An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben und gewerblichen Tätigkeiten

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Beginn der Tätigkeit, die Verlegung des Betriebes, die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit und die Aufgabe des Betriebes anzuzeigen. Seit dem 01.11.2025 muss das Gewerbe bei einem Wegzug in Baden-Württemberg nur noch beim neuen Wohnsitz angemeldet werden und wird dann automatisch beim alten Wohnort abgemeldet. Die Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen. Bei einem Versäumnis kann ein Bußgeld erhoben werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie auf die Anzeigepflicht im Sinne der Gewerbeordnung hinweisen.

Was ist ein „Gewerbe“ oder „eine gewerbliche Tätigkeit“?

Laut Gewerbeordnung (GewO) gibt es 4 wesentliche Merkmale, die den Begriff des Gewerbes bestimmen:

– Selbständigkeit (persönlich unabhängig)

– Regelmäßigkeit (fortgesetzte und planmäßige, sowie nachhaltige Ausübung)

– Entgeltlichkeit (auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit)

– erlaubte Tätigkeit

Kein Gewerbe hingegen sind insbesondere die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), höhere Berufsarten (z. B. Künstler, Journalisten, Architekten), persönliche Dienstleistungen höherer Art (z. B. Rechtsanwalt, Notar), die Verwaltung eigenen Vermögens, freiberufliche Tätigkeiten (Hebammen) und Heilberufe (Heilpraktiker, Logopäden usw.) sowie verbotene und sozial unwerte Tätigkeiten (z. B. unerlaubtes Glücksspiel, Prostitution).

Nach §14 GewO ist eine Anzeige beim Gewerbeamt im Bürgerbüro einzureichen. Die Gebühr für eine Gewerbean- / -ab oder –ummeldung beträgt jeweils 20,00 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeamt im Bürgerbüro, Fr. Hartmann Tel.: 07143 / 88303-21 oder Frau Hirtling Telefon 07143 / 88303-10.

Neu:

Seit dieser Woche kann ein Gewerbebetrieb auch online auf unserer Homepage www.freudental.de angemeldet werden. Derzeit sind aber nur „nicht eingetragene Einzelunternehmen“ als Rechtsform möglich.

Vielfach muss auch vor dem Beginn eines Gewerbes bei der Baurechtsbehörde geklärt werden, ob die geplante Nutzung / Nutzungsänderung baugenehmigungspflichtig ist. Auch die Änderung oder Neuanbringung von Werbeanlangen bedarf in der Regel einer Genehmigung. Das Bauamt in Freudental ist unter Tel.: 07143/88303-16 Ansprechpartnerin Frau Bezner erreichbar.