Am Sonntag, den 08. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum 18. Landtag statt. Alle Wahlberechtigten erhalten ab nächster Woche eine schriftliche Wahlbenachrichtigung durch die Amtsbotin zugestellt. Wer bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, meldet sich bitte im Bürgerbüro (Tel. 07143/88303-10 oder -21, Email: gemeinde@freudental.de).

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie entweder

in den beiden Wahllokalen in der Schönenberghalle am Sonntag 08.03.2026, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr wählen oder
Briefwahl beantragen.

Wahllokale in Freudental

Die beiden Freudentaler Wahllokale sind in der Schönenberghalle (Gartenstraße 23). Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit, damit Sie in dem richtigen, für Sie zugeteilten Wahllokal, Nr. 001 oder 002, wählen können.

Briefwahl

So können Sie einen Wahlschein (Briefwahl) beantragen:

Digital auf unserer Homepage www.freudental.de. Sie benötigen hierzu Ihre Wählernummer, die Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können oder per QR-Code (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mit Ihrem Mobilgerät. Hier sind die meisten Daten bereits hinterlegt; Sie müssen nur Ihr Geburtsdatum und evtl. abweichende Versandadresse hinterlegen.

schriftlich: Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben sowie in den Rathausbriefkasten einwerfen.
Auch eine formlose Beantragung per E-Mail an gemeinde@freudental.de ist jederzeit möglich. Bitte geben Sie hierzu Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihre Wohnanschrift sowie Ihr Geburtsdatum an.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Auch persönlich ist eine Beantragung der Briefwahl im Bürgerbüro mit Terminbuchung während der Öffnungszeiten möglich, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde bzw. die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind (spätestens ab Februar 2026).

Wahlberechtigt in Freudental ist, wer am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (08.03.2010)
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • seit dem 08. Dezember 2025 in Baden-Württemberg wohnt
  • in Freudental mit Hauptwohnsitz angemeldet ist
  • (Bei Umzügen innerhalb Baden-Württemberg nach Freudental zwischen dem 12. Januar – 20. Februar 2026 können wir Sie (auf Antrag) in das Wählerverzeichnis eintragen)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne per Email an Frau Mallok (mallok@freudental.de) oder telefonisch an das Bürgerbüro (Tel. 07143/88303-10 oder -21) wenden.

Wahlamt der

Gemeinde Freudental