Lärmaktionsplan

Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Gemeinde Freudental

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen.

Nachdem die Gemeinde Freudental in der Lärmkartierung 2017 der LUBW (3. Runde, Stand: 19.12.2018) für Hauptverkehrsstraßen, die noch keine verkehrsreichen Kreis- und Gemeindestraßen beinhaltet, enthalten war, wurde für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung eine eigene Nachkartierung und eine räumlich differenzierte Betroffenheitsanalyse entlang der Landes-, Kreis- und Hauptstraßen im Gemeindegebiet mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag durchgeführt und Maßnahmen zur Lärmminderung herausgearbeitet.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 04.05.2022 in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 04.07.2022 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls zwischen dem 04.05.2022 und einschließlich dem 30.05.2022.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt. Der Lärmaktionsplan wurde am 21.09.2022 vom Gemeinderat beschlossen.

Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann im Bürgerbüro der Gemeinde Freudental, Gartenstraße 1/1, 74392 Freudental, während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Gemeinde Freudental unter: https://www.freudental.de (s. Links weiter unten) eingesehen werden. Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten.

Freudental, den 23.12.2022

gez.

Alexander Fleig
Bürgermeister

 


Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplanung der Gemeinde Freudental

Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 04.05.2022 nach Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans Freudental – 3. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 30.05.2022 bis 04.07.2022 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Freudental (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom

30.05.2022 bis einschließlich 04.07.2022

während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro der Gemeinde Freudental, Gartenstraße 1/1, 74392 Freudental öffentlich ausgelegt. Vorherige telefonische Terminabstimmung zur Einsichtnahme ist möglich.

Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Freudental unter https://freudental.de/laermaktionsplan eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus – Bürgerbüro (Gartenstraße 1/1, 74392 Freudental) abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net oder gemeinde@freudental.de eingereicht werden.

Da die Öffentlichkeit über die, bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichten wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Informationsveranstaltung:

Auch zur dritten Runde der Lärmaktionsplanung – wie schon bei der vorausgegangenen Etappe – soll eine breite Information der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erfolgen. Die Gemeinde lädt am 24.05.2022 um 18.30 Uhr zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan in die Schönenberghalle, Gartenstraße 23, 74392 Freudental ein. Eine Diskussion in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates hat bereits am 04.05.2022 stattgefunden, bevor die Lärmaktionsplanung nun offengelegt wird und Bürgerinnen und Bürger ihre Anmerkungen machen können.

Freudental, 13.05.2022

gez. Alexander Fleig, Bürgermeister