Busverkehr während der Sperrung in der Ortsmitte
11.09.2026
Ab Montag, 14.09.2026, beginnen Bauarbeiten zur Umgestaltung der Ortsmitte im Bereich der Haupt- und Schloßstraße in Freudental. Die Schloßstraße wird deshalb voraussichtlich bis Mitte November 2026 voll gesperrt.
Die Sperrung hat Auswirkungen auf die Buslinien 568, 568A und 666:
- Linie 666: Die Schulfahrten nach/von Bönnigheim können in Freudental nur die Haltestelle „Besigheimer Straße“ bedienen. Die Busse müssen am Kreisverkehr wenden. Die Haltestelle „Post“ entfällt.
- Linien 568 und 568A: Die Fahrten enden bzw. beginnen an der Haltestelle „Post“. Die Busse wenden im Gewerbegebiet Beuchaer Straße. Die Haltestelle „Besigheimer Straße“ entfällt.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Kommunalpolitischer Spaziergang
11.09.2026
Herzliche Einladung zu einem kommunalpolitischen Spaziergang mit Bürgermeister Alexander Fleig
Bürgermeister Alexander Fleig lädt am Freitag, den 09. Oktober 2026 um 16.00 Uhr zu einem kommunalpolitischen Spaziergang ein (Dauer ca. 2 Stunden). Dabei stellt der Bürgermeister die aktuellen Projekte und Entwicklungsperspektiven vor. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger im Gespräch auch ihre Fragen, Ideen bzw. Anregungen vorbringen und besprechen. Treffpunkt ist vor dem Rathaus Freudental. Es ist eine Anmeldung erforderlich ( Frau Schulz: Tel. 07143/88303-19 oder Email: schulz@freudental.de).
Kommunale Geschwindigkeitsmessungen
11.09.2026
Am 26.08.2026 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:
Messpunkt: Besigheimer Str.
Einsatzzeit: 06.50 – 08:50 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 40 km/h
gemessene Fahrzeuge: 323
Überschreitungen: 26
Höchstgeschwindigkeit: 59 km/h
Jubilare
11.09.2026
15.09.2026
Elfriede Maria Wetschky, 78 Jahre
Lieselotte Lang, 77 Jahre
16.09.2026
Peter Waldinsperger, 89 Jahre
Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!
Handwerker-Parkausweis
09.09.2026
Neues Angebot für Handwerksbetriebe startet zum 1. September – Erstmals einheitlicher Handwerker-Parkausweis im Landkreis Ludwigsburg
Ludwigsburg. Im Landkreis Ludwigsburg wird zum 1. September 2026 ein kreisweit gültiger Handwerker-Parkausweis eingeführt. Die Straßenverkehrsbehörden im Landkreis Ludwigsburg haben hierzu ein gemeinsames Angebot entwickelt und die Einführung nun mit einer gemeinsamen Vereinbarung beschlossen. „Mit dem kreisweiten Handwerker-Parkausweis schaffen wir eine praxisnahe Lösung für unsere Handwerksbetriebe. Wir reduzieren bürokratische Hürden, erleichtern die tägliche Arbeit der Unternehmen und stärken damit gleichzeitig einen wichtigen Wirtschaftszweig in unserem Landkreis“, erklärt Landrat Dietmar Allgaier.
Hintergrund der Initiative sind die zunehmenden Schwierigkeiten von Handwerksunternehmen, bei Kundinnen und Kunden vor Ort Parkmöglichkeiten zu finden, und der hohe Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Sonderparkgenehmigungen. Bisher mussten Betriebe für jeden Einsatz mit schwierigen Parkverhältnissen Ausnahmegenehmigungen beantragen, um ihre Montage- und Service-Fahrzeuge nah am Einsatzort abzustellen. Manche Städte bieten zwar bereits Jahresausweise an, diese gelten aber jeweils nur für eine Stadt und umfassen unterschiedliche Leistungen.
Unter Federführung des Kreis-Wirtschaftsförderers Oliver Reichert wurde daher gemeinsam mit der Kreis-Handwerkerschaft Ludwigsburg und allen zuständigen Verkehrsbehörden im Landkreis ein einheitlicher, gebietsübergreifender Handwerker-Parkausweis entwickelt. Dieser wird einmal im Jahr beantragt, in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg anerkannt und bietet einheitliche Leistungen zu einheitlichen Konditionen. „Nur über die gute Zusammenarbeit mit unseren Kommunen und ihren zuständigen Behörden können wir heute dieses Ergebnis präsentieren. Ich danke allen Beteiligten für die Unterstützung“, betont Landrat Allgaier.
Erfolgreicher Projektabschluss durch starke kommunale Zusammenarbeit
Mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrags durch die kommunalen Verkehrsbehörden sind nun alle Voraussetzungen für die Einführung geschaffen. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Projekts wird ein zentraler Baustein der Zukunftsstrategie des Landkreises umgesetzt. An der Erarbeitung beteiligten sich neben der Kreis-Wirtschaftsförderung und der Kreis-Handwerkerschaft die Verkehrsbehörden der Kommunen Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Vaihingen an der Enz und des Landkreises Ludwigsburg. Damit unterstreicht das Vorhaben das gemeinsame Engagement zur Stärkung und Unterstützung des regionalen Handwerks. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für unsere Handwerkerinnen und Handwerker. Kurze Wege und weniger Parkplatzsuche bedeuten mehr Zeit für die eigentliche Arbeit“, freut sich Kreis-Handwerksmeister Albrecht Lang über das neue Angebot.
Handwerker-Parkausweis bietet attraktive Vorteile im gesamten Landkreis
Der neue kreisweit anerkannte Handwerker-Parkausweis geht in seinen Leistungen über die meisten bisherigen kommunalen Regelungen hinaus. In Verbindung mit dem Ausweis gelten folgende Sondergenehmigungen:
- Entfall von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
- Entfall der Höchstparkdauer (außer in Kurzparkzonen unter 30 Minuten) sowie Verzicht auf die Nutzung einer Parkscheibe
- Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- Parken in Bereichen mit Bewohnerparken
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- Die Sondergenehmigungen gelten dabei ausschließlich für die Dauer des Einsatzes vor Ort bei Kunden und nur an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.
Wer den Ausweis beantragen kann
Antragsberechtigt sind Betriebe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben und für deren Arbeit ein Fahrzeug unmittelbar am Einsatzort erforderlich ist. Die Kammerzugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Bei den Fahrzeugen muss es sich um Service- und Montagefahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen handeln, die dem Transport von Werkzeugen, Maschinen oder Material dienen.
Die Verwaltungsgebühr für einen Jahresausweis beträgt 200 Euro. Der Ausweis kann auf bis zu drei Fahrzeuge eines Betriebs registriert werden. Er darf jedoch nicht gleichzeitig für mehrere Fahrzeuge genutzt werden, sondern jeweils nur für eines der eingetragenen Fahrzeuge. Betriebe mit größerem Bedarf können mehrere Ausweise beantragen.
Antragstellung ab 1. September
Die oben genannten Betriebe aus dem Landkreis Ludwigsburg können ab dem 1. September Anträge bei der jeweils für ihren Unternehmenssitz oder Niederlassung örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Diese prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und stellen die Ausweise gegen Gebühr aus. Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Landkreises Ludwigsburg haben, können den Handwerker-Parkausweis bei der Verkehrsbehörde derjenigen Kommune beantragen, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden. Weitere Informationen zum Handwerker-Parkausweis gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.

Foto: Ab dem 1. September kann der Handwerker-Parkausweis beantragt werden. Von links: Stefan Leibfried, Obermeister der Zimmerer-Innung Ludwigsburg, Nicole Ackermann, Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg, Kreis-Handwerksmeister Albrecht Lang, Landrat Dietmar Allgaier und Wirtschaftsförderer Oliver Reichert (Landratsamt Ludwigsburg).
Trinkwasseruntersuchung
31.08.2026
Wasserversorgung Freudental – Aktuelle Wasserwerte aus der Trinkwasseruntersuchung
Die Wasserversorgung zählt zweifellos zu einer der wichtigsten Versorgungsaufgaben der Gemeinde. Diese Aufgabe wird von der Gemeinde Freudental in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen wahrgenommen. Das einheitliche Mischwasser setzt sich im Jahr 2026 aus ca. 60 % Trinkwasser aus eigenen Quellen der Gemeinde Freudental sowie ca. 40% Trinkwasser des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung zusammen. Das Trinkwasser für Freudental ist mit 16,2°dH dem Härtebereich „hart“ (neu: 2,90 mmol/l) zuzuordnen. Hinweis: hart => 2,5 mmol/l!
Zum Vergleich wurden die Messergebnisse des Vorjahres sowie die Grenzwerte mit abgedruckt. Insgesamt hat sich die Zusammensetzung des Wassers nur geringfügig verändert.
Hier die wichtigsten Werte des Freudentaler Trinkwassers (Stand 30.06.2026):
Bekämpfung der asiatischen Tigermücke
31.08.2026
Achtung Tigermücke – Tropische Viren auch bei uns möglich!
Die Asiatische Tigermücke breitet sich zunehmend bei uns aus – und kann tropische Viren wie Dengue, Chikungunya oder Zika übertragen.
Hohe Temperaturen begünstigen eine Übertragung: Wenn eine Tigermücke einen erkrankten Reiserückkehrer sticht, kann sie das Virus weitergeben – auch bei uns!
Schütze dich und deine Nachbarschaft mit einfachen Maßnahmen:
Im Urlaub und 14 Tage nach Reiserückkehr Mückenschutz (Spray) verwenden, um nicht gestochen zu werden
Wasserquellen vermeiden: Entferne stehendes Wasser in Blumentöpfen, Eimern, etc.
Wöchentlich leeren: Wasserbehälter aller Art oder lückenlos abdecken.
Weitere Infos zur Tigermückenbekämpfung sind auf der Homepage des KABS e.V. zu finden
Tigermücken-Erkennungsmerkmale und direkt zum Meldeformular unter https://www.kabsev.de/stichts/
