Bürgerempfang 2024 der Gemeinde Freudental

Die Gemeinde Freudental lädt

am Dienstag, den 12. November 2024, um 19.00 Uhr

recht herzlich zum 11. Freudentaler Bürgerempfang ein. Der Bürgerempfang wird in diesem Jahr im Pädagogisch-Kulturellen-Centrum (PKC – Strombergstraße 19) stattfinden. Das PKC ist ab 18.30 Uhr geöffnet.

Im Rahmen des Bürgerempfangs finden wieder die Ehrungen für ehrenamtliches Engagement sowie der erfolgreichen Sportler*innen und der Mehrfachblutspender*innen statt. Musikalisch wird der Bürgerempfang von einer Preisträgerin von „Jugend musiziert“ umrahmt.

Nach dem offiziellen Teil gibt es bei einem kleinen Stehempfang noch die Gelegenheit zum gemütlichen Austausch.

Ich würde mich sehr freuen, viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde Freudental beim Bürgerempfang 2024 begrüßen zu dürfen.

Ihr

Alexander Fleig

Bürgermeister


Volkstrauertag – Demonstration für den Frieden

Volkstrauertag – Demonstration für den Frieden

Die Bilder, die Tag für Tag uns aus der Ukraine, aus Israel, den umkämpften Gebieten im Nahen Osten und anderen Teilen der Welt erreichen, zeigen uns, dass das Eintreten für den Frieden wichtiger ist denn je. Hass hat noch nie zu einer Lösung geführt, Hass und Krieg führen nur zu Tod und Verzweiflung.

Am 17. November ist Volkstrauertag. Viele Menschen können mit diesem Gedenktag nichts mehr anfangen. Der erste Volkstrauertag war auf den 5. März 1922 datiert. Der damalige Reichstagspräsident und SPD-Abgeordnete Paul Löbe hielt eine, im In- und Ausland, vielbeachtete Rede, denn er stellte einer Gegenwart voller Feindseligkeiten den Gedanken an Versöhnung und Verständigung gegenüber. „… Leiden zu lindern, Wunden zu heilen, aber auch Tote zu ehren, Verlorene zu beklagen, bedeutet Abkehr vom Hass, bedeutet Hinkehr zur Liebe, und unsere Welt hat die Liebe Not …“

Der diesjährige Volkstrauertag in den Gemeinden kann ein Ort der stillen Demonstration für den Frieden, gegen Gewalt und Krieg werden. Der Volkstrauertag kann ein Ort werden, an dem sich die Besucherinnen und Besucher gegen Falschinformation, gegen Hass und Hetze stellen. „Als letzte und unumkehrbare Folge von Hass, Hetze und Gewalt mahnt das Kriegsgrab zum Frieden und zur Einhaltung der Menschenrechte“, so Volksbundpräsident Wolfgang Schneiderhan in der „Handreichung zum Volkstrauertag“.

An diesem Tag wird den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht, in Vergangenheit und Gegenwart. Der diesjährige Volkstrauertag kann durch die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger ein Zeichen für den Frieden, ein Einstehen für die europäischen Werten und damit ein Signal für ein demokratisches Europa werden. Das ist auch die Botschaft jedes einzelnen Kriegsgrabes.

Gerade wegen der aktuellen Kriege wird der Volksbund in seiner Arbeit nicht nachlassen – nicht bei der Suche nach den vermissten Toten der Weltkriege, nicht bei der Pflege der Gräber, nicht beim Gedenken an alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und vor allem nicht bei der Jugend- und Bildungsarbeit. Wer die Folgen von Krieg und Gewalt nicht mehr sieht, vergisst sie. Wer sie vergisst, läuft Gefahr, sie zu wiederholen.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine humanitäre und als gemeinnützig anerkannte Organisation. Er widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Dabei sind die von ihm gepflegten Kriegsgräberstätten im Ausland nicht nur individuelle Gräber, sondern auch Mahnmale für den Frieden. Denn als Friedensorganisation sieht der Volksbund es als seine Aufgabe an, gerade heutzutage an die Folgen von Krieg und Gewalt zu erinnern.

Die Pflege und der Erhalt von Kriegsgräberanlagen gehen einher mit einer intensiven Jugend- und Friedensarbeit. Dies alles mit dem Ziel, einen Beitrag für Frieden und Verständigung zu leisten. Auch wenn der Volksbund seine gemeinnützige Arbeit im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland ausübt, so finanziert er sich doch zum größten Teil über Spenden und Zuwendungen. es Europa werden. Das ist auch die Botschaft jedes einzelnen Kriegsgrabes.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Ehrenamt engagiere ich mich persönlich für die Anliegen des Volksbundes und würde mich freuen, wenn wir in Freudental am Volkstrauertag mit einer großen Anzahl an Teilnehmern an der Gedenkveranstaltung ein Zeichen setzen – siehe Einladung auf der Titelseite.

Ihr

Alexander Fleig

Bürgermeister


Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2024

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger wollte wissen, ob bei der Gemeinde Freudental auch Unterschriftslisten für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ ausliegen. BM Alexander Fleig sagte, dass im Bürgerbüro die Listen zur Unterschrift ausliegen.

Hinsichtlich einer Frage zu den bisher abgeschlossenen Verträgen für den Glasfaserausbau verwies der Bürgermeister auf die folgende Beratung und sagte hier eine entsprechende Antwort zu.

Nach dem Starkregenereignis Anfang Juni 2024 gab es Gespräche mit betroffenen Eigentümern über mögliche Maßnahmen. Hier interessierte ein betroffener Eigentümer, wie hier das weitere Vorgehen ist. Der Bürgermeister verwies auf die Beratungen in der letzten Sitzung des Gemeinderats, bei der erste Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen wurden. Der Bürgermeister sagte eine entsprechende Info und ein weiteres Gespräch mit den Eigentümern zu.

Glasfaserausbau
Vorstellung des Angebots der UGG (unsere grüne Glasfaser)

BM Alexander Fleig blickte zunächst kurz zurück und führte aus, dass im Jahr 2022 die Deutsche Giga Access GmbH (DGA) mit neun Gemeinden in der Region Stuttgart einen kommunalen Kooperationsvertrag für einen flächendeckenden Glasfaserausbau auf eigenwirtschaftlicher Basis abgeschlossen hatte, darunter auch mit der Gemeinde Freudental. Anschließend hatte die Firma GVG Glasfaser GmbH als Kooperationspartner der DGA begonnen, Kunden für Internetverträge auf dem entstehenden Netz zu werben. Nach der erfolgreichen Vorvermarktung wurden bereits Planungen für den Bau vorgenommen und die Gemeinde Freudental hatte der Genehmigungsplanung im Januar 2024 noch grundsätzlich zugestimmt.

Überraschend wurde aber bereits Ende des vergangenen Jahres seitens der DGA mitgeteilt, dass auf Grund geänderter Rahmenbedingungen sämtliche Ausbauprojekte einer erneuten Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unterzogen werden. Im I. Quartal 2024 kam dann die Nachricht, dass ein Ausbau in nächster Zeit nicht erfolgen wird. Da ein Ausbau durch die DGA nicht mehr absehbar war, wurde der Kooperationsvertrag mit der DGA in Absprache mit der Gigabit Region Stuttgart und dem Zweckverband „Kreisbreitband Ludwigsburg“ gekündigt.

Bereits seinerzeit teilte die GVG Glasfaser GmbH den Kommunen mit, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, um den Ausbau mit einem anderen Partner doch verwirklichen zu können, so der Bürgermeister. Hier hatte man sich einmal eine Zeitfenster bis Ende Juni / Juli 2024 gegeben. Im September ist die GVG dann wieder auf die Kommunen mit einem neuen Partner zugekommen und Ende September fand ein erstes Gespräch mit der GVG Glasfaser sowie der „Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG “ (UGG) als neuem Partner statt.

Der Bürgermeister konnte nun in der Sitzung Herrn Stratmann von der UGG begrüßen. Dieser stellte in einer ausführlichen Präsentation die UGG (= Joint Venture von Allianz und der Telefonica) sowie das Projekt Löchgau / Freudental vor. Er betonte, dass nur „beide“ Kommunen ausgebaut werden und dies als Gesamtprojekt zu sehen ist. Die UGG ist dabei gewillt, den Glasfaserausbau in Freudental (als Gesamtprojekt Löchgau / Freudental) eigenwirtschaftlich zu übernehmen, sofern eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet wird. Der Ausbau soll dann bereits im II. Quartal 2025 beginnen und konnte bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Weiter war Herr Alexander Kneesch von der GVG anwesend, welcher damals die beiden Info-Veranstaltungen in der Schönenberghalle moderiert hatte. Er versuchte die vertraglichen Punkte zu klären und wies daraufhin, dass die abgeschlossenen Verträge zu den bisherigen Konditionen weiterhin gelten. Man benötigt aber eine erneute Unterschrift wegen dem Wechsel zur UGG.

BM Alexander Fleig bedankte sich für die Vorstellung und die weiteren Erläuterungen. Er sagte, dass ein Glasfaserausbau ein wichtiger Bestandteil einer kommunalen Infrastruktur in der nahen Zukunft ist. Deshalb freut es ihn, dass hier nochmals die Chance auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die UGG besteht. Aufgrund der negativen Erfahrungen mit der DGA habe er allerdings auch ein „bisschen Bauchweh“, jedoch hoffe er nun auf eine schnelle Umsetzung der UGG und warb um Zustimmung. Das Risiko mit dem Abschluss der Erklärung sei auch sehr überschaubar, so der Bürgermeister.

Der Geschäftsführer des Zweckverbands „Kreisbreitband Ludwigsburg“, Herr Viktor Kostic, war ebenfalls anwesend und unterstützte die Ausführungen des Bürgermeisters. Er hob dabei nochmals die Chance für die Gemeinde Freudental in einem schwierigen Markt hervor.

Von Seiten der Gemeinderäte kamen viele Fragen zur Umsetzung und zu den vertraglichen Regelungen auf privater Seite. Nach der ausführlichen Beratung und Diskussion stimmte der Gemeinderat zu, die „gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau in Freudental“ mit der UGG abzuschließen.

Hinweis: die Präsentation der UGG ist hier verlinkt

Sanierungsmaßnahme “Ortskern II”
Sachstandsbericht für das Programmjahr 2025

Die Gemeinde Freudental wurde im Programmjahr 2013 mit der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Es wurde eine Finanzhilfe in Höhe von 600.000 € bewilligt, so dass ein Gesamtförderrahmen von 1 Mio. € zur Verfügung stand. Im Jahr 2017 erfolgte auf Antrag der Gemeinde eine Aufstockung der Finanzhilfe um 300.000 €, so dass sich der Förderrahmen auf 1,5 Mio. € erhöht hatte.

Auf Grund der mittlerweile abgeschlossenen Sanierung des Freudentaler Rathauses wurden bereits in den Programmjahren 2019 und 2020 entsprechende Aufstockungsanträge beantragt und insgesamt weitere 900.000 € an Finanzhilfe bewilligt. Auch der Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2021, der insbesondere für die geplante Neugestaltung des Rathaus-/Schlossplatzes eingereicht wurde, war erfolgreich und es erfolgte die Bewilligung einer weiteren Finanzhilfe von 300.000 €.

Aufgrund der gestiegenen Baukosten bei der Rathaussanierung wurde bereits für das Programmjahr 2023 ein wiederholter Aufstockungsantrag gestellt und erfreulicherweise eine weitere Finanzhilfe von 350.000 € bewilligt. Um die aktuell laufende Sanierung des Gebäudes „Gartenstraße 1“ vollumfänglich fördern zu können, wurde auch für das Programmjahr 2024 nochmals eine Aufstockung beantragt und mit 300.000 € auch bewilligt. Bei einer Finanzhilfe von mittlerweile 2,75 Mio. € (bisher 2,2 Mio. € ausbezahlt) beträgt der gesamte Förderrahmen über 4,5 Mio. €, so BM Alexander Fleig.

Für das Sanierungsgebiet ist gegenüber dem Land Baden-Württemberg jährlich ein Sachstandsbericht für die bewilligte Sanierungsmaßnahme abzugeben, in dem über die bewilligten und realisierten sowie die geplanten Vorhaben informiert wird. Außerdem ist über die bewilligten und bereits abgeflossenen Fördermittel zu berichten, informiert der Bürgermeister das Gremium.

Nachdem die Mitwirkungsbereitschaft von privater Seite von Anfang an sehr gut war und auch einige kommunale Maßnahmen (Bürgerhaus, KiTa Rosenweg, Mäuseturm, Sanierung „Strombergstraße“ oder Aktivierung „Hirsch-Areal“) in der Zwischenzeit realisiert wurden, sind zum heutigen Stand alle zur Verfügung stehenden Fördergelder gebunden bzw. bewilligt oder auch schon abgerufen.

Neben den Mitteln für die aktuell laufende Sanierung des Gebäudes „Gartenstraße 1“ sind noch Mittel für die Neugestaltung des Rathaus-/ Schlossplatzes (450.000) eingeplant. Für weitere private oder auch öffentliche Maßnahmen sind keine weiteren Mittel vorhanden.

Hinsichtlich der Neugestaltung des Rathaus- / Schlossplatzes wird der Gemeinderat bis Ende 1. Quartal 2025 eine endgültige Entscheidung treffen müssen, ob und in welchem Umfang die Neugestaltung erfolgt, weist der Bürgermeister auf die Umsetzung der abschließenden Maßnahme hin. Der Gemeinderat wird sich deshalb in der Klausurtagung im November 2024 intensiv nochmals mit dem Thema beschäftigen, so BM Alexander Fleig.

Laut dem Bewilligungsbescheid aus dem Jahre 2013 ist die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ bis zum 30.04.2022 abzuschließen und anschließend innerhalb von einem Jahr abzurechnen. Mit dem Sachstandsbericht 2022 wurde ein Verlängerungsantrag gestellt. Das Wirtschaftsministerium hat dem Antrag zugestimmt und eine Fristverlängerung der Maßnahme bis zum 30.04.2024 bewilligt. Aufgrund der noch anstehenden Platzgestaltung als Abrundung der Gesamtmaßnahme wurde eine letzte Verlängerung bis zum 30.04.2026 bewilligt.

Der Gemeinderat stimmte dem Sachstandsbericht der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ für das Programmjahr 2025 zu.

Grundsteuerreform 2025
Vorberatung zur Festsetzung der Hebesätze “Grundsteuer A + B”

BM Alexander Fleig berichtete, dass der Gemeinderat bereits in zwei nicht-öffentlichen Sitzungen über das Thema „Grundsteuerreform 2025“ sowie Festsetzung der neuen Hebesätze für die Grundsteuer informiert wurde. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist der bisherige Einheitswert, welcher als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dient, als verfassungswidrig eingestuft worden. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin den Bund und die Länder verpflichtet eine Reform der Grundsteuer einzuleiten. Wie allgemein bekannt ist, hat sich Baden-Württemberg für ein eigenes Grundsteuergesetz entschieden und zieht als Berechnungsgrundlage für die „neue“ Grundsteuer ab 2025 die Grundstücksgröße sowie die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 hinzu, informierte der Bürgermeister.

Da sich durch die neue Berechnungsgrundlage der jeweilige Messbetrag für die Grundstücke / Gebäude teilweise deutlich von den bisherigen Messbeträgen unterscheidet und damit sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bei einem weiterhin gleichen Hebesatz deutlich verändert, muss der Gemeinderat bis zum 01.01.2025 unter anderem über die künftige Höhe des Hebesatzes beraten und diesen neu festlegen, erläuterte der Bürgermeister die Notwendigkeit für Beratungen zur Neufestsetzung der Hebesätze.

Da dies eine weitreichende Entscheidung darstellt, welche durchaus mit deutlichen Verschiebungen und Belastungen bei der Grundsteuer für die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer einhergeht, versuchte der Bürgermeister mit einigen Beispielen die möglichen Veränderungen zu veranschaulichen. Jedoch ist klar, dass bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen oder auch Gewerbebetrieben eher mit sinkenden Kosten zu rechnen ist, wobei bei Einfamilienhäusern mit größeren Grundstücken oder unbebauten Grundstücken die Grundsteuer ansteigen wird.

Der neue Hebesatz soll „aufkommensneutral“ festgelegt werden. Dies bedeutet, dass die Landesregierung an die Kommunen appelliert, im Zuge der neuen Systematik des Landesgrundsteuergesetzes keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen anzustreben (sog. Aufkommensneutralität). „Von kommunaler Seite wurde dabei aber immer unterstrichen, dass die Festsetzung der Hebesätze eine originär kommunale Angelegenheit ist“, so der Bürgermeister.

Er führt aus, dass sich wie in jedem Haushaltsjahr die Höhe des angestrebten Grundsteueraufkommens grundsätzlich auch im Jahr 2025 am kommunalen Finanzbedarf und den haushaltsrechtlichen Maßgaben orientieren muss. Nachdem die Gemeinde Freudental aber seit dem Jahr 2004 die Grundsteuerhebesätze nicht mehr verändert hat und ganz bewusst in den letzten Jahren auf eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze verzichtet hat, sollte trotzdem darüber diskutiert werden, ob in diesem Zuge auch eine Erhöhung der Einnahmen der Gemeinde erfolgen sollte. Aus Sicht des Bürgermeister erfordert die Haushaltslage ein höheres Grundsteueraufkommen für 2025, da bereits 2024 kein ausgeglichener Haushalt möglich war und auch für das Jahr 2025 die Ausgaben (u.a. Personal- und Bewirtschaftungskosten) höher als die Einnahmen (vor allem Zuweisungen von Bund und Land) liegen werden.

Das aktuelle Aufkommen aus der Grundsteuer B liegt beim Hebesatz von 430 bei rd. 365.000 €. Bei einer Aufkommensneutralität müsste der Hebesatz auf 267 verringert werden. Das Transparenzregister des Landes weist aktuell einen aufkommensneutralen Hebesatz zwischen 245 – 271 aus.

Am Beispiel anderer Kommunen im Landkreis LB, die aktuell bereits höhere Hebesätze für die Grundsteuer B (z.B. Besigheim mit 485) haben, macht der Bürgermeister ein paar Rechenbeispiele. Hätte z.B. die Gemeinde Freudental als eine der einkommensschwächsten Kommunen im Landkreis (niedrigstes Gewerbesteueraufkommen) spätestens 2024 auf den höchsten Wert von 485 erhöht, wäre das aktuelle Aufkommen bei 411.650 € (+ 46.680 €). Der aufkommensneutrale Hebesatz läge dann bei ca. 300.

Die höchsten Hebesätze in Baden-Württemberg haben aktuell Tübingen (660) oder Freiburg i.Br. (600), mit denen Freudental nicht vergleichbar ist. Es gibt aber zahlreiche ländlich geprägte Kommunen, die von der Infrastruktur und Finanzausstattung mit Freudental vergleichbar sind, mit deutlich höheren Hebesätzen (bis zu 550).

Hier ist die Diskussion zu führen und eine Entscheidung zu treffen und aus Sicht des Bürgermeisters sollte eine Erhöhung der Einnahmen erfolgen, wobei die „Mehreinnahme“ definiert und danach die Höhe des Hebesatzes festgelegt werden.

Aus den Reihen des Gemeinderats wird zum einen vorgebracht, dass die Grundsteuerreform für die Grundstückseigentümer eine große Veränderung ist und es deshalb schwierig ist, im gleichen Zuge eine Erhöhung insgesamt durchzuführen. Dies könnte evtl. dann in einem Jahr erfolgen, so die Meinung.

Andererseits wird vorgebracht, dass man nun ja seit Jahren nicht erhöht hat und sich die Inflationsrate seit der letzten Erhöhung vor 20 Jahren auch deutlich erhöht. In diesem Zeitraum hat sich die Infrastruktur der Gemeinde wesentlich verbessert und damit höhere Kosten verursacht.

Hinsichtlich der Einführung einer möglichen „Grundsteuer C“ (zusätzliche Besteuerung von Bauplätzen / bebaubaren Grundstücken) schlägt der Bürgermeister vor, diese zunächst nicht einzuführen, was von den Gemeinderäten ebenfalls so gesehen wird.

Nach der ausführlichen vorberatenden Diskussion wurde vereinbart, dass sich der Gemeinderat in der Klausurtagung mit dem Thema auseinandersetzt, so dass dann in der Gemeinderatssitzung am 27. November 2024 die notwendige Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 erlassen werden kann.

Eigenbetrieb “Versorgung”
– Feststellung des Jahresabschlusses 2021

BM Alexander Fleig führte aus, dass die Verwaltung zusammen mit der „Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly“ den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb „Versorgung“ erstellt hat und es sich folgende Zahlen ergeben:

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von EUR 30.320,59 (Vj. Verlust i.H.v. EUR 19.783,36 €). Dabei haben sich die insgesamt 4 Betriebszweige wie folgt entwickelt:

Wasserversorgung: 59.066,82 € (Vj. 21.947,49 €)

Photovoltaikanlagen: 3.534,84 € (Vj. 4.731,01 €)
Nahwärmeversorgung: – 34.137,10 € (Vj. -43.722,29 €)
Mitunternehmer-BgA (Strom): 1.856,03 € (Vj. – 2.739,57 €)
Summe 30.320,59 € (Vj. – 19.783,36 €)

Der Bürgermeister führte dazu aus, dass im Bereich „Wasser“ vor allem mehr Wasser verkauft wurde und der Aufwand vor allem für Rohrbrüche etwas niedriger war. Bei den „PV-Anlagen“ ist man von Ertrag aufgrund der Sonneneinstrahlung abhängig, die 2021 wohl etwas niedriger war. Erfreulich ist die Entwicklung bei der „Nahwärme“, da die Pachteinnahmen aufgrund zahlreicher neue Anschlüsse steigen und der Verlust verringert werden konnte. Wichtig ist, dass der laufende Aufwand für Zins und Tilgung erwirtschaftet wird. Bei der „Strom“-Beteiligung waren die Ausschüttungen 2021 wieder höher, so dass ein Gewinn erwirtschaftet werden konnte.

Dabei betonte der Bürgermeister, dass die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige keine Auswirkungen auf die anderen Betriebszweige haben, z.B. Verluste aus der Nahwärme sich nicht auf die Wassergebühren ausgewirkt haben. Es ist vielmehr ein steuerliches Konstrukt, so dass auch weiterhin keine Körperschaftssteuer und keine Gewerbesteuer bezahlt werden müssen.

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters wurde der Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von insgesamt 5.095.868,39 € festgestellt.

Finanzzwischenbericht 2024

BM Alexander Fleig sagte, dass die Verwaltung gem. der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) den Gemeinderat unterjährig über den Stand der Haushaltslage zu unterrichten hat.

Die finanzwirtschaftlichen Prognosen sind aktuell schwierig, aber aus den zuletzt veröffentlichen Steuerschätzungen wird deutlich, dass die Tendenz bei den Zuweisungen und Zuschüssen von Bund und Land (für die Gemeinde Freudental wichtig sind der Einkommenssteueranteil und die Schlüsselzuweisungen) bereits für das Jahr 2024 nach unten geht und hier mit Wenigereinnahmen zu rechnen ist.

Bei dem Einkommenssteueranteil rechnet der Bürgermeister nur mit einem leichten Minus (ca. – 40 T€), nachdem die Zahlungen bis Ende des Jahres bekannt sind. Ähnlich verhält es sich bei den Schlüsselzuweisungen mit einem Minus von ca. 20.000 €. Hier hofft der Bürgermeister auf die tatsächlichen Abrechnungszahlen für 2024, die Anfang 2025 vorliegen und evtl. diese Wenigereinnahmen nochmals ausgleichen können.

Für viele Kommunen sind 2024 nochmals die Einnahmen aus der Gewerbesteuer eine große Einnahme, wobei auch hier der Trend nach unten geht. Nachdem die Gewerbesteuer bei der Gemeinde Freudental nicht die größte Einnahmequelle ist, schmerzen die 50.000 € gegenüber der Planung aber trotzdem sehr.

Bei den übrigen Einnahmen aus Steuern und Gebühren konnten bzw. werden die Planansätze erreicht.

Auf der Aufwandsseite verlaufen die wesentlichen Positionen wie Personal sowie Unterhaltung und Bewirtschaftung innerhalb der Planansätze und es erfolgten im Jahr auch keine größeren außer- und überplanmäßigen Ausgaben.

Trotz allem wurde, so der Bürgermeister, im Oktober 2024 wegen der fehlenden Erträge eine sog. Haushaltssperre erlassen. Damit sind Ausgaben nur nach Rücksprache und Zustimmung erlaubt, so der Bürgermeister. Er betonte, dass dies nicht bedeutet, dass nichts mehr beschafft werden kann, man sich aber nochmals explizit Gedanken macht, ob die Beschaffung insgesamt notwendig ist oder aber evtl. ins nächste Jahr geschoben werden kann.

Im investiven Bereich wurden bereits einige der geplanten Maßnahmen umgesetzt oder sind gerade in der Umsetzung. So wurde ein Teil des Dachs der Kita Rosenweg saniert, ein neuer Kommunaltraktor für den Bauhof beschafft, das Gebäude „Strombergstraße 14“ abgebrochen oder eine Absauganlage in der Fahrzeughalle der Feuerwehr nachgerüstet. Als große Maßnahmen laufen gerade die Sanierung des Gebäudes „Gartenstraße 1“ sowie die Sanierung der „Pforzheimer Straße“ mit Sanierung der Hauptwasserleitung und dem Ausbau des Nahwärmenetzes.

Nicht umgesetzt wurden bisher die Anschaffung von Container für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen oder die Beschaffung eines zweiten Bauwagens für eine weitere Gruppe der Natur-KiTa. Auch eine größerer Ansatz für möglichen Grunderwerb wurde bisher nicht ausgeschöpft.

Zur Finanzierung der vielen Maßnahmen war ein Kredit in Höhe von 1 Mio. € im Haushalt 2024 eingeplant. Der Bürgermeister sagt, dass sich der Gemeinderat in der Novembersitzung mit der Kreditaufnahme beschäftigen wird, dieser aber sicher nicht in der bewilligten Höhe erforderlich sein wird.

Als Fazit hält der Bürgermeister fest, dass die Eintrübung der wirtschaftlichen Entwicklung schon Ende 2024 in Freudental bemerkbar ist und die genannten Wenigereinnahmen schmerzhaft sind. Alles in allem aber das Haushaltsjahr 2024 zufriedenstellend verlaufen und man konnte die gesetzten Ziele und notwendigen Investitionen realisieren.

Kindertagesstätte Rosenweg Dachsanierung Bauteil 1994
– Feststellung der Schlussabrechnung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2023 erfolgte die Vergabe der Einzelgewerke für die Dachsanierung am Bauteil 1994 der KiTa RW. Die Vergabe war notwendig geworden, nachdem die für April 2023 vorgesehene Vergabe der Arbeiten an einen Generalunternehmer aufgehoben werden musste, da kein Angebot eingegangen war. Zum 26.07.2023 lagen Angebote für die Gewerke Dachabdichtung, Trockenbau und Gerüst vor. Für die Zimmererarbeiten war kein Angebot abgegeben worden, daher wurde diese Ausschreibung aufgehoben und die Verwaltung bevollmächtigt, im Rahmen der freihändigen Vergabe Angebote einzuholen und im Rahmen der Kostenberechnung zu vergeben. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 20.9.2023 informiert, dass die Vergabe an die Firma Heidler erfolgt war, blickte BM Alexander Fleig zunächst zurück.

Die Arbeiten wurden dann planmäßig Ende Mai dieses Jahres begonnen und über den Sommer fortgesetzt. Die Abnahme der Arbeiten erfolgte am 15.08.2024. Kleinere Nacharbeiten sind inzwischen erfolgt und die Arbeiten sind mängelfrei. Der Abbau des Gerüsts erfolgte wie vorgesehen pünktlich zum Ende der Kindergartenferien.

Die Arbeiten konnten insgesamt wie geplant durchgeführt werden, freute sich der Bürgermeister. Erfreulicherweise konnte die Sanierung ausschließlich „von oben“ erfolgen, so dass auf einen Eingriff in die Schallschutzdecke und die daraus resultierenden Trockenbauarbeiten komplett verzichtet werden konnte. Der Zustand der Balken usw. war besser als zunächst vermutet.

Zusätzlich angefallen sind noch die Blitzschutzarbeiten. Diese umfassen zum einen den Wiederanschluss des Gebäudeteils, darüber hinaus aber auch die Wartung der gesamten Blitzschutzanlage des Gebäudes, welche mängelfrei dokumentiert wurde.

Die Abrechnung des Planungsbüros für Planung und Bauleitung erfolgte auf Stundenbasis und liegt ebenfalls vor.

Mit dieser Maßnahme sind jetzt die Dächer aller Gebäudeteile der KITa RW baulich gleich aufgebaut und die Gebäudeunterhaltung auf einem guten Stand.

Die Schlussabrechnung stellt sich wie folgt dar:

Gewerk

Vergabe

Schluss-

abrechnung

Abweichung Vergabe / Schlussabrechnung

Zimmerer:

Fa. Heidler Freudental

24.504,48 €

26.238,54 €

1.734,06 €

Dachabdichtung: Fa. Holl, Pleidelsheim

33.268,23 €

27.821,51 €

-5.446,72 €

Trockenbau:

Fa. Bock, Gemmingen

7.312,55 €

0 €

-7.312,55 €

Gerüst:

Fa. IBEK, Vaihingen / Enz

2.931,92 €

3.155,08 €

223,16 €

Blitzschutz:

Fa. Hinderthür,

Talheim

2.095,30 €

2.095,30 €

 

68.017,18 €

59.310,43 €

-8.706,75 €

Planer:

Sontho Architekten, Besigheim

 

6.846,46 €

 

Gesamtkosten

66.156,89 €

 

Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme 75.000 € eingestellt und mit der Schlussabrechnung von 66.156,89 € konnte dieser Ansatz unterschritten werden. Aus dem Beweissicherungsverfahren aufgrund einer fehlerhaften Ausführung aus der energetischen Sanierung aus dem Jahr 2017, die verantwortlich für die Dachsanierung war, hatte die Gemeinde im Jahr 2022 einen Betrag von 40.000 € für die notwendige Dachsanierung erhalten, so der Bürgermeister abschließend.

Der Gemeinderat stellt daraufhin die Schlussabrechnung entsprechend fest.

Asyl- und Obdachlosenunterkunft “Strombergstraße 14” –
Beschaffung von Mobiliar / Küchen

Der Gemeinderat hat sich bei seiner Begehung vor der letzten GR-Sitzung über den Baufortschritt bei den Maßnahmen „Gartenstraße 1“ (Umbau der ehemaligen Bankfiliale) sowie „Strombergstraße 14“ (Neubau Asyl- und Obdachlosenunterkunft) informiert. Beide Maßnahmen laufen sehr gut, so der Bürgermeister, so dass das Gebäude „Strombergstraße 14“ voraussichtlich gegen Jahresende 2024 fertiggestellt und an die Gemeinde übergeben kann.

Für die Ausstattung des Gebäudes / der Zimmer insgesamt 8 Zimmer (4 Einzel- und 4 Doppelzimmer) muss die Gemeinde nun noch 8 Küchen sowie das Mobiliar für die 8 Zimmer mit einer Belegung von max. 12 Personen anschaffen.

Hier informiert der Bürgermeister, dass die Küche für die „Gartenstraße1“ bereits bei den gesamten Vergaben enthalten war und die Ausstattung mit vorhandenem Mobiliar erfolgt.

Für die Küchen in der Strombergstraße 14 wurden insgesamt 5 Küchenanbieter um ein Angebot gebeten. Gesucht waren Küchen mit einfacher, zweckmäßiger Ausstattung mit einer separaten Kühl- und Gefrierkombination sowie Lieferung und Einbau bis spätestens 20.01.2025. Erfreulicherweise haben alle Anbieter ein Angebot eingereicht. BM Alexander Fleig erläutert die Angebotsübersicht und schlägt vor, dass die Vergabe an die Firma Küche & Design Trend aus Backnang zum Angebotspreis von 18.312,00 € brutto incl. Montage erfolgt.

Für die Ausstattung der Zimmer wurden Angebote von drei spezialisierten Anbietern eingeholt, so der Bürgermeister. Die angefragte Mindestausstattung umfasst 12 Einzelbetten, die bei Bedarf als Etagenbetten umgebaut werden können, inklusive Matratzen, Kissen, Decken, Spannbettlaken und Bettwäsche. Zusätzlich wurden 8 Tische (80 x 80 cm), 12 Stühle und 12 Spinde angefragt. Bei der Auswahl lag der Schwerpunkt auf einem ausgewogenen Verhältnis von Preis und Langlebigkeit des Mobiliars. Der Bürgermeister hält das Angebot der Firma Mediolog-Plus GmbH aus Sindelfingen für die beste Wahl und empfiehlt die Vergabe an diese Firma zum Angebotspreis von 4.759,62 € brutto zu vergeben. Der Aufbau erfolgt auf Stundenbasis und wird voraussichtlich nicht mehr als 500,00 € brutto betragen.

Nachdem im Haushalt 2024 ausreichend Mittel für die Sanierung und die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung stehen, stimmte der Gemeinderat den beiden notwendigen Beschaffungen zu.

Kanalisation Freudental – Vergabe der Arbeiten

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18.09.2024 wurden die Ingenieurleistungen für den 2. Bauabschnitt der geplanten Kanalsanierung für das Jahr 2025 an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB) zum Pauschalpreis von 12.000 € brutto vergeben und die Ausschreibung der partiellen Sanierungen für das Gebiet zwischen Pforzheimer Straße und Bietigheimer Straße beschlossen. Diese Arbeiten sollen im Jahr 2025 ausgeführt werden, so der Bürgermeister einleitend.

Im Rahmen einer beschränkten Sammelausschreibung wurde der Sanierungsbedarf bei mehreren Kommunen von den SWBB gemeinsam ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden insgesamt 7 Firmen beteiligt und von denen 6 Firmen ein Angebot für das Freudentaler Los abgegeben haben. Günstigster Bieter ist die Firma Kilian Kanalsanierung GmbH aus Fürth, die den SWBB als leistungsfähig und zuverlässig bekannt ist. Die Firma hat die Arbeiten für gesamt brutto 85.950,13 € angeboten. Der Kostenanschlag der SWBB für diese Arbeiten lag bei 140.500 €, so dass das Angebot 38,8 % unter dem Kostenanschlag liegt, freute sich der Bürgermeister.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Kilian zu und es sind 100.000 € im Haushalt 2025 einzuplanen.

Zum Abschluss konnte der Bürgermeister noch informieren, dass die Firma bei einer zeitnahen Beauftragung die Ausführung bereits im 1. Quartal 2025 ausführen wird, sofern es die Witterung zulässt.

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Heilbronn-Franken zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Der Gemeinderat hatte zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen eine Stellungnahme abgegeben und im Grundsatz beschlossen, dass die Gemeinde Freudental den Ausbau regenerativer Energieerzeugung und damit auch den Ausbau der Windkraft in der Region Stuttgart unterstützt.

Die Gemeinde Freudental wurde nun aufgrund der Nähe zur Region Heilbronn-Franken an der Teilfortschreibung des dortigen Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen beteiligt und hat auch hier die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bekommen.

Anhand der Übersichtskarten erläuterte der Bürgermeister die geplanten Vorranggebiete und hielt dabei fest, dass der Höhenzug des „Strombergs“, durch den die Regionsgrenze „Heilbronn-Franken“ / „Region Stuttgart“ verläuft, in der aktuellen Teilfortschreibung der Region „Heilbronn-Franken“ keine Vorranggebiete ausweist.

Nachdem dies auch im bisher vorgelegten Entwurf der Teilfortschreibung der Region Stuttgart der Fall war und die Stadt Bönnigheim jedoch im Verfahren den Standort „Saukopf / Rotenberg“ wieder ins Spiel gebracht hat, wird die Freihaltung des Höhenzugs „Stromberg“ ausdrücklich begrüßt und nochmals auf die weiterhin geltende Stellungnahme der Gemeinde zu dem genannten Standort aus den Jahren 2013 – 2015 verwiesen, vor allem im Hinblick auf den Naturschutz, das Landschaftsbild und zum Schutz der kommunalen Trinkwasservorkommen.

Die Gemeinde Freudental wird eine entsprechende Stellungnahme abgeben und auch nochmals den Verband Region Stuttgart auf die Freihaltung des Höhenzugs des „Strombergs“ hinweisen.

Annahme von Spenden

BM Alexander Fleig führte aus, dass seit der letzten Beschlussfassung am 17.04.2024 weitere großzügige Spenden bei der Gemeinde Freudental eingegangen sind und führte diese wie folgt aus:

Die Grundschule Freudental hat für einen Selbstbehauptungskurs vom Verein „Sicherer Landkreis“ eine Unterstützung in Höhe von 300 € erhalten.

Der 2023 neu gegründete Freudentaler Förderverein für Kinder hat erstmals eine Ausschüttung an die Einrichtungen gemacht. Es wurden folgende Zuwendungen ausbezahlt: – Grundschule: 972,02 €

– KiTa Taubenstraße: 1.052,13 €

– KiTa Rosenweg: 2.638,02 €.

Die Bäckerei Wörner hat am Sonntag, 02.06.2024 (Starkregenereignis) Brötchen und Kuchen als Sachspende im Wert von 50 € für die Feuerwehr Freudental für die Verpflegung der Einsatzkräfte zur Verfügung gestellt.

Aufgrund des Starkregenereignisses haben auch zwei Bürger eine Spende an die Feuerwehr Freudental gemacht und es sind insgesamt 800 € für die Feuerwehr eingegangen.

Für das HvO-Projekt haben insgesamt drei weitere Bürger der Gemeinde eine Spende gemacht. Hier sind insgesamt 300 € eingegangen. Außerdem hat das Restaurant Stromberg aus einer Benefizgala insgesamt 750 € für das HvO-Projekt gespendet.

Das Banner zum 10-jährigen Jubiläum des HvO-Projekts wurde als Sachspende (55,13 €) von einem Bürger übernommen.

Die Bruker-Stiftung hat für die laufende Unterstützung des HvO-Projekts weitere 5.000 € zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister und Gemeinderäte bedankten sich bei allen Spenden für die großzügigen Zuwendungen und stimmten der Annahme der Spenden zu.

Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse

BM Alexander Fleig gab bekannt, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung am 18.09.2024 Herr Adrian Grunow aus Ludwigsburg zum neuen Kämmerer der Gemeinde gewählt wurde. Er wird seine Tätigkeit zum 01.12.2024 bei der Gemeinde aufnehmen.

Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen

BM Alexander Fleig informiert, dass die Verkehrsbehörde des Landratsamtes entsprechend der aktuellen Beschlussfassung des Gemeinderats zur „Lärmaktionsplanung“ auf der gesamten OD Freudental die „40 km/h“ angeordnet hat. Lediglich am Blitzer in der Heilbronner Straße verbleibt die „30 km/h“-Anordnung. Zusammen mit dem Straßenmeister hat der Bürgermeister die Standorte für die Schilder festgelegt und zeigte nun die Pläne dazu. Nachdem die Ortsdurchfahrt eine Landesstraße ist, sind die Kosten vom Land zu tragen und liegen für den geplanten Schilderplan bei rd. 20.000 €. Da für 2024 leider keine pauschalen Mittel mehr zur Verfügung stehen, hat der Straßenmeister die Mittel für nächstes Jahr angemeldet. Mit einer Umsetzung kann es daher bis ca. Mai 2025 dauern.


Bürgerbüro geschlossen

Das Bürgerbüro ist am Dienstag, den 12.11.2024 am Nachmittag und am Freitag, den 15.11.2024 ganztätig geschlossen.

Termine für das Bürgerbüro können online über unsere Homepage www.freudental.de gebucht werden.


Winterdienst

 

Winterdienst 2024/2025 in der Gemeinde Freudental Informationen zur Räum- und Streupflicht 

Wo räumt und streut die Gemeinde?
 
Im Straßengesetz für Baden-Württemberg ist geregelt, wie weit die Kommunen bei Schnee und Eis räumen und streuen. Ein Rechtsanspruch auf diesen Winterdienst, den der Freudentaler Bauhof durchführt, besteht nicht. Wir sind bemüht, den Winterdienst auch unter Extrembedingungen einzuhalten.
Beim Winterdienst geht der Bauhof nach einem Dringlichkeitsplan (Räum- und Streuplan) vor.
Zuerst werden verkehrswichtige und gefährliche Fahrbahnen gestreut. Dies sind insbesondere Ortsdurchfahrten, Gefällstrecken und Straßen mit scharfen bzw. unübersichtlichen Kurven.
 
In Freudental sind dies folgende Straßen:
 
–     Ortsdurchfahrten
Heilbronner Straße (Ortseinfahrt von Bönnigheim kommend)
Besigheimer Straße bis Einfahrt Kläranlage
Bietigheimer Straße
Ortsdurchfahrt (von Einmündung Besigheimer Straße/Schloßstraße bis Bietigheimer Straße)
Pforzheimer Straße
–     Gewerbegebiet
Beuchaer Straße
–     Wohnsammelstraßen
Rotenbergstraße
Alleenstraße
Gartenstraße
Gaisgraben
Bachstraße
Elsbeerenring
–     Straßen mit starkem Gefälle
Finkenweg
Irwin-Stein-Weg
Jägerstraße
Kirchstraße
Beginn der Weinstraße
Wolfsbergweg
Taubenstraße (Teil)
Zufahrt Birkenwald
 
Ferner werden die über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege geräumt und gestreut sowie Treppen und Bushaltestellen. Auch die Gehwege an städtischen Gebäuden und Grundstücken werden vom Bauhof geräumt und gestreut.
Inhalt und Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auf Art und Wichtigkeit  des Verkehrsweges sowie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs ankommt. Es besteht keine unbeschränkte Räum- und Streupflicht. Der Straßenbenutzer muss sich grundsätzlich auch im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen.
 
Welches Streumaterial verwendet die Gemeinde?
 
Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz. Auf den Straßen verwenden wir trockenes Streusalz. Auf öffentlichen Gehwegen streuen wir Salz; bei niedrigen Temperaturen verwenden wir zusätzlich abstumpfende Materialien wie z.B. Splitt.
 
Was ist Ihre Aufgabe im Winterdienst?
 
Im Winter gilt die allgemeine „Räum- und Streupflicht“, d.h. für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 2,00 Metern. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Dabei müssen Sie werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr Ihrer Streupflicht nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 21.00 Uhr.
 
Welches Streumaterial verwenden Sie?
 
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt oder Sand. Bitte beschränken Sie den Einsatz von Salz aus Gründen des Umweltschutzes.
 
Was Sie noch beachten sollten
 
·         Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist.
·         Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrts-möglichkeiten frei.
·         Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei!
 
Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straßen wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen – dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden.
 
Für Autofahrer/innen gilt:
 
·         Machen Sei ihr Fahrzeug rechtzeitig „winterfit“ – besonders mit Winterreifen.
·         Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen.
·         Halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungen frei.
·         Parken Sie möglichst am Fahrbahnrand.
·         Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.
 
Helfen Sie mit – auch Ihren Nachbarn!
 
Für viele Menschen ist das Schippen und Reinigen der Gehwege oft eine große Belastung. Wir appellieren deshalb an diejenigen unter Ihnen, die körperlich fit sind, Ihren Nachbarn zu helfen!


Volkstrauertag am 17.11.2024 

Auf Grund des Volkstrauertages wird am Bürgerhaus beflaggt. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass öffentliche Tanzunterhaltungen (auch von Vereinen) am Volkstrauertag von 3.00 bis 24.00 Uhr verboten sind.
 
Bürgermeisteramt Freudental
 


Adventsfenster 2024

Im Jahr 2024 soll die Adventsfenster-Aktion in Freudental wieder durchgeführt werden. Wer Interesse (Privat, Verein oder Gewerbe) hat, in der Vorweihnachtszeit ein weihnachtlich geschmücktes Fenster zu präsentieren (evtl. mit Musik, Punsch oder einer Kleinigkeit zum Essen), kann sich gerne bei der Gemeinde Freudental, Frau Waldherr (Email: waldherr@freudental.de oder Tel. Nr. 07143 / 88303-19) melden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich viele an der Adventsfenster-Aktion 2024 beteiligen.

Ihr
Alexander Fleig
Bürgermeister


Sperrung der K1633 wegen Drückjagd

Am Samstag, den 16. November 2024 ist die Kreisstraße K1633 (Königssträßle) incl. Radweg zwischen dem Kreisverkehr Freudental und Kreuzung Löchgau/Kleinsachsenheim wegen einer Drückjagd von ca. 8.00 bis ca. 14.00 Uhr voll gesperrt. Eine Umleitung über Löchgau ist ausgeschildert.

Außerdem sind im Löchgauer Wald (westlich der K1633) sowie im Kleinsachsenheimer Wald an diesem Tag alle Waldwege incl. Parkplätze von 6:00 bis mindestens 14:00 Uhr gesperrt.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.


Drückjagden im Kirbachtal / Behinderungen der L 1106

Von 23.11.2024 bis 07.12.2024 wird es an den jeweiligen Samstagen in Freudental und Umgebung (Sersheim, Sachsenheim, Horrheim) eine Drückjagd zur Eindämmung der Afrikanische Schweinepest stattfinden.

Teilweise wird der Straßenverkehr dabei eingeschränkt sein. Freudental wird am Samstag, 07.12.2024 von 8.00 bis 12.30 Uhr an der Landesstraße L 1106 in Richtung Hohenhaslach mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung betroffen sein.
Eine Vollsperrung wird an diesem Tag auf der L 1110 zwischen Hohenhaslach und Sachsenheim erfolgen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Kommunale Geschwindigkeitsmessungen

Am 28.10.2024 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:

Messpunkt: Besigheimer Str.
Einsatzzeit:  06:45 – 08:00 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 50 km/h
gemessene Fahrzeuge: 384
Überschreitungen: 5
Höchstgeschwindigkeit: 83 km/h


Jubilare

08.11.2024
Egon Bross, 83 Jahre

Juliana Renner, 86 Jahre

09.11.2024
Selim Demolli, 79 Jahre

10.11.2024
Nikoll Marashi, 83 Jahre

11.11.2024
Hans Otto Oehler, 88 Jahre

13.11.2024
Gordana Pavlin, 75 Jahre

Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!