Obwohl die im Gemeindegebiet zahlreich aufgestellten Hundetoiletten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners kümmern. Auch werden gefüllte Hundekotbeutel oftmals nicht in die aufgestellten Abfallbehälter eingeworfen, am Wegrand oder auch nur im Gras abgelegt.

Wir weisen deshalb nochmals in aller Deutlichkeit auf die Bestimmung in § 11 der gemeindlichen Polizeiverordnung hin: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen“. Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung