Bürgerempfang 2025 der Gemeinde Freudental

Die Gemeinde Freudental lädt

am Dienstag, den 11. November 2025, um 19.00 Uhr

recht herzlich zum 12. Freudentaler Bürgerempfang ein. Der Bürgerempfang wird in diesem Jahr in der Schönenberghalle (Gartenstraße 23) stattfinden. Die Schönenberghalle ist ab 18.30 Uhr geöffnet.

Im Rahmen des Bürgerempfangs finden wieder die Ehrungen für ehrenamtliches Engagement (u.a. bestehen die Arbeitskreis „Energie und Nachhaltigkiet“ und „Erinnern und Gedenken“ 10 Jahre) sowie der erfolgreichen Sportler*innen und der Mehrfachblutspender*innen statt.

Nach dem offiziellen Teil gibt es bei einem kleinen Stehempfang noch die Gelegenheit zum gemütlichen Austausch.

Ich würde mich sehr freuen, viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde Freudental beim Bürgerempfang 2025 begrüßen zu dürfen.

Ihr

Alexander Fleig

Bürgermeister


Rentenberatung

Am Donnerstag, 18. Dezember 2025 findet wieder eine Rentenberatung vom Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Wolfgang Baumann, im Freudentaler Rathaus statt.
Termine können Sie im Rathaus Freudental (Bürgerbüro Tel. 88303-21) vereinbaren.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Rentenversicherungsunterlagen (aktuelle Rentenauskunft) mit.
 
Hinweis: Die nächste Rentenberatung von Herrn Baumann findet am Donnerstag, 15.01.2026 statt.


Bebauungsplan – 6. Änderung Nördlich der Besigheimer Straße

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „6. Änderung Nördlich der Besigheimer Straße“ – Inkrafttreten

Der Freudentaler Gemeinderat hat am 22.10.2025 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten Bebauungsplan nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 71 Abs. 7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil und Begründung jeweils vom 02.10.2025, gefertigt vom Büro KMB, Ludwigsburg. Beigelegt sind die Begründung vom 02.10.2025 und die Abwägung eingegangener Stellungnahmen vom 02.10.2025.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Die Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „6. Änderung Nördlich der Besigheimer Straße “ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO).

Der Bebauungsplan wird nachstehend in verkleinerter Form veröffentlicht.

BPLAN-NoerdlichBesStr6Aend Bebauungsplan als PDF-Datei

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und den örtlichen Bauvorschriften digital unter https://freudental.de/Bauen&Wohnen/BestandskräftigeBebauungspläne oder im Bauamt (Zimmer 1.05), Rathaus, Schloßplatz 1, 74392 Freudental während der üblichen Sprechstunden eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 22 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Freudental geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörden den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

Freudental, den 23.10.2025

Gez.

Fleig

Bürgermeister


Vollsperrung der K 2069

zwischen Freudental – Cleebronn

Die Fahrbahn der Kreisstraße K 2069 zwischen Cleebronn und Freudental wird weiter saniert und die Herstellung der Amphibienleiteinrichtung vorgenommen. Hierzu ist eine Vollsperrung der Straße erforderlich. Das Landratsamt Heilbronn hat die Gemeinde Freudental nun über die voraussichtliche Dauer der Sperrung informiert.

Diese erfolgt vom 3. November 2025 bis 30. April 2026 jeweils einschließlich.

Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Planen Sie daher etwas mehr Zeit für die Fahrtstrecke in dieser Relation ein.

Von dieser Sperrung sind auch einzelne Buskurse der Linie 666 im Schülerverkehr betroffen. Über die Auswirkungen liegen der Gemeinde bislang keine Informationen vor. Informieren Sie sich daher über die Homepage www.ovr-bus.de kurz vor Beginn der Sperrung.

Umleitungsplan als PDF


Kommunale Geschwindigkeitsmessungen

Am 12.08.2025 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:

Messpunkt: Bietigheimer Str.
Einsatzzeit:  10.20 – 11:30 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 40 km/h
gemessene Fahrzeuge: 189
Überschreitungen: 19
Höchstgeschwindigkeit: 57 km/h

Am 27.08.2025 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch das Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt:

Messpunkt: Bietigheimer Straße
Einsatzzeit:  8.30 – 11:00 Uhr
zul. Geschwindigkeit: 40 km/h
gemessene Fahrzeuge: 344
Überschreitungen: 5
Höchstgeschwindigkeit: 56 km/h


Jubilare

01.11.2025
Maria Bertet, 80 Jahre

02.11.2025
Hans-Jürgen Günther Heitz, 75 Jahre

04.11.2025
Maja Lavric Kulhavy, 75 Jahre

05.11.2025
Nikoll Marashi, 84 Jahre

06.11.2025
Ulrich Ernst Greß, 82 Jahre

Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!