Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 26.11.2025

Einwohnerfragestunde

Von Seiten der Einwohner standen keine Fragen an.

Neukalkulation der Friedhofsgebühren sowie Neufassung der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebührenordnung

BM Alexander Fleig leitete ein, dass die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren letztmals im Jahre 2012 komplett neu kalkuliert wurden und zum 01.07.2012 in Kraft traten. In der Zwischenzeit erfolgten zahlreiche Neubau- und Ausbaumaßnahmen auf dem Freudentaler Friedhof. Die sich veränderten Ausbaumaßnahmen sowie weitere Aufwendungen (u.a. Bestattervertrag) machen die Neukalkulation zum jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich, so der Bürgermeister. Dies wurde zudem von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg im letzten Haushaltserlass gefordert.

Anschließend stellte Herr Ralph Härtel von der Kommunalberatung Allevo zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die ausgearbeitete Neukalkulation anhand einer Präsentation vor. Die durchgeführte Neukalkulation der Gebühren zeigt eine teilweise deutliche Steigerung der anfallenden Kosten. Um eine angemessene Kostenbeteiligung der Nutzungsberechtigten sicherzustellen und die finanzielle Belastung des Gemeindehaushalts zu reduzieren, schlug die Verwaltung vor, die Friedhofsgebühren so anzupassen, dass künftig ein Kostendeckungsgrad von 85% erreicht wird. Von Herrn Härtel wurde dabei ausgeführt, dass der Kostendeckungsgrad in den letzten fünf Jahren bei durchschnittlich 52,6% lag und damit weit unter dem im Jahr gesteckten Ziel von 80%.

Auf Nachfrage aus dem Gremium führte der Bürgermeister aus, dass in den letzten Jahren große Investitionen ausgeführt wurden und zudem sämtliche Bestattungsformen auf dem Freudentaler Friedhof angeboten werden; zuletzt das pflegefreie Erdgrab. Weiter können die anfallenden jährlichen Kosten auf nur durchschnittlich 20 Bestattungen pro Jahr aufgeteilt werden.

BM Alexander Fleig führte noch aus, dass neben der Bestattungsgebührenordnung auch die Friedhofssatz neu gefasst und an die aktuelle Mustersatzung des Gemeindetags angepasst werden soll.

Der Gemeinderat beschloss bei 4 Gegenstimmen die Neukalkulation mit einem Kostendeckungsgrad von 85% sowie die sich daraus ergebende neue Bestattungsgebührenordnung und die neu gefasste Friedhofssatzung.

Auf die öffentliche Bekanntmachungen in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Sanierung Kunstrasenspielfeld-Zustimmung zu Förderanträgen

BM Alexander Fleig führt aus, dass sich der Gemeinderat am 23.07.2025 mit der Sanierung des Kunstrasenspielfelds auf dem Sportgelände „Birkenwald“ befasst hatte. Bei der Beratung war man sich einig, dass aufgrund des schlechten Zustands des Kunstrasenspielfelds eine Sanierung des Platzes notwendig ist. Es lagen auch bereits Kostenschätzungen für drei verschiedene Varianten (mit Sand verfüllt, mit Kork verfüllt sowie unverfüllt) vor.

Wie vereinbart haben Vertreter des Gemeinderats, der Verwaltung und des SV Freudental im September 2025 eine Info-Fahrt unternommen und drei in den letzten Jahren sanierte oder neu angelegte Kunstrasenspielfelder mit den jeweils drei unterschiedlichen Belägen bzw. Füllungen angeschaut.

Im Rahmen der Klausurtagung am 08.11.2025 hat sich der Gemeinderat mit Vertretern des SV Freudental nochmals zu dem Thema ausgetauscht, so der Bürgermeister. Hinsichtlich des Belags bzw. der Füllung gibt es noch keine Entscheidung. Die Kosten liegen zwischen 480.000 € für einen unverfüllten Platz über 430.000 € für einen mit Kork verfüllten Platz bis zu 390.000 € für einen mit Sand verfüllten Platz.

hier bei knapp 390.000 € brutto.

In der Klausurtagung wurde nun festgelegt, dass im Jahr 2026 die entsprechenden Förderanträge eingereicht werden sollen und im Haushalt 2026 nur eine erste Planungsrate eingestellt wird. Die weiteren Mittel sind dann im Entwurf der Finanzplanung 2027 enthalten. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte der Bürgermeister, dass eine Sanierung dann frühestens 2027 möglich ist.

Es sollen folgende Förderanträge mit der höchsten Kostenschätzung (480.000 eingereicht werden:

Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg:
In diesem Förderprogramm wird der Bau und die Sanierung kommunaler Sportstätten gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres zu beantragen.

Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg:
Die Gemeinde Freudental ist als finanzschwache Kommune berechtigt im Ausgleichstock jährlich Zuschüsse zu beantragen. Investitionshilfen können gewährt werden für Maßnahmen, die

a) im Rahmen der von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben notwendig und vordringlich,

b) für ihren Haushalt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und

c) nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant sind.

Die Antragstellung hat jährlich bis zum 31.01. eines Jahres zu erfolgen. Die Höhe der Förderung wird entsprechend der Gesamtfinanzierung der Maßnahme vom Fördergeber festgelegt.

Bei beiden Förderprogrammen liegen die Voraussetzungen für eine Antragstellung vor, so dass der Bürgermeister vorschlug, für beide Förderprogramm die entsprechenden Anträge rechtzeitig einzureichen.

Förderung „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Bundes (sog. Sportmilliarde):
Der Bund hat aktuell dieses neue Förderprogramm aufgelegt für die Modernisierung und Sanierung von kommunalen Sportanlagen (kein Neubau). Der Fördergegenstand ist damit erfüllt.

Der max. Fördersatz beträgt jedoch 45% und die Mindestförderung muss 250.000 € betragen. Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000 € einreichen. Somit wäre eine Beantragung nicht möglich.

Befindet sich eine Kommune aber in einer Haushaltsnotlage (was nicht näher beschrieben ist), können Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 € eingereicht werden. Der Bürgermeister hat mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen, dass ein entsprechender Nachweis ausgestellt wird, so dass doch eine Antragstellung möglich ist.

Eine Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln, insbesondere Landesförderprogrammen ist möglich. Bis zum 15.01.2026 können sog. Interessenbekundungen eingereicht werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorgestellten Vorgehen und der Einreichung der drei Förderanträge zu.

Bauangelegenheiten zur Beratung
Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus und Bau eines Swimmingpools im Wochenendhausgebiet „Hasenlöchle“

In der Sitzung im März diesen Jahres wurde dem damals beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt, da die Abweichungen und Befreiungen deutlich über dem bisher genehmigten Umfang lagen. Inzwischen wurden die Bauunterlagen wesentlich geändert und das Bauvorhaben deutlich reduziert. Die aktuellen Planunterlagen, die dem Gremium vorlagen, wurden von Bauamtsleiterin Evelin Bezner vorgestellt. So wird ein Teil der bisher ohne Genehmigung erstellten Gebäudeteile abgerissen, so dass nun der Umfang den bisher erteilten Befreiungen entspricht. Daher empfiehlt die Verwaltung, den nun beantragten Befreiungen und der dann möglichen Nachgenehmigung zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmte dem mehrheitlich zu.

Von Seiten des Gremiums wurde in der Beratung teilweise bemängelt, dass dies nicht kontrolliert wird und sich in dem Bereich evtl. weitere Bauten befinden, die nicht ordnungsgemäß genehmigt sind. BM Alexander Fleig sagte darauf, dass dies durchaus der Fall sein kann, aber solche Dinge von der Baurechtsbehörde im Landratsamt zu prüfen sind. Auf die Frage aus dem Gremium, wie lange man sich im Wochenendhausgebiet aufhalten kann, antwortete der Bürgermeister, dass es keine Begrenzung gibt. Jedoch ist es nicht möglich, sich im Wochenendhausgebiet anzumelden. Das bedeutet, man braucht immer an einem anderen Ort eine Meldeadresse bzw. Wohnsitz.

Bauangelegenheiten zur Kenntnis
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Anbau Balkon im Obergeschoss, Lerchenstraße

Bauamtsleiterin Evelin Bezner informiert, dass an einer bestehenden Doppelhaushälfte im Obergeschoss ein Balkon angebaut werden soll und zeigt kurz die Pläne dazu. Das Vorhaben entspricht dem dort gültigen Bebauungsplan, so dass hier keine Beschlussfassung notwendig ist.

Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen

BM Alexander Fleig informiert, dass das Baugesuch für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mittlerweile eingereicht wurde. Das Landratsamt hat in der Prüfung festgestellt, dass folgende drei Anträge auf Befreiung / Ausnahme vom Bebauungsplan zu stellen sind:

  • Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen zwischen dem Bestands- und dem geplanten Gebäude
  • Antrag auf Abweichung von der gültigen Grundflächenzahl
  • Antrag auf Befreiung von der Festsetzung „öffentliche Stellplätze“, da die Stellplätze als Alarmstellplätze für die anrückenden Einsatzkräfte reserviert sind.

Da die Befreiungen ja im vorgestellten und beschlossenen Baugesuch so enthalten war, informiert der Bürgermeister, dass er den Befreiungen zustimmen wird und keine weitere Beratung im Gremium erfolgen muss.

Der Bürgermeister informiert, dass nun bis zum 30.06.2028 definitiv alle Gemeinden eine Wärmeplanung erstellen müssen. Für kleinere Kommunen (<10.000 Einwohner) wird es ein vereinfachtes Verfahren geben – den Leitfaden dazu soll es Anfang 2026 geben. Der Bürgermeister ist mit dem Büro IBS in Kontakt und man wird das Thema angehen, sobald der Leitfaden veröffentlicht ist. Zur Finanzierung sind hier keine Förderanträge mehr zu stellen, sondern es gibt vom Land eine sog. Konnexitätszahlung. Für 2025 – 2028 erhält die Gemeinde etwas mehr als 10.500 € jährlich (entspricht 22 Cent je Einwohner). Für die Jahre 2029 und 2030 gibt es dann pauschal 3.000 € zzgl. 9 Cent pro Einwohner.

Ausscheiden von Gemeinderat Norbert Schmatelka aus dem Gemeinderat

Feststellung der Gründe für das Ausscheiden von Norbert Schmatelka

Gemeinderat Norbert Schmatelka hat mit Schreiben vom 08.10.2025 erklärt, dass er seine Gemeinderatstätigkeit aus Altersgründen beenden möchte. Herr Norbert Schmatelka ist seit fast 36 Jahren Gemeinderat in Freudental.

Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann ein Gemeinderat das Ausscheiden verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Nachdem Herr Schmatelka älter als 62 Jahre ist, liegt ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Ziffer 6 GemO vor. Außerdem ist Herr Schmatelka seit fast 36 Jahren im Gemeinderat aktiv, so dass auch ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Ziffer 3 GemO zutrifft. Der Gemeinderat stellte dies entsprechend fest.

Feststellung, ob Hinderungsgründe für das Nachrücken des Ersatzbewerbers Helmut Schrenk vorliegen

Scheidet ein Gewählter im Laufe seiner Amtszeit aus dem Gemeinderat aus, rückt der als nächster Ersatzbewerber festgestellte Bewerber nach.

Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist der nächste Ersatzbewerber auf der Liste der Bürgergruppe Freudental e.V. Herr Helmut Schrenk. Herr Schrenk hat erklärt, dass Hinderungsgründe auf Grund seines Alters sowie seiner langjährigen Gemeinderatstätigkeit vorhanden sind. Auch bei ihm liegt ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Ziffer 6 GemO bzw. nach § 16 Abs. 1 Ziffer 3 GemO vor, was vom Gemeinderat festgestellt wurde.

Feststellung, ob Hinderungsgründe für das Nachrücken der Ersatzbewerberin Leonie Gutzeit vorliegen und Verpflichtung der nachrückenden Gemeinderätin

Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist die nächste Ersatzbewerberin auf der Liste der Bürgergruppe Freudental e.V. nach Herr Schrenk dann Frau Leonie Gutzeit. Bei Frau Leonie Gutzeit sind keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für das Nachrücken bekannt, so dass BM Alexander Fleig die Verpflichtung von Frau Leonie Gutzeit auf ihr Amt als Gemeinderätin des Freudentaler Gemeinderats mit Wirkung vom 26.11.2025 vornehmen konnte. Der Bürgermeister wünschte ihr viel Spaß bei der Arbeit im Gemeinderat und überreichte einen Blumenstrauß.

Umbesetzung der Ausschüsse

Herr Schmatelka war seither Mitglied im Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt (Bauausschuss). Durch sein Ausscheiden muss ein neues Mitglied benannt werden.

Es erfolgten folgende Benennungen:

Herr GR Steffen Grob wird Mitglied im Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt (Bauausschuss).

Frau GRin Leonie Gutzeit wird Mitglied im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales (Verwaltungs- und Sozialausschuss).

BM, Frau Gutzeit, Herr Schmatelka

BM Alexander Fleig, neue Gemeinderätin Leonie Gutzeit und der ausscheidende Gemeinderat Norbert Schmatelka“ von links nach rechts

Verabschiedung von Gemeinderat Norbert Schmatelka

Rede Bürgermeister zur Verabschiedung von Gemeinderat Norbert Schmatelka:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
lieber Herr Schmatelka,

heute verabschieden wir einen Gemeinderat, der unser Gremium geprägt hat wie nur wenige zuvor. Nach fast 36 Jahren ununterbrochener Zugehörigkeit hat Herr Norbert Schmatelka sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt – ein Schritt, der uns mit Respekt, Dankbarkeit, aber auch mit ein wenig Wehmut erfüllt.

Im Jahr 1989 wurden Sie erstmals in den Gemeinderat der Gemeinde Freudental gewählt. Seither wurden Sie siebenmal wiedergewählt, häufig sogar als Stimmenkönig – ein Zeichen tiefen Vertrauens und großer Wertschätzung in der Bevölkerung. Dieses Vertrauen kommt nicht von ungefähr:

Sie waren ein Gemeinderat, der sich stets klar positioniert, sich vorbereitet und engagiert eingebracht hat. Im Jahr 2019 durften wir Sie im Rahmen des Bürgerempfangs für 30 Jahre kommunalpolitische Arbeit ehren – verbunden mit der Überreichung der Ehrenmedaille des Gemeindetags Baden-Württemberg. Heute, weitere sechs Jahre später, zeigt sich einmal mehr, wie außergewöhnlich Ihre kommunalpolitische Lebensleistung ist.

Durchgehend waren Sie Mitglied im Bauausschuss und viele Jahre lang Fraktionsvorsitzender der Bürgergruppe Freudental. Von 2000 bis zur Auflösung des Gremiums wirkten Sie zudem im gemeindlichen Gutachterausschuss mit. Ihr Blick für Ausgewogenheit, Fachlichkeit und Verlässlichkeit war überall spürbar.

Von beruflicher Seite waren Ihnen die Themen Natur- und Umweltschutz ein besonderes Anliegen. Sie haben immer betont, dass Wachstum und Entwicklung einer Gemeinde nur dann Bestand haben, wenn sie im Einklang mit der Natur stehen. Dieser Grundsatz hat Ihr politisches Wirken geprägt – und er hat uns allen gutgetan.

Legendär – und das gilt es ausdrücklich zu sagen – waren Ihre Haushaltsreden. Mit klarem Verstand und gelegentlich scharf pointiertem Humor haben Sie nicht nur örtliche Themen aufgegriffen, sondern auch die übergeordnete Politik ins Visier genommen. Diese Reden waren für viele im Raum ein Höhepunkt des kommunalpolitischen Jahres.

Lieber Herr Schmatelka, Sie waren im Gremium eine verlässliche Stütze. Ihre Meinung hatte Gewicht, Ihr Rat wurde gehört, und Ihr Wort hatte Bedeutung – nicht nur hier im Rathaus, sondern auch in der Bevölkerung. Gleichzeitig waren Sie ein Mensch, dem die Geselligkeit wichtig war. Ob im Rahmen von Veranstaltungen, Gesprächen oder gemeinsamen Momenten – Sie haben immer Wert daraufgelegt, dass Politik nicht nur aus Sitzungen, sondern auch aus menschlicher Begegnung besteht.

Für Ihr enormes Engagement, Ihre Zeit, Ihre Ausdauer und die vielen Stunden, die Sie für Freudental investiert haben, sage ich im Namen des gesamten Gemeinderats, der Verwaltung und aller Bürgerinnen und Bürger: Herzlichen Dank.

Und ein ebenso großer Dank gilt auch Ihnen, Frau Schmatelka. Ohne Ihre Unterstützung über all die Jahrzehnte hinweg wäre ein solches kommunalpolitisches Wirken nicht möglich gewesen. Auch Ihnen sprechen wir unseren ehrlichen Dank und unsere Anerkennung aus.

Eheleute Schmatelka, BM

BM Fleig bedankt sich bei Frau Schmatelka mit einem Blumenstrauß.

Lieber Herr Schmatelka,

Sie haben Freudental mitgeprägt. Sie hinterlassen Spuren, und Sie hinterlassen ein Vorbild – für alle, die sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen.

Alles Gute für Ihren neuen Lebensabschnitt – und bitte bleiben Sie uns weiterhin verbunden. Vielen herzlichen Dank.“

Der Bürgermeister zeigte anhand einer kleinen Präsentation einige Bilder aus 36 Jahren Gemeinderatstätigkeit mit insgesamt zwei Bürgermeistern und einer Bürgermeisterin und überreichte ein Fotobuch sowie einen Essensgutschein.

Anschließend dankten GRin Karlin Stark, GR Peter Wolß und GR Jörg Eberle dem ausscheidenden Gemeinderat Norbert Schmatelka mit dankbaren und netten Worten für die immer gute Zusammenarbeit.

Zum Abschluss blickte der ausscheidende Gemeinderat selbst aus seiner Sicht auf die fast 36-jährige Gemeinderatstätigkeit zurück und dankte allen für das gute Miteinander in den Jahren.

BM, Herr Schmatelka

BM Fleig bedankt sich bei GR Schmatelka für die gute Zusammenarbeit und überreicht ihm seine Abschiedsgeschenke.


Feuerwerk an Silvester

Die Gemeinde Freudental auf die Vorschriften zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) hin:

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs.1 der 1. SprengV)!

In Freudental gibt es viele Fachwerkhäuser im alten Ortskern. Es betrifft die Pforzheimer Straße, Strombergstraße, Hauptstraße, Seestraße und Schloßstraße bis zum Kleeblattheim. Bitte denken Sie an die mögliche Brandgefahr durch Feuerwerkskörper und gehen Sie zum Abbrennen des Feuerwerks möglichst in einen Rand- oder Außenbereich.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist.

Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2).

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Hinweis: Wir bitten darum, dass außerhalb der geschlossenen Ortschaft in der freien Natur zum Schutz von Tieren nicht geböllert wird.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Ordnungsamt

Gemeinde Freudental


Rentenberatung im Rathaus Freudental

Am Donnerstag, 15. Januar 2026 findet wieder eine Rentenberatung vom Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Wolfgang Baumann, im Freudentaler Rathaus statt.
Termine können Sie im Rathaus Freudental (Bürgerbüro Tel. 88303-21) vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Rentenversicherungsunterlagen (aktuelle Rentenauskunft) mit.

Hinweis: Die nächste Rentenberatung von Herrn Baumann findet am Donnerstag, 19. Februar 2026 statt.


Bürgerbüro geschlossen

Das Bürgerbüro ist am Dienstag, den 09.12.2025 von 8:00 – 12:00 Uhr wegen einer internen Schulung geschlossen.

Termine für das Bürgerbüro können online über unsere Homepage www.freudental.de gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden dürfen.


Jubilare

02.12.2025
Helga Knoche, 81 Jahre
 
04.12.2025
Uta Franziska Reisz, 75 Jahre
 
04.12.2025
Ute Barbara Gräf, 75 Jahre

Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!