Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
25.04.2025

Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz nun komplett digital anmelden, ohne einen Behördentermin wahrnehmen zu müssen – sofern die Online Ausweisfunktion vorhanden ist.
Der neue Onlinedienst digitalisiert erstmals den gesamten Prozess bei einem Umzug – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses. Der Service kann mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte und einem behördlichen Nutzerkonto oder einer BundID genutzt werden. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Ebenfalls können die Nutzerinnen und Nutzer die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Zum Schluss erhält man per Post von der Bundesdruckerei einen Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einen Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung kommen Sie unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ oder Sie scannen den QR-Code ein. Ebenso gelangen Sie auch auf unserer Homepage www.freudental.de dorthin.

Bekanntmachung zum Volksbegehren “Landtag XXL verhindern”
25.04.2025
Bekanntmachung über die Durchführung des
Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch
Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Den Volltext finden Sie hier als PDF-Dokument:
Bekanntmachung Volksbegehren XXL-Landtag verhindern
Kinderferienprogramm – Beiträge gesucht
25.04.2025
Mithilfe beim Freudentaler Kinderferienprogramm 2025 vom 31.07.2025 bis 14.09.2025
Ihre Unterstützung ist gefragt! Gerne möchten wir den Kindern unvergessliche Sommerferien bereiten und ihnen daher ein buntes und gut gefülltes Kinderferienprogramm anbieten.
Um auch dieses Jahr wieder ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine stellen zu können, sind wir auf neue, aber auch auf bewährte Programmangebote angewiesen.
Wie auch im letzten Jahr können Ihre Angebote für das Kinderferienprogramm nur noch online in unserem Programm, SFP Plus, gemeldet werden.
Wenn Sie uns unterstützen möchten, bitten wir Sie, sich bei Frau Hirtling oder Frau Hartmann (Tel.: 07143/88303-10 oder -21 / E-Mail: ferienprogramm@freudental.de) zu melden. Dann können wir Ihnen gerne die Zugangsdaten für das SFP Plus und eine kleine Anleitung zukommen lassen.
Alle Programmbeiträge müssen spätestens bis Freitag, 30. Mai 2025 ins SFP Plus eingepflegt sein.
Wir freuen uns, wenn sich auch Privatpersonen oder Gewerbetreibende mit einem Programmpunkt beteiligen.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Bürgermeisteramt Freudental
gez.
Fleig
(Bürgermeister)
Feuerwerk
25.04.2025
Die Gemeinde Freudental weist auf ein Feuerwerk am Samstag, den 26.04.2025, von ca. 21:30 bis 22:00 Uhr hin. Das Feuerwerk wird in der Nähe des Stutenwegs (Bauernhof) abgebrannt.
Wir bitten um Verständnis.
Ordnungsamt
Gemeinde Freudental
Verkehrsbehinderungen B 27 – Bietigheim
25.04.2025
Umfangreiche Arbeiten ab Mai 2025 erforderlich – B 27 Ortsdurchfahrt Bietigheim-Bissingen:
Das Regierungspräsidium Stuttgart wird ab Anfang/Mitte Mai 2025 gemeinsam mit der Stadt Bietigheim-Bissingen und den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen auf dem Streckenabschnitt der B 27 zwischen den Kreuzungen Gröninger Weg und Wobachstraße umfangreiche Baumaßnahmen in Bietigheim durchführen.
In zwei Bauabschnitten wurde im vergangenen Jahr bereits der Fahrbahnbelag zwischen den Kreuzungen K 1671 und Gröninger Weg erneuert und die Knotenpunkte teilweise baulich optimiert. In diesem Jahr folgen nun zwei weitere Bauabschnitte, bei denen zeitgleich auch umfangreiche Leitungsarbeiten durch die Stadtwerke ausgeführt werden.
Der dritte Bauabschnitt 3 verläuft zwischen den Kreuzungen Gröninger Weg und Bahnhofstraße. Der vierte Bauabschnitt schließt direkt daran an und endet an der Kreuzung Wobastraße. Im Rahmen der Baumaßnahmen finden außerdem Anpassungen von Knotenpunkten, Rad- und Fußgängerführungen sowie der Entwässerungseinrichtungen statt. Des Weiteren wird eine Stützwand neu errichtet und eine bestehende Stützwand saniert. Die Arbeiten sollen Anfang Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Freudental ist als Umleitungsstrecke für den Lkw-Verkehr ausgewiesen.
Nachfolgend sind die entsprechenden Pläne zur Kenntnis abgedruckt:
Kommunale Geschwindigkeitsmessungen
25.04.2025
Am 06.03.2025 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:
Messpunkt: Hauptstraße
Einsatzzeit: 10:50 – 11:45 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 30 km/h
gemessene Fahrzeuge: 23
Überschreitungen: 0
Höchstgeschwindigkeit: – km/h
Am 26.03.2025 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:
Messpunkt: Schloßstraße
Einsatzzeit: 9:00 – 10:00 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 30 km/h
gemessene Fahrzeuge: 17
Überschreitungen: 0
Höchstgeschwindigkeit: – km/h
Am 26.03.2025 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:
Messpunkt: Besigheimer Straße
Einsatzzeit: 10:15 – 12:00 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 50 km/h
gemessene Fahrzeuge: 252
Überschreitungen: 3
Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h
Jubilare
25.04.2025
25.04.2025
Adolf Schade, 85 Jahre
26.04.2025
Ilona Mayer, 82 Jahre
Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!
Stellv. Haupt- und Ordnungamtsleitung gesucht
22.04.2025

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Vermarktung von Bauplätzen im Neubaugebiet „Alleenfeld“ in Freudental
17.04.2025
Vergabe von drei Bauplätzen im Bieterverfahren
In der Gemeinde Freudental ist das Neubaugebiet „Alleenfeld“ entstanden und es wurden in den letzten Jahren zahlreiche Bauplätze in einem Bewerbungs- sowie in einem Bieterverfahren vergeben. Die jeweiligen Vergabekriterien für die beiden Verfahren wurden am 27.11.2020 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Freudental veröffentlicht.
Eröffnung des Vergabeverfahrens gemäß den Vergaberichtlinien im Rahmen des Bieterverfahrens (Höchstgebot)
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat in seiner Sitzung am 09. April 2025 beschlossen, in einem weiteren Bieterverfahren für das Baugebiet „Alleenfeld“ im Jahr 2025 drei Bauplätze zu vergeben.
Es handelt sich um die Bauplätze im Baugebiet „Alleenfeld“ mit den Nrn. 11, 12 und 13. Die Bauplätze sind zwischen 407 m² und 434 m² groß. Das Mindestgebot für einen Bauplatz beträgt 450,– €/m². Die Bauplätze und deren jeweilige Größe sind aus dem nachfolgenden Lageplan für das Baugebiet ersichtlich.
Die Abgabe der Gebote beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Freudental am Donnerstag, 17. April 2025 und endet am Freitag, 23. Mai 2025.
Die Vergabekriterien, der Bebauungsplan und alle im Zusammenhang mit dem Bieterverfahren notwendigen Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Freudental unter www.freudental.de eingestellt.
Das Gebot muss bei der Gemeinde Freudental, Schloßplatz 1, 74392 Freudental in schriftlicher Form eingereicht werden. Das Gebot kann auch per Email an gemeinde@freudental.de eingereicht werden.
Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt noch im Mai 2025 und der entsprechende Kaufvertrag ist dann bis Ende Juli 2025 zu unterschreiben.
Bei Fragen zur Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet „Alleenfeld“ steht Ihnen BM Alexander Fleig gerne zur Verfügung (Tel.: 07143/88303-11 und E-Mail: fleig@freudental.de).
Anlagen:
Rentenberatung im Rathaus Freudental
17.04.2025
Am Donnerstag, 08. Mai 2025 findet wieder eine Rentenberatung vom Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Wolfgang Baumann, im Freudentaler Rathaus statt.
Termine können Sie im Rathaus Freudental (Bürgerbüro Tel. 88303-21) vereinbaren.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Rentenversicherungsunterlagen (aktuelle Rentenauskunft) mit.
Hinweis: Die nächste Rentenberatung von Herrn Baumann findet am Donnerstag, 31.07.2025 statt.
Pädagogische Fachkraft und Erzieher (w/m/d) gesucht
15.04.2025
Stellenausschreibung als PDF-Dokument
Digitale biometrische Lichtbilder bei Reisepässen und Personalausweisen erforderlich
09.04.2025
Neue Regelung ab Mai 2025!
Was ändert sich?
Passfotos für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form vom Bürgerbüro angenommen werden. Passfotos in Papierform oder selbsterstellte digitale Passfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr erlaubt.
Bürgerinnen und Bürger können künftig wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente direkt im Bürgerbüro oder bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen.
Lichtbilder im Bürgerbüro
Im Bürgerbüro wird es Ihnen möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden bei uns nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird pro beantragtem Ausweisdokument zusätzlich zum Dokumentenpreis eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Ob diese Möglichkeit bereits ab dem 01.05.2025 genutzt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unsicher, da seitens der Bundesdruckerei noch kein Liefertermin für das Gerät mitgeteilt wurde.
Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotostudios erstellt werden. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.
Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder und buchen Sie im Bürgerbüro einen Termin für die Antragsstellung. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in den Urlaub starten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne im Bürgerbüro bei Frau Hirtling und Frau Hartmann melden, Tel. 07143/88303-10 und -21, E-Mail: hirtling@freudental.de und hartmann@freudental.de.