Einladung zur Gemeinderatssitzung
15.05.2026
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, den 19.05.2026 um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Die Einladung zur Sitzung sowie die Tagesordnung und die Vorlagen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://freudental-sitzungsdienst.komm.one/bi/si0057.asp?__ksinr=94.
Schließtag des Rathauses
15.05.2026
Das Rathaus bleibt am Freitag, den 15. Mai 2026 ganztägig geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Bei Störungen in der Wasserversorgung wenden Sie sich an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen unter der Servicenummer: 07142/7887-111.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!
Rauchverbot an Bushaltestellen
15.05.2026
Kennzeichnung Rauchverbot an den VVS Bushaltestellen ab 1.6.26
Zum 1.6.2026 erfolgt eine Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes, das nun auch ein Rauchverbot an öffentlichen Bushaltestellen vorsieht. Ab Juni werden alle Haltestellen mit der folgenden Kennzeichnung versehen, wir bitten um Beachtung.

Tausch von Schachtdeckeln
15.05.2026
Austausch von Schachtabdeckungen und umliegender Asphaltfläche
In der Zeit vom 11.05.-29.05.2026 (Bauzeit jedoch nur 1 Tag!) werden in der Rotenbergstraße 33-35 zwei Schachtabdeckungen sowie die umliegende Asphaltfläche von der Firma HV-Kommunaltechnik ausgetauscht. Während der Bauausführung kommt es in dem Bereich zu einer halbseitigen Straßensperrung sowie Halteverboten.
Wir bitten um Verständnis für evtl. Behinderungen.
Jubilare
15.05.2026
17.05.2026
Dieter Eugen Zerweck, 83 Jahre
20.05.2026
Esther Schnerr, 97 Jahre
21.05.2026
Ella Mahlknecht, 86 Jahre
Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!
Sanierungsarbeiten B 27 und L 1107
13.05.2026
Vorankündigung: Sanierungsarbeiten B 27 und L 1107 (Landkreis Ludwigsburg)
Start der Vorarbeiten ab 18. Mai 2026
Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stadt Bietigheim-Bissingen setzen die Sanierung der B 27 fort. Ab 18. Mai starten die Vorarbeiten für den fünften Bauabschnitt. Ab Pfingsten ist
zudem die Vollsperrung der L 1107 zwischen Bietigheim-Bissingen und Löchgau sowie die Sperrung der Auwiesenbrücke vorgesehen.
Vorarbeiten auf der B 27 ab 18. Mai
Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stadt Bietigheim-Bissingen setzen die Sanierung der B 27 in der Ortsdurchfahrt Bietigheim-Bissingen fort. Am Montag, 18. Mai 2026, beginnen die Vorarbeiten für den fünften Bauabschnitt (BA 5) zwischen der Geisinger Straße und der Großingersheimer Straße sowie die Sanierung der Auwiesenbrücke. Zunächst werden Mittelstreifen und Verkehrsinseln zurückgebaut sowie in Teilen vorhandene Ampelanlagen abgebaut. Die zurückgebauten Flächen werden anschließend für die Verkehrsführung während der Bauarbeiten und die Anpassung der Straßenfläche asphaltiert.
Während dieser Vorarbeiten steht auf der B 27 in beide Fahrtrichtungen jeweils nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die Knotenpunkte Geisinger Straße und Auwiesenstraße bleiben zunächst weiterhin in alle Richtungen befahrbar.
Beginn der Bauphase 1: Verkehrsumlegung an der B 27 mit Sperrung Auwiesenbrücke
Nach Abschluss der Vorarbeiten kann die erste Bauphase (BP 1) vom Bauabschnitt 5 beginnen. Dafür wird der Verkehr der B 27 im genannten Abschnitt auf eine Seite verlegt und die Auwiesenstraße
ab dem Japangarten mit Auwiesenbrücke Richtung B 27 gesperrt. Zusätzlich wird in diesem Zuge auch die Einmündung der Geisinger Straße in die B 27 gesperrt.
Vollsperrung der L 1107 ab Pfingstmontag vorgesehen
Die L 1107 wird zwischen dem Ortsausgang Bietigheim-Bissingen und dem Scheulershof bei Löchgau saniert. Die dafür erforderliche Vollsperrung der L 1107 wird voraussichtlich ab Pfingstmontag
eingerichtet. Die Sperrung der Auwiesenbrücke sowie die neue Verkehrsführung auf der B 27 kann erst danach eingerichtet werden.
Umleitungen und weitere Informationen
Die großräumige Umleitung für die L 1107 sowie die innerörtlichen Umleitungen im Bereich der Auwiesenbrücke sind den beigefügten Karten zu entnehmen. Die genauen Termine für die Einrichtung der Verkehrsführungen und Sperrungen befinden sich derzeit noch in der finalen Abstimmung mit den ausführenden Baufirmen. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird hierzu rechtzeitig in einer weiteren Pressemitteilung detailliert informieren. In diesem Zuge werden auch zusätzliche Hintergrundinformationen zu den Bauarbeiten an der B 27 und der L 1107 veröffentlicht.
Busverkehr
Die Busfahrpläne fehlen noch und werden veröffentlicht, sobald diese vorliegen.
Bauabschnitt 4 kurz vor Abschluss
Der derzeit laufende vierte Bauabschnitt der B 27 zwischen Bahnhofstraße und Geisinger Straße wird am 20. Mai 2026 abgeschlossen. Die Umstellung der Verkehrsführung auf der B 27 vom Bahnhof kommend erfolgt in einem Zug, nahtlos vom BA 4 zum BA 5. Die neue Einengung der B 27 liegt dann nach der Einmündung Big Park im Bereich der Bahnbrücke. Arbeiten im Bereich der Wilhelmstraße und des zukünftigen Mobilitäts-Hubs dauern anschließend noch etwa vier Wochen an. Der Verkehr auf der B 27 ist davon jedoch nicht betroffen. Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stadt Bietigheim-Bissingen bedanken sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Pläne
Bebauungsplan „Galgenäcker Nord“
08.05.2026
Gemeinde Freudental
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Galgenäcker Nord“
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Galgenäcker Nord“ einschließlich der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB), den Vorentwurf zu billigen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In gleicher Sitzung wurde auch der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und der künftigen örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke 246/7, 252, 253, 254/1, 254/2, 255, 256, 257, 257, 259 und 260/1 sowie Teilflächen des Flurstücks 246/2 auf der Gemarkung Freudental. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Bebauungsplan Galgenäcker Nord als PDF-Datei
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB vom 08.04.2026
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Freudental hat einen dringenden Bedarf an neuen Gewerbebauplätzen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete „Galgenäcker 1“ und „Galgenäcker 2“ im Norden vorgesehen.
Die baurechtlichen Festsetzungen der geplanten Erweiterung orientieren sich an den
südlich bestehenden Gewerbegebieten. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten,
insbesondere mit dem angrenzenden Wohngebiet im Osten, wird das Plangebiet in zwei Nutzungsbereiche unterteilt. Dadurch sollen gewerbliche Nutzungen in der Nähe des Wohngebiets so gesteuert werden, dass das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets soll sowohl bestehenden ortsansässigen Betrieben ein Entwicklungspotenzial geboten als auch Raum für die Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen werden.
Insgesamt besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplans, da er der wirtschaftlichen Entwicklung dient.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO BW ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren und mit Vertretern der Gemeindeverwaltung zu erörtern und sich zu Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom
Montag, dem 11.05.2026 bis Donnerstag, dem 11.06.2026
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse wwww.freudental.de unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen / Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht und zugänglich gemacht. https://freudental.de/bebauungsplaene-im-verfahren/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:
Rathaus Freudental, Gemeindeverwaltung, Schloßplatz 1, 74392 Freudental (Zimmer 1.05)
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 11.06.2026 Stellungnahmen an bauen@freudental.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Freudental (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Freudental (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift des Beteiligens angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden die darin enthaltenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Freudental, den 28.04.2026
Alexander Fleig
Bürgermeister
Anlagen: