Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans der Innenentwicklung und der örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Besigheimer Straße, 6. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung und den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Besigheimer Straße, 6. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt:
siehe Anlage
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.06.2025.
Ziele und Zwecke der Planung:
Derzeit besteht aufgrund der eng gefassten Baugrenze keine Möglichkeit eine rückwärtige Bebauung zu errichten. Die Baugrenze soll größer gefasst werden, um die Potentiale des Grundstücks ausnutzen zu können. Um die Nachverdichtung zu ermöglichen ist die Bebauungsplanänderung notwendig. Gleichzeitig dient die Maßnahme der Innenentwicklung dem schonenden Umgang mit neuem Flächenverbrauch in freier Landschaft. Dazu kommt, dass an vorhandenen Versorgungs- und Erschließungseinrichtungen angebunden werden kann.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der von dem Bebauungsplanentwurf betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann die Planunterlagen auf www.freudental.de unter www.freudental.de/noerdlichbesigheimerstrasse6.Änderung_Entwurfeinsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einem Monat zur Planung per elektronisch, auf Wunsch auch schriftlich zu äußern. Die Einsicht in die Unterlagen ist auch im Rathaus Freudental, Schlossplatz 1, 74392 Freudental während der üblichen Öffnungszeiten möglich. Die Frist beginnt am 21.07.2025 und endet am 21.08.2025 (je einschließlich). Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Freudental, 07.07.2025
Fleig, Bürgermeister