dadurch sollen gewerbliche Nutzungen in der Nähe des Wohngebiets so gesteuert werden, dass das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigt wird, so der Planer.

Der Bürgermeister informiert über die bereits erfolgte Beauftragung des artenschutzrechtlichen Gutachtens, da dieses immer im Zeitraum März bis Oktober durchzuführen ist.

Sämtliche im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebiets anfallenden Kosten können über die noch abzuschließende Finanzierung außerhalb des Haushalts gedeckt werden. Die Gemeinde geht hier zunächst in Vorleistung.

Der Gemeinderat stimmte für die Weiterentwicklung und leitete mit der Billigung des Vorentwurfs das Bebauungsplanverfahren ein. Auf Grundlage des Vorentwurfs sollen nun die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Auf die öffentliche Bekanntmachung im letzten und in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Gewerbegebiet “Galgenäcker Nord” – Vergaben

Nachdem das Bebauungsplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Galgenäcker Nord“ auf den Weg gebracht wurde, sind die weiteren notwendigen Aufträge und Gutachten zu beauftragen.

Vergabe „Neuaufstellung der Bebauungs- und Grünordnungsplanung“:

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2025 das Büro KMB aus Bietigheim-Bissingen mit der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Galgenäcker“ beauftragt. Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde der Vorentwurf gebilligt.

Um in der Neuaufstellung des Bebauungsplans weiter arbeiten zu können, sollte das Büro mit den weiteren Arbeiten im Rahmen der Neuaufstellung der Bebauungs- und Grünordnungsplanung beauftragt werden. Dem Gemeinderat liegt das Honorarangebot des Büro KMB vom 27.11.2025 mit voraussichtlichen Gesamtkosten bei rd. 30.000 € brutto vor. Es wurde eine stufenweise Beauftragung festgelegt

Vergabe „Fachbeitrag Verkehr und Schall“:

Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens soll und muss der zukünftige Verkehrs- und Anlagenlärm untersucht werden. Hier gilt es den zusätzlichen Verkehr, insbesondere in der Schillerstraße, abzuschätzen und schalltechnisch zu bewerten. Zudem grenzt im östlichen Bereich ein Wohngebiet an.

Das Büro ModusConsult aus Karlsruhe, das bereits mit der örtlichen Verkehrsuntersuchung und bei letzten Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich bereits beauftragt war (sowie für das Land die Verkehrsprognosen für unseren Bereich erarbeitet hatte), kennt die örtlichen Gegebenheiten bestens und hat das den Gemeinderäten vorliegende Leistungsangebot vom 09.12.2025 erarbeitet. Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen bei knapp 10.000 € brutto.

Vergabe „Erschließungsträger“:

Nach den guten Erfahrungen bei der Umlegung und Erschließung des Baugebiets „Alleenfeld“ mit der Landsiedlung Baden-Württemberg schlug BM Alexander Fleig vor, auch die Umsetzung des Gewerbegebiets „Galgenäcker Nord“ gemeinsam mit der Landsiedlung anzugehen. Die Landsiedlung hat das Angebots- und Leistungsbild vom 05.02.2026 ausgearbeitet. Danach wird die bautechnische Begleitung mit Führung des Erschließungsträgerkontos usw. mit pauschal 29.750 € brutto abgegolten. Bei der anstehenden Umlegung und den Grundstücksverhandlungen soll die Landsiedlung nur beraten, so der Bürgermeister und die Verwaltung den Großteil der Arbeiten selbst ausführen.

Anschließend stimmte der Gemeinderat den drei Vergaben einstimmig zu.

Dachsanierung “Gartenstraße 1” – Vergabe der Arbeiten

BM Alexander Fleig führte aus, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Umsetzung der Maßnahme „Dachsanierung Gartenstraße 1“ beschlossen hatte. Die Verwaltung hat bereits Angebote für die Gewerke „Gerüst“ und „Zimmerer“ eingeholt. Die beiden Gewerke können freihändig vergeben werden, da die Kostenberechnungen des Büros e.e.a. aus Besigheim für beide Gewerke jeweils unter 100.000 € netto liegen.

Günstigster Bieter im Gewerk „Gerüst“ war die Firma H+P aus Ilsfeld zum Preis von brutto 7.830,24 €. Hier gingen insgesamt 2 Angebote ein und es waren 3 Firmen beteiligt.

Das Gewerk „Zimmerer“ wurde von der Firma Heidler aus Freudental zum Preis von brutto 100.264,83 € am Günstigsten angeboten. Hier lagen zum Termin drei Angebote vor und es wurden 7 Firmen beteiligt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme bei Vergabe belaufen sich auf 117.377,07 € brutto und liegen damit knapp 17.000 € unter der Kostenberechnung des Büros. Die Kosten sollen mit 60% aus der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ sowie mit 40% aus den Mitteln des Sonderprogramms „Infrastruktur“ des Bundes (sog. LuKif-Mittel) finanziert werden.

Der Gemeinderat stimmte den beiden Vergaben zu. Die Maßnahme soll bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Beschlussfassung im Gemeinderat am 21.01.2026 gingen weitere Spenden bei der Gemeinde Freudental ein (Stand 09.04.2026), die von BM Alexander Fleig erläutert wurden. So sind insgesamt 3 Spenden von Privatpersonen für das HvO-Projekt bei der Feuerwehr Freudental mit einer Summe von zusammen 500 € eingegangen. Zudem hat das Freudentaler Reisebüro den Erlös aus der Musical-Gala vom März 2026 in Höhe von 1.250 € ebenfalls für das HvO-Projekt gespendet.

Für das anstehende 50-jährige Jubiläum der KiTa Taubenstraße gingen folgende Spenden ein: -1.500 € von der Fa. Lutz Krieg
• 500 € von der KSK Ludwigsburg
• 500 € von der VR-Bank Ludwigsburg
• 110 € von Privatpersonen

Die Bürgerstiftung Freudental unterstützte die KiTa Rosenweg bei der Anschaffung weiterer Hochbeete (u.a. in den Außengruppen) mit 1.000 €.

Weiter erhielt die Gemeinde eine private Spende von 50 € für die Unterhaltung der Kriegsgräber am Friedhof.

Für das Projekt „Blühstreifen“ gingen weitere Spenden von insgesamt 350 € ein. Die Spenden von mehr als 800 € bekam der örtliche Landwirt, da er dieser Tage die Blühstreifen angelegt hatte, informierte der Bürgermeister.

Der Gemeinderat bedankte sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung und stimmte der entsprechenden Verwendung der Spendenbeiträge zu.

Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Elsbeerenring, Flst. 1023 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen

Bauamtsleiterin Evelin Bezner führte aus, dass hier die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit zwei Garagen beantragt wurde. Die Besonderheit bei diesem Bauvorhaben sind zwei beantragte Garagen – eine auf jeder Grundstücksseite. Nach Klärung mit der unteren Baurechtsbehörde ist dies zulässig, da privilegierte Vorhaben (dazu gehören u.a. Garagen) an der Grenze zulässig sind. Dies gilt für beide Grundstücksseiten, da das Baufenster durchgehend ist, so die Bauamtsleiterin.

Nachdem das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans „Alleenfeld“ einhält, sind von Seiten der Gemeinde Freudental keine Beschlüsse notwendig. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben deshalb zur Kenntnis.

Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen

BM Alexander Fleig informierte, dass nach aktuellem Informationsstand die Sperrung der L1107 ab Scheulerhof in Richtung Bietigheim-Bissingen ab Dienstag, 26.05.2026 (nach Pfingsten) erfolgen soll. Weitere Infos, insbesondere auch zu den Busfahrplänen während der Sperrung, liegen der Verwaltung noch nicht vor. Der Bürgermeister sagt zu, sobald nähere Infos vorliegen, umgehend auf allen Kanälen zu informieren.

 


Schließtag des Rathauses Freudental

Das Rathaus bleibt am Freitag, den 15. Mai 2026 ganztägig geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
 
Bei Störungen in der Wasserversorgung wenden Sie sich an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen unter der Servicenummer: 07142/7887-111.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!


Bebauungsplan „Galgenäcker Nord“

Gemeinde Freudental
Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Galgenäcker Nord“

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Galgenäcker Nord“ einschließlich der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB), den Vorentwurf zu billigen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

In gleicher Sitzung wurde auch der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und der künftigen örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke 246/7, 252, 253, 254/1, 254/2, 255, 256, 257, 257, 259 und 260/1 sowie Teilflächen des Flurstücks 246/2 auf der Gemarkung Freudental. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

B-Plan Galgenäcker Nord

Bebauungsplan Galgenäcker Nord als PDF-Datei

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB vom 08.04.2026

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Freudental hat einen dringenden Bedarf an neuen Gewerbebauplätzen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete „Galgenäcker 1“ und „Galgenäcker 2“ im Norden vorgesehen.

Die baurechtlichen Festsetzungen der geplanten Erweiterung orientieren sich an den

südlich bestehenden Gewerbegebieten. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten,

insbesondere mit dem angrenzenden Wohngebiet im Osten, wird das Plangebiet in zwei Nutzungsbereiche unterteilt. Dadurch sollen gewerbliche Nutzungen in der Nähe des Wohngebiets so gesteuert werden, dass das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets soll sowohl bestehenden ortsansässigen Betrieben ein Entwicklungspotenzial geboten als auch Raum für die Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen werden.

Insgesamt besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplans, da er der wirtschaftlichen Entwicklung dient.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO BW ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren und mit Vertretern der Gemeindeverwaltung zu erörtern und sich zu Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom

Montag, dem 11.05.2026 bis Donnerstag, dem 11.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse wwww.freudental.de unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen / Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht und zugänglich gemacht. https://freudental.de/bebauungsplaene-im-verfahren/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:

Rathaus Freudental, Gemeindeverwaltung, Schloßplatz 1, 74392 Freudental (Zimmer 1.05)

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 11.06.2026 Stellungnahmen an bauen@freudental.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Freudental (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Freudental (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift des Beteiligens angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden die darin enthaltenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Freudental, den 28.04.2026

Alexander Fleig

Bürgermeister

Anlagen: 

 


Mithilfe beim Kinderferienprogramm

Eure / Ihre Unterstützung ist gefragt!
 
Auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern unvergessliche Sommerferien ermöglichen und ein abwechslungsreiches sowie buntes Ferienprogramm anbieten.
 
Damit uns das gelingt, sind wir sowohl auf neue als auch auf bewährte Programmangebote angewiesen. Wie bereits im vergangenen Jahr erfolgt die Anmeldung für das Kinderferienprogramm ausschließlich online. Die einzelnen Programmpunkte müssen daher wieder in unserem System SFP Plus eingepflegt werden.
 
Wenn Sie uns unterstützen möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Hirtling oder Frau Hartmann
(Tel.: 07143 / 88303-10 oder -21 | E-Mail: ferienprogramm@freudental.de).
Gerne senden wir Ihnen anschließend die Zugangsdaten für SFP Plus sowie eine kurze Anleitung zu.
 
Bitte beachten Sie, dass alle Programmbeiträge spätestens bis Freitag, 15. Mai 2026, im System hinterlegt sein müssen.
 
Wir freuen uns sehr, wenn sich neben Vereinen und Organisationen auch Privatpersonen oder Gewerbetreibende mit einem Programmpunkt beteiligen.
 
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
 
Bürgermeisteramt Freudental
gez.
Fleig
(Bürgermeister)
 


Fälligkeit von Grundsteuer und Gewerbesteuer  

Zum 15.05.2026 werden
– der 2. Grundsteuerteilbetrag für 2026
– die 2. Gewerbesteuervorauszahlungsrate für 2026
zur Zahlung fällig.

Grundsteuer 2026
 
Zum 15.02./15.05./15.08./15.11.2026 bzw. bei Jahreszahlung zum 01.07.2026 werden die Raten bei der Grundsteuer fällig.
 
Die Höhe der Zahlungen für die Grundsteuer ist aus dem Ihnen zugegangenen Jahresbescheid von 2025 zur Grundsteuer ersichtlich. Sollten sich Änderungen ergeben haben, ist Ihnen ein geänderter Grundsteuerbescheid zugegangen.
 
Die Grundsteuerbescheide sind Mehrjahresbescheide und gelten bis eine Änderung eintritt.
 
Merken Sie sich bitte die im Bescheid angeführten Fälligkeitstermine vor, da Sie keine weitere Zahlungsaufforderung erhalten. Wir bitten Sie darum, Ihre Bescheide aufzubewahren.
 
Gewerbesteuer 2026
 
Die Höhe der fälligen Gewerbesteuervorauszahlung entnehmen Sie bitte dem letzten Abrechnungsbescheid.
 
Die Bankverbindung der Gemeinde lautet:
 
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE17 6045 0050 0006 0007 43   BIC: SOLADES1LBG
 
VR-Bank Ludwigsburg eG
IBAN: DE67 6049 1430 0067 4400 02   BIC: GENODES1VBB
 
Bitte Buchungszeichen nicht vergessen.
Für Teilnehmer des SEPA-Einzugsverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung erteilt haben, werden auf die Einhaltung des Zahlungstermins hingewiesen.
 
Bitte beachten Sie: die Zahlung ist bei Barzahlung mit dem Tag des Geldeingangs erfüllt, bei Überweisung ist die Zahlung erst mit der Kenntnisnahme der Gutschrift erfüllt.
 
Die Gemeindekasse ist verpflichtet, bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Bitte tragen Sie durch pünktliche Zahlung dazu bei, dass Verwaltungs- und Nebenkosten so gering wie möglich gehalten werden können.
 
Vordrucke für die SEPA-Basislastschrift (früher: Einzugsermächtigung)
erhalten Sie im Rathaus oder unter https://freudental.de.
 


Jubilare

09.05.2026
Dr. Wolfgang Horst Zaschke, 81 Jahre
Inge Keyerleber, 85 Jahre


AK Flüchtlingshilfe – Betten gesucht! 

Für eine kinderreiche Familie aus der Ukraine suchen wir drei Einzelbetten (normale Größe).
Bitte melden Sie sich bei Frau Mallok, Tel. Nr. 07143/88303-14 oder per E-Mail mallok@freudental.de, wenn Sie gute gebrauchte Bettgestelle zu verschenken haben.