Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Schulkindbetreuung im Ganztag (Kernzeitbetreuung) der Gemeinde Freudental
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, am 22.07.2026 die folgende Neufassung der Satzung beschlossen:

