Abrechnung für Wasser- und Abwassergebühren & Abschlag
Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser- und Abwassergebühren 2022 und Anforderung der 1. Abschlagszahlung 2023 zum 31.03.2023
Die Gemeinde Freudental erhebt die Wasser- und Abwassergebühren als Jahresverbrauchsabrechnung, auf welche Abschlagszahlungen erhoben werden. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgte durch Selbstablesung der Gebührenschuldner. An dieser Stelle ein Dankeschön für die große Mitwirkungsbereitschaft. Die Möglichkeit den Zählerstand online zu erfassen haben mehr als 50% unserer Bürger genutzt.
Die Gebührenbescheide für die Jahresabrechnung 2022 sind mit Datum 13.03.2023 erstellt. Die Zustellung der Gebührenbescheide sollte bereits erfolgt sein.
Die Gebühren für 2022 betrugen bis zum 31.12.2022:
a) für Wasser 2,09 €/m³
36,00 €/Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 2,5
40,80 €/Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 6
jeweils zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
b) für Abwasser 2,15 €/m³ Schmutzwassergebühr und
0,28 €/m² Niederschlagswassergebühr
Ab dem 01.01.2023 betragen die Gebühren:
a) für Wasser 2,09 € /m³
36,00 € /Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 2,5
40,80 € /Jahr Grundgebühr für Wasserzähler Größe Qn 6
jeweils zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
b) für Abwasser 2,50 €/m³ Schmutzwassergebühr und
0,29 €/m² Niederschlagswassergebühr
Auf die festgestellte Jahresschuld werden gemäß § 47 der Wasserversorgungssatzung vierteljährliche Abschlagszahlungen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des Jahres erhoben (die Höhe ist aus dem Bescheid ersichtlich). Die 1. Vorauszahlungsrate für 2023 wird zum 31. März 2023 mit der Jahresabrechnung 2022 fällig.
Aus Kostengründen werden keine vierteljährlichen Abschlagsrechnungen zugestellt. Die Abschlagshöhe sowie die jeweilige Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresabrechnung 2022.
Bitte beachten Sie, dass bei Bescheiden, die lediglich Niederschlagswasser enthalten, systemtechnisch für 2023 keine Vorauszahlung berechnet werden konnte. Die Abrechnung des Niederschlagwassers für 2023 erfolgt mit der Abrechnung im März 2024.
Für Teilnehmer des Einzugsverfahrens: Bitte nicht überweisen! Der fällige Betrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Eventuelle Überzahlungen aus dem Jahr 2022 werden mit der fälligen Abschlagszahlung verrechnet bzw.