Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2026
Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurde angeregt, die Parksituation im Kreuzungsbereich Strombergstraße / Gaisgraben zu verbessern. Zudem wurde nachgefragt, ob die dort teilweise abgestellten Fahrzeuge ordnungsgemäß parken. Bürgermeister Alexander Fleig erklärte, dass das derzeitige Parken nach seiner Einschätzung zulässig sei. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde darüber beraten, ob in diesem Bereich Parkmarkierungen angebracht werden sollen. Darüber entscheidet der Gemeinderat später in der Sitzung.
Ein weiterer Bürger erkundigte sich, weshalb zwischen dem Kreisverkehr und dem Abzweig nach Löchgau keine Geschwindigkeitsreduzierung möglich sei. Der Bürgermeister berichtete hierzu aus der Verkehrsschau, dass die Gemeinde zunächst beantragt hatte, das Ortsschild aus Richtung der Kreisstraße K1633 vor den Kreisverkehr zu verlegen. Dadurch hätte ab dem Kreisverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten können. Dieser Antrag wurde jedoch aufgrund der fehlenden Bebauung abgelehnt. Auch für den angesprochenen Streckenabschnitt selbst wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht genehmigt.
Außerdem wurde gefragt, weshalb die Gemeinde die Asylunterkünfte in diesem Jahr erneut herrichten müsse. Der Bürgermeister erläuterte, dass der derzeitige teilweise Leerstand genutzt werde, um ausschließlich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Schulkindbetreuung an der Grundschule Freudental
Neufestsetzung der Gebühren ab 01.09.2026
– Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat die Gebührenordnung für die Schulkindbetreuung (ergänzende Kernzeitbetreuung zur Ganztagsgrundschule) neu beschlossen. Die bisherige Gebührenordnung galt für den Zeitraum vom 1. September 2024 bis 31. August 2026 und musste daher neu kalkuliert werden.
Zum 1. September 2026 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder in Kraft. An der Freudentaler Grundschule ist dieser Anspruch, durch die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bestehende Ganztagsgrundschule in Wahlform grundsätzlich erfüllt, so BM Alexander Fleig. Anpassungen sind jedoch bei der Ferienbetreuung erforderlich. Künftig wird diese auf maximal 20 Schließtage beziehungsweise vier Wochen pro Jahr ausgeweitet. Bisher waren es 25 bis 26 Schließtage, beziehungsweise fünf Wochen in der Freudentaler Ferienbetreuung, was bereits ein sehr gutes Angebot war.
Bei der Gebührenkalkulation im Jahr 2024 war ein Kostendeckungsgrad von 40 Prozent vorgesehen. Tatsächlich konnte im Rückblick jedoch nur ein Kostendeckungsgrad von rund 19 Prozent erreicht werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der angespannten Finanzlage haben Verwaltung und Bürgermeister vorgeschlagen, die Gebühren in den kommenden zwei Jahren moderat anzuheben. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass sich die Erhöhung – insbesondere bei der Ferienbetreuung mit ihren künftig erweiterten Betreuungszeiten – in einem vertretbaren Rahmen bewegt.
Für das Betreuungsjahr 2026/2027 wurden die Eltern der künftigen Erstklässler zu ihrem Betreuungsbedarf befragt. Insgesamt haben sich die Eltern von neun Kindern zurückgemeldet. Zusammen mit den bereits angemeldeten Kindern werden im kommenden Schuljahr insgesamt 18 Kinder die Schulkindbetreuung nutzen. Besonders gefragt sind die Ferienbetreuung sowie die Betreuung am Mittwochnachmittag mit jeweils acht Anmeldungen. Die Frühbetreuung von 7.00 bis 8.00 Uhr wird künftig von vier Kindern in Anspruch genommen. Hauptamtsleiterin Michaele Mallok erläuterte so die aktuellen Anmeldezahlen.
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung können künftig auch Halbtageskinder die Ferienbetreuung nutzen. Bereits seit 2024 wurden diese in Freudental freiwillig in die Kernzeitbetreuung aufgenommen. Sie nehmen überwiegend die Betreuung am Mittwochnachmittag in Anspruch.
Die Gebührenkalkulation wurde auf Grundlage von 17 betreuten Kindern in einer Gruppe erstellt und mit verschiedenen Kostendeckungsgraden berechnet. Der Sozial- und Kulturausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 für eine Gebührenerhöhung von rund 30 Prozent ausgesprochen. Diese soll in zwei Schritten zum 1. September 2026 und zum 1. September 2027 umgesetzt werden.
Zudem wurde die Gebührenordnung redaktionell überarbeitet. Neu aufgenommen wurde der Abschnitt „§ 8 Essen in der Mensa“, nachdem die Abrechnung der Mensaverpflegung inzwischen automatisiert über die Gemeindekasse erfolgt.
Neu ist auch, dass die Eltern der diesjährigen Erstklässler (und künftige Kinder mit Ganztagsrechtsanspruch) für die Schulkindbetreuung eine Kostenerstattung bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen können, sofern ein Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld vorliegt (Anträge gibt es im Rathaus).
Aus den Reihen des Gemeinderats kam die Frage nach „Einkommensabhängigen Gebühren“ auf. Aus Sicht der Verwaltung und des Bürgermeisters verursacht dies deutlich mehr Arbeit für die Verwaltung und bringt eher nicht den gewünschten Erfolg. Deshalb habe man bereits in früheren Jahren einkommensabhängige Gebühren bei der Kinderbetreuung nicht umgesetzt.
Anschließend nahm der Gemeinderat die vorgelegte Gebührenkalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich die Neufassung der Gebührenordnung für die Schulkindbetreuung.
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Information und Beratung über die Ergebnisse der Verkehrsschau 2026
BM Alexander Fleig informierte, dass die Verkehrsbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) am 27. Mai 2026 zur Verkehrsschau 2026 in Freudental eingeladen hatte. Die ausführliche Niederschrift zur Verkehrsschau lag den Gemeinderäten vor und der Bürgermeister ging auf die wesentlichen Punkte der Verkehrsschau ein.
Fußgängerüberweg in der Pforzheimer Straße:
Die Gemeinde Freudental hatte im Jahr 2025 auf Anregung aus der Elternschaft der Grundschule eine Planung erarbeiten lassen, um die Möglichkeiten für den Bau eines Fußgängerüberwegs in der Pforzheimer Straße (Höhe Tankstelle und bisheriger Querungshilfe) zu erörtern. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden auch 50.000 € in den Haushalt 2026 eingestellt.
Bei der Verkehrsschau hat sich nun bei der vor Ort Besichtigung gezeigt, dass ein Fußgängerüberweg (FGÜ) grundsätzlich möglich ist und von der zuständigen Straßenbaubehörde kam kein Widerspruch.
Von Seiten der Gemeinde musste nun entschieden werden, ob man den FGÜ bauen möchte, um dann die entsprechenden Anträge usw. zu stellen. Aus Sicht des Bürgermeisters ist die bisherige Querungshilfe eine sichere Variante für die Querung. Von Seiten des Gemeinderats wurde angesprochen, dass mit der Fußgängerampel in ca. 150m eine sichere Querung möglich ist und ein FGÜ von der Sicherheit her wie die bisherige Querungshilfe zu bewerten sei. Zudem wurde kritisch angemerkt, dass man die Pforzheimer Straße erst vor kurzem aufwändig saniert hat und der Umbau damals nicht mitgemacht hat. BM Fleig informierte, dass zu dieser Zeit die Errichtung eines Zebrastreifens aufgrund der damals geltenden Rechtslage nicht möglich war. Dies hat sich nun geändert.
Der Gemeinderat entschied daraufhin mehrheitlich, von der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Pforzheimer Straße abzusehen.
Pforzheimer Straße / Bietigheimer Straße – Überfahren des Gehwegs
Vor einigen Jahren wurde im Kurvenbereich der Pforzheimer Straße / Bietigheimer Straße eine Gehwegverbreiterung vorgenommen und die Aufstellfläche an der Fußgängerampel vergrößert, um die Sicherheit für Fußgänger zu verbessern. Außerdem wurden sogenannte Leitboys aufgestellt, um ein Überfahren der Fläche zu verhindern. Leider wurden diese so stark beschädigt, so dass der Bauhof zuletzt alle abgebaut hat.
Die Verkehrsbehörde empfiehlt nun, die beschädigten Leitboys zu ersetzen und die neuen Leitboys etwas von der Fahrbahn in den ca. 50cm breiten Pflasterstreifen, der als Schutzstreifen dient, abzurücken. Der Gemeinderat stimmte zu, die Leitboys entsprechend zu ersetzen.
Gaisgraben / Strombergstraße – Parken auf dem Seitenstreifen
Am Übergang vom Gaisgraben in den Stutenweg befindet sich ein Seitenstreifen, der zu schmal ist für ein Querparken bzw. die Ein- und Ausfahrt durch den Kreuzungsbereich erschwert wird. Das Thema wurde in der Einwohnerfragestunde angesprochen.
Die Verkehrsbehörde kann sich eine Erweiterung der Parkierung an dieser Stelle und eine Sperrfläche im direkten Kreuzungsbereich vorstellen, möchte hierzu aber einen Markierungsplan vorgelegt haben, so der Bürgermeister und schlug vor, einen entsprechenden Plan in Auftrag zu geben.
Der Gemeinderat stimmte der Erarbeitung eines solchen Markierungsplans zu. Jedoch wurde die Verwaltung beauftragt, dies kostengünstig umzusetzen.
Gartenstraße – fehlende Ausweichflächen
Die Gartenstraße ist neben der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße eine der meist frequentierten Straßen in Freudental. Sie dient als Zufahrt zur Grundschule und KiTa Rosenweg sowie zu den beiden Hallen. Außerdem ist die Straße Zu- und Abfahrt für die Feuerwehr. Durch parkende Fahrzeuge gibt es teilweise fehlende Ausweichflächen, um den Gegenverkehr durchlassen zu können.
Dies wurde bereits vor längerem von der Feuerwehr angemahnt und zuletzt auch von den Anwohnern vorgebracht. Im Rahmen einer früheren Verkehrsschau war dies bereits Thema und es wurde ein Parkkonzept von der Gemeinde Freudental gefordert, um über die Thematik entscheiden zu können. Dies wurde in der aktuellen Verkehrsschau bestätigt, so dass BM Alexander Fleig nun vorschlug, für die Gartenstraße zusammen mit dem Büro Modus Consult, das die Verkehrsuntersuchung „Ortsmitte“ erarbeitet hatte, ein solches Parkkonzept zu erarbeiten. Dies wäre dann Grundlage zunächst für eine Erörterung mit den Anwohnern und den betroffenen Stellen, um dann ein endgültiges Konzept der Verkehrsbehörde vorlegen zu können. Der Gemeinderat stimmte der Erarbeitung des Parkkonzepts zu.
Bachstraße
Von den Anwohnern in der Bachstraße wurde vorgebracht, dass insbesondere Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit aus dem Bereich des Feldwegs in die Bachstraße einfahren und es deshalb Probleme bei der Ausfahrt aus den Parkflächen gab.
Die aktuell vorhandene Beschilderung an der Bachstraße ist so nicht mehr gültig und muss entfernt werden. Von der Verkehrsbehörde wurde daher angeordnet, an der Bachstraße vom Feldweg herkommend ein Ortsschild anzubringen, gab der Bürgermeister bekannt.
Aus Sicht des Gemeinderats ist die Anbringung eines Ortsschildes nicht notwendig. Hier sollte mehr an die gegenseitige Rücksichtnahme appelliert werden. BM Alexander Fleig wird dies nochmals mit der Verkehrsbehörde besprechen und klären.
Verschiedene verkehrsrechtliche Anordnungen
Neuausschilderung der Feuerwehrzufahrt im Bereich „Kirchplatz“
Entfernung eines falsch aufgestellten Parkverbotsschildes in der Beuchaer Straße
Sperrflächenmarkierung im Kreuzungsbereich Seestraße / Schloßstraße
Entfernung des Verkehrszeichens „Beginn einer Tempo 30-Zone“ bei der Ausfahrt aus der Straße „Am Königsträßle“
Feststellung der Jahresrechnungen für die Jahre 2021 und 2022
Der Doppeljahresabschluss für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ist abgeschlossen und kann vom Gemeinderat festgestellt werden, so Kämmerer Adrian Grunow zu Beginn seiner Ausführungen. Aufgrund einer Erleichterung bei der Aufstellung nachzuholender Jahresabschlüsse durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, ist es uns ermöglicht worden, einen Doppeljahresabschluss durchzuführen. Anschließend erläuterte der Kämmerer die wesentlichen Zahlen der beiden Jahresabschlüsse, die beide besser ausgefallen sind als geplant.
Im Jahr 2021 lagen die Erträge bei 5.748.825 € und die Aufwendungen bei 5.655.978 €, so dass im Ergebnis ein Plus von 92.846 € zu verzeichnen war. In der Planung war man noch von einem Verlust von rd. 200.000 € ausgegangen. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuweisungen (+ 350.000 €), Kostenerstattungen (+ 100.000 €) sowie erhöhten eigenen Steuereinnahmen (+ 50.000 €). Auf der Ausgabenseite waren bei den Personalausgaben rd. 125.000 € weniger angefallen. Allerdings waren für Sach- und Dienstleistungen 190.000 € und für Abschreibungen 120.000 € mehr angefallen. Trotz der Corona-Pandemie wurden Investitionen in Höhe von rd. 900.000 € getätigt. Zum Ende des Jahres 2021 betrug das Bilanzvolumen knapp 19 Mio. € und die Rücklagen betrugen 539.000 €.
Auch das Jahr 2022 konnte deutlich besser abgeschlossen werden. Das Ergebnis 2022 lag bei etwas mehr als 400.000 €. In der Planung ging man noch von einem minimalen Überschuss von 13.000 € aus. Die Erträge erreichten mit fast 6,5 Mio. € einen Höchstwert, genauso aber auch die Aufwendungen mit knapp 6,1 Mio. €. Wie im Vorjahr trugen die Mehreinnahmen aus Zuweisungen (+ 480.000 €) sowie aus den eigenen Steuereinnahmen (+ 150.000 €) zur Verbesserung bei. Auf der Aufwandseite lagen die Personalkosten mit 118.000 € wieder deutlich unter dem Ansatz. Allerdings stiegen die Kosten für Sach- und Dienstleistungen um über 330.000 € gegenüber dem Planansatz. Und auch die Investitionstätigkeit war hoch und es wurden knapp 1,15 Mio. € für Investitionen ausgegeben. Die Bilanzsumme stieg bis Ende 2022 auf über 20 Mio. € an. Und auch die Rücklagen stiegen und lagen zum 31.12.2022 bei 940.000 €.
BM Alexander Fleig bedankte sich beim Kämmerer und seinem Team für die Ausarbeitung. In diesem Jahr ist auch noch mit der Jahresrechnung 2023 zu rechnen, so dass man in ca. 2 Jahren die Rückstände aufgearbeitet hat.
Anschließend stellte der Gemeinderat den Doppeljahresabschluss 2021 / 2022 einstimmig fest.
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Eigenbetrieb “Versorgung”
– Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Versorgung der Gemeinde Freudental zur Kenntnis genommen. Der Abschluss wurde in Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly erstellt.
Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresverlust von 67.908,18 Euro ab. Im Vergleich zum Vorjahr (Verlust: 110.707,38 Euro) hat sich das Ergebnis damit um rund 43.000 Euro verbessert.
Die einzelnen Betriebszweige entwickelten sich unterschiedlich. Während die „Wasserversorgung“ einen Gewinn von 17.626,50 Euro verzeichnete und sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte, schlossen die „Photovoltaikanlagen“ mit einem leichten Verlust von 2.198,97 Euro ab. Ursache hierfür waren geringere Stromerträge, da das Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren weniger sonnenreich war. Positiv entwickelten sich dagegen die Erlöse aus den „Strombeteiligungen“ (Gewinn von 2.426,72 €).
Den größten Anteil am Jahresverlust trägt weiterhin die „Nahwärmeversorgung“ mit 85.762,43 Euro. Trotz höherer Erlöse aus der Netzverpachtung und gestiegener Erträge aus der Solaranlage verschlechterte sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr nochmals. Ursache hierfür sind insbesondere höhere Abschreibungen für das Solarthermiefeld, da der bewilligte Tilgungszuschuss erst nach der Abnahme im Jahr 2025 berücksichtigt werden konnte. Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu verbessern, wurde der Preis für die aus dem Solarthermiefeld gelieferte Wärme bereits zum 1. Januar 2026 um 1 Cent je Kilowattstunde angepasst.
Die Verwaltung kündigte außerdem an, im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 die internen Verrechnungen mit dem Gemeindehaushalt erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Finanzzwischenbericht 2026
Kämmerer Adrian Grunow informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Gemeindefinanzen und stellte den Finanzzwischenbericht 2026 vor. Zu Beginn ging er auf die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung ein. Diese prognostiziert für die Kommunen insgesamt geringere Einnahmen als bislang erwartet. Besonders betroffen ist die Gewerbesteuer. Da Freudental jedoch nur in geringem Umfang Gewerbesteuereinnahmen erzielt, wirken sich diese Rückgänge auf die Gemeinde vergleichsweise wenig aus. Spürbarer sind dagegen die erwarteten Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde darstellt.
Zum bisherigen Haushaltsverlauf berichtete der Kämmerer, dass sich Mehr- und Mindererträge sowie Mehrausgaben derzeit weitgehend ausgleichen. Insgesamt bewege sich der Haushalt im Rahmen der Planung.
Bürgermeister und Kämmerer zogen daher ein insgesamt positives Fazit. Die Liquidität der Gemeinde sei stabil und die vorgesehenen Investitionen könnten dank der bewilligten LUKIF-Mittel sowie weiterer Förderzusagen wie geplant umgesetzt werden.
Gleichzeitig betonten beide, dass die Haushaltsführung auch künftig sparsam und sorgfältig erfolgen müsse, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde langfristig zu sichern.
Beteiligungsbericht 2025 der Gemeinde Freudental
Gemäß § 105 GemO sind die Gemeinden verpflichtet einen Beteiligungsbericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform aufzustellen, wenn sie unmittelbar mit mehr als 50% beteiligt sind.
Die Gemeinde Freudental besitzt an Unternehmen in privater Rechtsform nur die Beteiligung an der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG und hier auch nur in Höhe von 1,35%, führte Kämmerer Adrian Grunow aus. Der Kämmerer informierte hier, dass die Gesellschaft 2025 immerhin 584.401 € in das Freudentaler Stromverteilnetz investiert hat.
Gemäß § 105 Abs. 2 S. 3 GemO genügt es, bei Beteiligungen mit weniger als 25% sich auf die Darstellung, den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens zu beschränken. Von diesem Recht hat die Gemeinde Freudental bei dem aufgestellten Beteiligungsbericht Gebrauch gemacht.
Zudem informiert die Gemeinde Freudental noch über die Mitgliedschaften in Zweckverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen.
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Beteiligungsbericht 2025 zu.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat die seit der letzten Beschlussfassung am 22. April 2026 eingegangenen Spenden einstimmig angenommen. Verwaltungspraktikantin Jana Kehle stellte die Spenden vor.
Für das HvO-Projekt gingen zwei Spenden ein: Adrian Opielewicz übergab den Erlös des Spendenlaufs „Backdraftyard“ in Höhe von 1.900 Euro, außerdem unterstützte die Bruker Stiftung das Projekt mit einer zweiten Teilzahlung 2026 in Höhe von 7.500 Euro.
Die Freiwillige Feuerwehr erhielt vom SOW-Sicherheitsdienst aus Erligheim Baumaterial für den Feuerwehrgarten im Wert von 100 Euro. Zudem stellte die Firma Celik Route 57 für die Fortbildung der Feuerwehr im Brandschutzcontainer in Külsheim einen Transporter im Wert von 200 Euro zur Verfügung.
Die Bäckerei Kutterer spendete den Aktiven Senioren anlässlich ihrer Besichtigung der Bäckerei Kuchen im Wert von 250 Euro.
Für den Seniorenausflug 2026 erhielt die Gemeinde von der Bruker Stiftung eine Spende in Höhe von 2.000 Euro.
Der Arbeitskreis „Energie und Nachhaltigkeit“ wurde von der Bosch-Mitarbeiterinitiative „Cents for Help“ mit 720 Euro unterstützt. Die Mittel sind für die Beschaffung von Nisthilfen vorgesehen.
Die eingegangenen Spenden werden jeweils zweckgebunden verwendet. Bürgermeister und Gemeinderat bedankten sich herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für ihre großzügige Unterstützung.
Bauangelegenheiten zur Beratung:
Antrag auf Baugenehmigung: Beuchaer Straße, Flst. 245/8
Erweiterung Lagerhalle
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Galgenäcker, II. Bauabschnitt“ soll ein bestehendes Gebäude um eine Lagerhalle erweitert werden. Das Vorhaben hält mit den meisten Punkten die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Ausnahme sind die beantragten und geplanten Maßnahmen im Pflanzstreifen. In diesem Fall ist beantragt, die Hangsicherung mit Betonsteinen komplett in den Pflanzstreifen zu verlegen.
Aus Sicht des Bürgermeisters darf der Pflanzstreifen nicht angegriffen werden, was er den Bauherren auch so mitgeteilt hat. Von Seiten der Bauherren wurde mitgeteilt, dass das Baugesuch entsprechend umgeplant wird, so dass der Pflanzstreifen nicht tangiert wird und die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Um die Fristen aber zu wahren, schlägt der Bürgermeister vor, dass aktuell vorliegende Baugesuch abzulehnen und die notwendige Befreiung nicht zu erteilen. Sollte jedoch das Baugesuch entsprechend abgeändert eingereicht werden und den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, kann die Verwaltung das Einvernehmen erteilen. Dem Vorgehen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Bauangelegenheiten zur Beratung:
Antrag auf Baugenehmigung: Elsbeerenring, Flst. 1015
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Elsbeerenring erteilt.
Das Bauvorhaben entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Grundstück liegt jedoch im Bereich eines in der Starkregengefahrenkarte ausgewiesenen Notwasserwegs. Dieser dient dazu, bei Starkregenereignissen einen ungehinderten Wasserabfluss sicherzustellen. Von Seiten der Bauherren wurde nun der Befreiungsantrag gestellt, um in dem Pflanzstreifen nur 21 Sträucher anstatt der 27 vorgeschriebenen Sträucher zu pflanzen, da eine Breite von 1,5 Metern dauerhaft frei von Abflusshindernissen bleiben muss und damit auch nicht bepflanzt werden kann. Dem Befreiungsantrag wurde zugestimmt.
Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse
BM Alexander Fleig gab bekannt, dass der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen hat, der Kündigung des Dauernutzungsvertrags für die Räumlichkeiten des GVV Besigheim durch die Stadt Besigheim nicht zuzustimmen. Es wurde daraufhin ein gemeinsamer Antrag mit den weiter beteiligten Kommunen im GVV Besigheim auf Beratung gestellt. Die Verbandsversammlung des GVV Besigheim berät nun in seiner Sitzung am 30.07.2026 über das Thema.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
BM Alexander Fleig gab bekannt, dass der Baustart für die Umgestaltung in der Ortsmitte im Bereich „Hauptstraße / Schloßstraße“ gleich nach den Sommerferien ab Montag, 14.09.2026 erfolgt. Die Ortsdurchfahrt wird dann ca. 2 Monate gesperrt sein.
Aus dem Sportstättenförderprogramm des Landes erhält die Gemeinde 80.000 € für die Sanierung des Kunstrasenspielfelds am Birkenwald, konnte der Bürgermeister berichten.
Hinweis: Kurz nach der Sitzung erhielt die Gemeinde auch die Förderzusage über 192.000 € aus dem Ausgleichstock 2026 des Landes, so dass eine Sanierung im Jahr 2027 möglich wird. Der Gemeinderat wird sich in der Sitzung im September 2026 mit der weiteren Umsetzung beschäftigen.
Das Landratsamt hat aktuell zum 30.06.2026 die neu berechneten Aufnahmequoten im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen der Gemeinde zukommen lassen. Die Entwicklung ist, dass sich die Zugangszahlen der Asylbegehrenden in der ersten Jahreshälfte 2026 auf niedrigem Niveau eingependelt haben. Somit werden 2026 in der Berechnung 850 Personen auf die Kommunen verteilt. Für Freudental heißt dies konkret, so der Bürgermeister, dass insgesamt 6 Personen im Jahr 2026 aufzunehmen sind. Aufgrund der bisherigen Unterbringungen muss dann noch 1 Person in diesem Jahr aufgenommen werden, was in den Einrichtungen möglich ist.
Für die ukrainischen Geflüchteten gibt es eine eigene Statistik und Quote – aber auch hier muss die Gemeinde Freudental zum heutigen Stand keine weiteren Personen aufnehmen.

