Infos für Gewerbetreibende

An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben und gewerblichen Tätigkeiten

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Beginn der Tätigkeit, die Verlegung des Betriebes, die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit und die Aufgabe des Betriebes anzuzeigen. Seit dem 01.11.2025 muss das Gewerbe bei einem Wegzug in Baden-Württemberg nur noch beim neuen Wohnsitz angemeldet werden und wird dann automatisch beim alten Wohnort abgemeldet. Die Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen. Bei einem Versäumnis kann ein Bußgeld erhoben werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie auf die Anzeigepflicht im Sinne der Gewerbeordnung hinweisen.

Was ist ein „Gewerbe“ oder „eine gewerbliche Tätigkeit“?

Laut Gewerbeordnung (GewO) gibt es 4 wesentliche Merkmale, die den Begriff des Gewerbes bestimmen:

– Selbständigkeit (persönlich unabhängig)

– Regelmäßigkeit (fortgesetzte und planmäßige, sowie nachhaltige Ausübung)

– Entgeltlichkeit (auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit)

– erlaubte Tätigkeit

Kein Gewerbe hingegen sind insbesondere die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), höhere Berufsarten (z. B. Künstler, Journalisten, Architekten), persönliche Dienstleistungen höherer Art (z. B. Rechtsanwalt, Notar), die Verwaltung eigenen Vermögens, freiberufliche Tätigkeiten (Hebammen) und Heilberufe (Heilpraktiker, Logopäden usw.) sowie verbotene und sozial unwerte Tätigkeiten (z. B. unerlaubtes Glücksspiel, Prostitution).

Nach §14 GewO ist eine Anzeige beim Gewerbeamt im Bürgerbüro einzureichen. Die Gebühr für eine Gewerbean- / -ab oder –ummeldung beträgt jeweils 20,00 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeamt im Bürgerbüro, Fr. Hartmann Tel.: 07143 / 88303-21 oder Frau Hirtling Telefon 07143 / 88303-10.

Neu:

Seit dieser Woche kann ein Gewerbebetrieb auch online auf unserer Homepage www.freudental.de angemeldet werden. Derzeit sind aber nur „nicht eingetragene Einzelunternehmen“ als Rechtsform möglich.

Vielfach muss auch vor dem Beginn eines Gewerbes bei der Baurechtsbehörde geklärt werden, ob die geplante Nutzung / Nutzungsänderung baugenehmigungspflichtig ist. Auch die Änderung oder Neuanbringung von Werbeanlangen bedarf in der Regel einer Genehmigung. Das Bauamt in Freudental ist unter Tel.: 07143/88303-16 Ansprechpartnerin Frau Bezner erreichbar.


Landtagswahl am 08. März 2026

Am Sonntag, den 08. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum 18. Landtag statt. Alle Wahlberechtigten erhalten ab nächster Woche eine schriftliche Wahlbenachrichtigung durch die Amtsbotin zugestellt. Wer bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, meldet sich bitte im Bürgerbüro (Tel. 07143/88303-10 oder -21, Email: gemeinde@freudental.de).

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie entweder

in den beiden Wahllokalen in der Schönenberghalle am Sonntag 08.03.2026, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr wählen oder
Briefwahl beantragen.

Wahllokale in Freudental

Die beiden Freudentaler Wahllokale sind in der Schönenberghalle (Gartenstraße 23). Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit, damit Sie in dem richtigen, für Sie zugeteilten Wahllokal, Nr. 001 oder 002, wählen können.

Briefwahl

So können Sie einen Wahlschein (Briefwahl) beantragen:

Digital auf unserer Homepage www.freudental.de. Sie benötigen hierzu Ihre Wählernummer, die Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können oder per QR-Code (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mit Ihrem Mobilgerät. Hier sind die meisten Daten bereits hinterlegt; Sie müssen nur Ihr Geburtsdatum und evtl. abweichende Versandadresse hinterlegen.

schriftlich: Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben sowie in den Rathausbriefkasten einwerfen.
Auch eine formlose Beantragung per E-Mail an gemeinde@freudental.de ist jederzeit möglich. Bitte geben Sie hierzu Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihre Wohnanschrift sowie Ihr Geburtsdatum an.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Auch persönlich ist eine Beantragung der Briefwahl im Bürgerbüro mit Terminbuchung während der Öffnungszeiten möglich, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde bzw. die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind (spätestens ab Februar 2026).

Wahlberechtigt in Freudental ist, wer am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (08.03.2010)
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • seit dem 08. Dezember 2025 in Baden-Württemberg wohnt
  • in Freudental mit Hauptwohnsitz angemeldet ist
  • (Bei Umzügen innerhalb Baden-Württemberg nach Freudental zwischen dem 12. Januar – 20. Februar 2026 können wir Sie (auf Antrag) in das Wählerverzeichnis eintragen)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne per Email an Frau Mallok (mallok@freudental.de) oder telefonisch an das Bürgerbüro (Tel. 07143/88303-10 oder -21) wenden.

Wahlamt der

Gemeinde Freudental


Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026  

Der Grundsteuerbescheid vom 01.01.2025 gilt weiter und es werden keine neuen Bescheide versendet. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung hat die Steuerfestsetzung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.
 
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
 
Sie betragen:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 850 v.H.
 
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 305 v.H.
 
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Lastschrift der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2026 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt- zu entrichten. Bitte geben Sie das Buchungszeichen an.  Das SEPA-Basis Lastschriftmandat kann über unsere Homepage https://freudental.de angefordert werden.
 
Konten der Gemeindekasse:
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE17 6045 0050 0006 0007 43      BIC: SOLADES1LBG
VR-Bank Ludwigsburg eG
IBAN: DE67 6049 1430 0067 4400 02      BIC: GENODES1VBB
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Freudental, Schloßplatz 1, 74392 Freudental, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
 
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Rechtsmittels ändert nichts an der Zahlungspflicht. Auch wenn ein Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Freudental oder Einspruch beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen erhoben wurde, ist die Steuer fristgerecht zu entrichten.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kirn (Tel. 07143/88303-22) oder senden Sie eine E-Mail an kirn@freudental.de.


Hundesteuer 2026 

In diesen Tagen werden den Hundehaltern die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt. Die Hundesteuer ist zum 15.02.2026 fällig und beträgt 120,- € pro Jahr / Hund. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,- € pro Jahr.

Hundesteuermarken sind kalenderjahrübergreifend gültig; sie werden nicht jährlich neu ausgegeben. Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke der Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 10,- € ausgehändigt.

Der Beginn und die Beendigung einer Hundehaltung sind der Gemeindekasse Freudental zu melden. Für die zu Beginn eines Kalenderjahres im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde entsteht die Steuerschuld für das ganze Jahr am 1. Januar. Wird ein Hund nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. In diesen Fällen wird nur der Teilbetrag des Steuersatzes erhoben, der zeitlich der Hundehaltung entspricht. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Hundebesitzer haben der Gemeindekasse Freudental innerhalb eines Monats anzuzeigen, wenn ein über drei Monate alter Hund gehalten wird.

Die Nichteinhaltung der Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld belangt werden kann.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Eberle (Tel.: 07143/88303-12 oder eberle@freudental.de) gerne zur Verfügung.


Fundsachen

Es wurden folgende Gegenstände beim Fundbüro abgegeben:

  • Schlüssel an einem Schlüsselband

Alle Fundsachen können nach terminlicher Vereinbarung abgeholt werden.

Kontakt:
Frau Hirtling oder Frau Hartmann
Schlossplatz 1
Freudental
Tel.: 07143/88303-10 oder -21


Jubilare

29.01.2026
Renate Maria Potschatka, 83 Jahre

Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!


Schadstoffmobil

Die AVL informiert: Schadstoffmobil das ganze Jahr über unterwegs

Nicht alles, was nicht mehr gebraucht wird, darf in die Mülltonnen vor der Haustüre geworfen werden. Vor allem Chemikalien und Schadstoffe sind giftig und können die Umwelt belasten, wenn sie nicht richtig entsorgt werden. Daher dürfen sie auf keinen Fall in den Hausmüll. Richtig aufgehoben sind sie beim Schadstoffmobil. Mehrere mobile Schadstoffsammelstellen sind das ganze Jahr über im Landkreis Ludwigsburg unterwegs.

Was darf beim Schadstoffmobil abgegeben werden?

Abgegeben werden können Batterien und Akkus in haushaltsüblichen Mengen, Dispersionsfarben, Farb- und Lackreste, Klebstoffreste, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Lösungsmittel, leere Ölkanister, Säuren, Frostschutzmittel und Kühlflüssigkeit, Laugen, Ölfilter oder ölverschmierte Lappen, Fahrzeugbatterien (keine Pfand-Rückzahlung), Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sowie volle und leere Behältnisse mit Gefahrstoff-Zeichen. 

Die Schadstoffe müssen auslaufsicher verpackt sein und dürfen nicht vermischt werden. Die AVL bittet darum, Lithium (Li)-Batterien separat von Batterien und Akkus ohne Lithium in Tütchen zu packen für den Transport.

Lithium-Batterien, die schwerer als 500 Gramm sind sowie Batterien, die Blei (Pb) enthalten (offiziell „Industriebatterien“), werden auf den Wertstoffhöfen angenommen. Das Schadstoffmobil nimmt diese Batterien (meist E-Bike-Akkus) nicht an.
Leere Verpackungen von Schadstoffen ohne Gefahrstoff-Zeichen dürfen über die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Was sind haushaltsübliche Mengen?

Haushaltsübliche Mengen meint Kleinmengen, die im Haushalt anfallen. Dies entspricht maximal einer Menge von zwei Wäschekörben.

Wer darf beim Schadstoffmobil anliefern?

Die fachgerechte Entsorgung ist für Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei. Gewerbebetriebe können Schadstoffe über private Dienstleister entsorgen. Eine Abgabe über das Schadstoffmobil ist nicht möglich.

Wann kommt das Schadstoffmobil?

Donnerstag, 05 März 2026 14:00 – 15:00 Uhr Freudental Gaisgraben, Schönenberghalle

Die Termine des Schadstoffmobils sind im Abfallkalender eingetragen. Zusätzlich findet man sie ab Mitte Dezember auf der Internetseite der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL GmbH) unter: www.avl-lb.de (Privathaushalte / Termine / Schadstoffmobil) und in der App AVL Service+.

 

 

Die AVL bittet zu beachten: Es kann zu kleinen Abweichungen bei den Uhrzeiten kommen wegen des Verkehrs oder des Anlieferungsvolumens am vorherigen Standort. 


Nächstes Treffen des AK „Erinnern und Gedenken“ 

Die Gemeinde Freudental hat vor 10 Jahren zusammen mit engagierten Einwohner*innen den Arbeitskreis „Erinnern und Gedenken“ ins Leben gerufen. Der Arbeitskreis trifft sich das nächste Mal
 
am Mittwoch, den 04. Februar 2026 um 19:00 Uhr
 
im Sitzungssaal des Rathauses Freudental.
 
Bei dem Treffen wollen wir nochmals auf das Nachfahrentreffen 2025 zurückblicken sowie überlegen, welche Projekte in den nächsten Jahren für den Arbeitskreis möglich sind. Zudem werden Michael Volz und Constantin Weyrich über die Veranstaltung „FÜR SUSE ZUM 100“ am So. 21.06.2026 im PKC informieren. Dabei soll auch geklärt werden, wie der Arbeitskreis unterstützen kann.
 
Interessierte Einwohner*innen sind herzlich eingeladen. 
 


Nächstes Treffen des AK „Energie und Nachhaltigkeit“ 

Die Gemeinde Freudental hat im Jahr 2015 zusammen mit engagierten Einwohner*innen den Arbeitskreis „Energie und Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Der Arbeitskreis organisiert verschiedene Aktionen im Bereich „Natur- und Umweltschutz“ (u.a. Tag des Baumes), lädt zu interessanten Vorträgen ein und beteiligt sich am kommunalen Geschehen (u.a. Kinderferienprogramm).
 
Der Arbeitskreis „Energie und Nachhaltigkeit“ trifft sich das nächste Mal
 
am Dienstag, den 10. Februar 2026 um 19:00 Uhr
 
im Sitzungssaal des Rathauses Freudental. Es wird das Jahresprogramm 2026 besprochen.
 
Interessierte Einwohner*innen sind herzlich eingeladen. 


Rentenberatung im Rathaus Freudental

Am Donnerstag, 19. Februar 2026 findet wieder eine Rentenberatung vom Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Wolfgang Baumann, im Freudentaler Rathaus statt.
Termine können Sie im Rathaus Freudental (Bürgerbüro Tel. 88303-21) vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Rentenversicherungsunterlagen (aktuelle Rentenauskunft) mit.

Hinweis:
Die nächste Rentenberatung von Herrn Baumann findet am Donnerstag, 09. April 2026 statt.