Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Freudental ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz www.freudental.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien, Dokumente und Formulare
    Die PDF-Dateien, Dokumente und Formulare auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Die Mitarbeiter*innen sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Vielzahl an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.07.2021 erstellt und beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf unserer Internetseite www.freudental.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen
  • oder nicht WCAG 2.1-konform sind oder die inhaltlich unklar sind

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Freudental wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Freudental nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.