Einladung zur Gemeinderatssitzung
21.11.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, den 26.11.2025 um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Die Einladung zur Sitzung sowie die Tagesordnung und die Vorlagen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://freudental-sitzungsdienst.komm.one/bi/si0057.asp?__ksinr=87.
Schließtag des Rathauses Freudental
21.11.2025
Das Rathaus bleibt am Donnerstag, den 4. Dezember 2025 aufgrund einer Schulung ganztägig geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Bei Störungen in der Wasserversorgung wenden Sie sich an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen unter der Servicenummer: 07142/7887-111.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!
Standesamt geschlossen
21.11.2025
Standesamt geschlossen am Dienstag Vormittag 25.11.2025
Das Haupt- und Ordnungsamt sowie Standesamt sind am Dienstag, 25.11.2025 von 8.00 – 14.00 Uhr wegen einer Fortbildung geschlossen. Ab 15.00 Uhr sind Frau Mallok und Frau Dieterle wieder zu erreichen (bis 18.00 Uhr)
Vollsperrung Adventszauber
21.11.2025
Vollsperrung Hauptstraße / Schloßstraße Adventszauber am 30.11.2025
Am ersten Adventssonntag findet wieder der alljährliche Weihnachtsmarkt statt, dieses Mal rund ums Rathaus. Deshalb werden die Hauptstraße und Schloßstraße (Teilstück bis Nr. 7) voll gesperrt.
Die Vollsperrung wird am Sonntag, 30.11.2025 von 08.00 bis 22.00 Uhr erfolgen.
Bitte stellen Sie Ihre (Pkw-) Fahrzeuge ab Samstag, 29.11.2025, 12:00 Uhr nicht mehr auf die gesperrten öffentlichen Stellplätze entlang der Hauptstraße und Rathausvorplatz (sowie Teilbereich Schloßstraße 7 und gegenüber), damit der Aufbau der Stände erfolgen kann.
Die Flächen wurden vorab entsprechend ausgeschildert und mit Halteverbotsschildern versehen. Sollten innerhalb dieser Flächen geparkte Fahrzeuge den Aufbau behindern, müssen wir die Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen lassen.
Wir bitten um Beachtung und Unterstützung!
Ordnungsamt
der Gemeinde Freudental
Jubilare
21.11.2025
21.11.2025
Anita Emilie Sautter, 81 Jahre
22.11.2025
Cäcilie Brigitte Wenzel, 80 Jahre
27.11.2025
Valentin Walter, 84 Jahre
Wir gratulieren auch den zahlreichen ungenannten Altersjubilaren, die keine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, recht herzlich!
Standesamtliche Nachrichten
21.11.2025
Geburt:
Am 09. Oktober 2025 in Heilbronn
Emil Charlie Scherla, Sohn von Michell und Matthias Scherla, Freudental
Bebauungsplan – 6. Änderung Nördlich der Besigheimer Straße
31.10.2025
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „6. Änderung Nördlich der Besigheimer Straße“ – Inkrafttreten
Der Freudentaler Gemeinderat hat am 22.10.2025 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten Bebauungsplan nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 71 Abs. 7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil und Begründung jeweils vom 02.10.2025, gefertigt vom Büro KMB, Ludwigsburg. Beigelegt sind die Begründung vom 02.10.2025 und die Abwägung eingegangener Stellungnahmen vom 02.10.2025.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „6. Änderung Nördlich der Besigheimer Straße “ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO).
Der Bebauungsplan wird nachstehend in verkleinerter Form veröffentlicht.
Bebauungsplan als PDF-Datei
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und den örtlichen Bauvorschriften digital unter https://freudental.de/Bauen&Wohnen/BestandskräftigeBebauungspläne oder im Bauamt (Zimmer 1.05), Rathaus, Schloßplatz 1, 74392 Freudental während der üblichen Sprechstunden eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 22 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Freudental geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörden den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Freudental, den 23.10.2025
Gez.
Fleig
Bürgermeister