Öffentliche Bekanntmachung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Kommunal-abgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, am 23.09.2026 die folgende Neufassung der Satzung beschlossen:

