Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 26. Juni 2024

Einwohnerfragestunde

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes ging BM Alexander Fleig auf das Starkregenereignis am Sonntag, 02.06.2024 ein, das auch in Freudental zu teilweise erheblichen Problemen und Schäden geführt hat. Nachdem in weniger als 1 Stunde rd. 60 l/m² Regen gefallen sind und der Boden komplett gesättigt war, sind Bäche, Entwässerung usw. schnell angestiegen und auch teilweise übergetreten. Vor allem auch austretendes Grundwasser stellte in zahlreichen Bereichen ein großes Problem dar. Die Feuerwehr Freudental hatte über 30 Einsätze im gesamten Gemeindegebiet abzuarbeiten.
Der Bürgermeister dankte an dieser Stelle allen Angehörigen der Feuerwehr für den tollen Einsatz sowie der Führungsgruppe um Kommandant Alexander Weidhaus für die Ausarbeitung der Notfallpläne in den letzten Jahren. Denn es hat sich gezeigt, dass die Feuerwehr Freudental auf solche Unwetterereignisse gut vorbereitet ist. Um noch besser agieren zu können, wurde bereits kurzfristig eine weitere leistungsstarke Pumpe beschafft.
BM Alexander Fleig war selbst mit der Feuerwehr unterwegs und man hat auch die in der Starkregengefahrenkarte der Gemeinde Freudental ausgewiesenen Problembereiche angefahren. Dabei hat sich gezeigt, dass es an vielen Stellen zu den aufgezeigten Problemen gekommen ist, aber auch neue Problemstellen lokalisiert wurden. Vor allem hat sich gezeigt, dass der „Steinbach“ auch bei einem Starkregenereignis nicht unbegrenzt leistungsfähig.
Die Gemeinde Freudental werde, so der Bürgermeister, die von kommunaler Seite notwendigen Maßnahmen zusammen mit dem Gemeinderat angehen. Jedoch appellierte er an alle Gebäudebesitzer, sich mit dem Thema „Eigenvorsorge“ zu beschäftigen, um mögliche Schäden zu minimieren.
Im Anschluss gab es mit den anwesenden Einwohnern und Gemeinderäten noch einen Austausch zu diesem Thema.

 
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitbetreuung der Gemeinde Freudental

Die aktuelle Gebührensatzung der Kernzeitbetreuung ist bis 31.08.2024 in Kraft und deshalb müssen die Gebühren zum September 2024 neu kalkuliert und beschlossen werden.
Auf Grund der Vorberatungen mit dem Kernzeitbetreuungsteam, im Gemeinderat und bei der Besprechung „Runder Tisch Kinderbetreuung“ war man sich einig, dass die Kernzeitbetreuung an der Grundschule attraktiver und vor allem günstiger angeboten und nicht noch mehr ausgedünnt werden sollte.
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch der Ganztagesschule ab dem Schuljahr 2026/2027, bei dem auch die Ferienbetreuung gestärkt werden soll, ist BM Alexander Fleig der Meinung, dass man anstreben sollte, das bestehende Team, das eine hervorragende Arbeit leistet, langfristig zu halten.
Die vorliegende Kalkulation wurde an die neuen Zeitmodelle angepasst und die Gebühren sollen nach dem Vorschlag aus den Vorberatungen mit einer 40%igen Kostendeckung angesetzt werden, um die Kernzeitbetreuung bei den Eltern attraktiver zu gestalten.
Der Gemeinderat stimmte der Neukalkulation und der Festlegung der neuen Gebühren für die Kernzeitbetreuung an der Grundschule zu.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im letzten Mitteilungsblatt (KW 27/2024) wird verwiesen.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen haben sich wieder auf die alljährliche Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr einigen können. Die Empfehlung der Landesrichtsätze für die nächsten 2 Jahre wurde mit einer 7,5 %-igen Erhöhung für das Jahr 2024/2025 ausgegeben. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 % empfohlen. Der Gemeindetag empfiehlt den Kommunen eine Kostendeckung bei den Tageseinrichtungen durch die Gebühren in Höhe von ca. 20 %. In den letzten Jahren erreichten die beiden Einrichtungen diese Kostendeckung nicht. Für das Jahr 2023 liegt die Kostendeckung bei nur 14,73 %, so BM Alexander Fleig.
Bei der Prüfung des Haushaltsplanes 2023 hat die Kommunalaufsicht die Kosten-unterdeckung bemängelt und dringend auf eine Gebührenerhöhung hingewiesen. Die Kommunalaufsicht legt dies in ihrem Haushaltserlass wie folgt dar:
 „Die kommunalen Spitzenverbände und Kirchen haben sich darauf verständigt, bei Kindertageseinrichtungen eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von 20 % anzustreben. Die jährlich angepassten Landesrichtsätze stellen eine Empfehlung zur Beitragsgestaltung und –höhe dar, welche für die Einrichtungsträger jedoch nicht bindend ist. Eine regelmäßige Gebührenkalkulation und -anpassung entsprechend dem individuellen Bedarf der Gemeinde ist unverzichtbar. Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freudental basieren zwar auf den Landesrichtsätzen, die dadurch erreichte Kostendeckung hat sich in den letzten Jahren jedoch weiter verringert und deckt nun noch lediglich 10% (Planung HHPlan 2023) der Kinderbetreuungskosten. Wenn Ertragsmöglichkeiten nicht (soweit vertretbar und geboten – § 78 GemO) ausgeschöpft werden, kann dies bei der Beantragung von Zuwendungen nachteilig sein.“
BM Alexander Fleig führt hierzu aus, dass dies zwar nur eine Empfehlung und kein Gesetz ist, der Gemeinde aber klar deutlich gemacht wurde, dass die eigenen Einnahmen anzupassen sind. Der Bürgermeister schlägt deshalb vor, nicht nur die Gebühren analog der Landesrichtsätze anzupassen, sondern auch weitere Erhöhungen zu generieren. Daher soll auch das System der Familienstaffelung / Ermäßigung wie folgt verändert werden:
–      Die Gebühr für „1 Kind in der Familie“ wird analog den empfohlenen Landesrichtsätzen für die 2 Jahre festgesetzt.
–      Bei den weiteren Stufen ab „2 Kinder“ wird dann aber von der empfohlenen prozentualen Festlegung der Stufe von den Landesrichtsätzen abgewichen: Die Gebühr für die Familienstaffelung für „2 Kinder“ wird auf 80% des Landesrichtsatzes (1 Kind) festgesetzt.
–      Die Familienstaffelung bzw. Stufe „4 Kinder und mehr“ entfällt künftig ersatzlos. Die Stufe „3 Kinder“ wird zur Stufe“ 3 Kinder und mehr Kinder“ und wird bei der Gebühr auf 55% des Landesrichtsatzes (1 Kind) festgelegt.
Aufgrund der Doppelbelastung durch die Erhöhung und die Veränderung der Familienstaffelung, wird vorgeschlagen, vom Kindergartenjahr abzuweichen und zukünftig Erhöhungen immer für das Kalenderjahr zu beschließen. Erstmalig soll dann statt dem 01.09.2024 die Erhöhung zum 01.01.2025 erfolgen. Die seitherige Gebührensatzung würde dann bis zum 31.12.2024 weiterlaufen.
Beim Runden Tisch „Kinderbetreuung“ wurde die geplanten Änderungen mit den Elternbeiräten der beiden Einrichtungen besprochen und angehört. Vom Elternbeirat der Kita Rosenweg wurde im Nachgang zur Besprechung zurückgemeldet, dass keine Einwände gegen die geplante Gebührenerhöhung vorliegen. Vom Elternbeirat der Kita Taubenstraße wurde innerhalb der Frist kein Einwand erhoben.
Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Satzung zum 01.01.2025 zu.
Auf die öffentliche Bekanntmachung Satzung im Mitteilungsblatt (KW 26/2024) wird verwiesen.

Neufassung der Satzung zur „Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freudental“

Am 13.12.2023 hat der Gemeinderat erstmalig eine Satzung zur „Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freudental“ beschlossen, die am 01.01.2024 in Kraft trat. Nun wurden die in der Anlage zur Satzung genannten Gebühren / Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge bereits mit Inkrafttreten der Änderung der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr vom 11. März 2024 zum 19.3.2024 erhöht und somit ist die kommunale Satzung nicht mehr aktuell und muss auch angepasst werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat zugestimmt, künftig nur noch auf die jeweils aktuelle Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr zu verweisen, um bei Änderungen durch das Land Baden-Württemberg nicht die kommunale Satzung jeweils ändern zu müssen. Die Kalkulation der nicht genormten Fahrzeuge (Anhänger) sowie die Kalkulation der Kostenersatzstunde für die Feuerwehrangehörigen „Einsatzstunde“ hatte Ordnungsamtsleiter Tobias Fuchs kurz erläutert.
Auf die öffentliche Bekanntmachung Satzung im Mitteilungsblatt (KW 26/2024) wird verwiesen.

Feststellung der Jahresrechnung 2019

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 ist abgeschlossen und kann vom Gemeinderat festgestellt werden, so der Bürgermeister einleitend. Bei diesem Jahresabschluss handelt es sich um den ersten Abschluss nach dem neuen Haushaltsrecht. Das erste Mal werden nicht nur die Einnahmen und Ausgaben (liquiden Mittel) betrachtet, sondern auch die periodengerechten Erträge und Aufwendungen in Form einer Ergebnisrechnung und dessen Einfluss auf das Vermögen mit einer Bilanz der Gemeinde Freudental dargestellt.
Die wichtigsten Zahlen, Ergebnisse und Entwicklungen im Jahresabschluss wurden anschließend von Kämmerer Ron Keller erläutert. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 103.865,72 €, was eine Verschlechterung gegenüber der Planung ist. Dies resultiert im Wesentlichen aus den erstmals komplett erfassten Abschreibungen sowie einiger ungeplanter Reparaturen und Erneuerungen, die nun gleich dem Ergebnis zugeschrieben werden mussten. Die Personalkosten als größte Ausgabenposition lagen mit 2,12 Mio. € leicht unter dem Planansatz.
Im investiven Bereich wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, wie z.B. die Sanierung des Kleinspielfeldes. Jedoch wurde auch ein Teil der geplanten Maßnahmen nicht angegangen oder zeitlich verschoben, so dass der Zahlungsmittelbestand nur leicht gesunken ist und bei rd. 700.000 € zum 31.12.2019 lag. Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 betrug insgesamt knapp 16,3 Mio. €.
Auf die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses im letzten Mitteilungsblatt (KW 27/2024) wird verwiesen.

 
Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb „Versorgung“

Im Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Versorgung“ ist eine Kreditsumme von 900.000 € eingestellt und genehmigt, davon für den Betriebszweig „Wasserversorgung“ insgesamt 700.000 € und für den Betriebszweig „Nahwärme“ insgesamt 200.000 €.
Zur Finanzierung der aktuellen und teilweise bereits abgeschlossenen Maßnahmen in der Freudentaler Wasserversorgung soll ein weiterer Kredit für den Eigenbetrieb „Versorgung“ mit einer Gesamtsumme von 650.000 € aufgenommen werden. Es soll dabei ein Kredit von 300.000 € für die Erneuerung der Wasserversorgung in der Pforzheimer Straße sowie ein Kredit von 350.000 € als Ablösung des Inneren Darlehens von der Gemeinde an den Eigenbetrieb für die Sanierungsmaßnahmen „Hochbehälter“ aufgenommen werden.
Für den weiteren Ausbau des Freudentaler Nahwärmenetzes (in 2024 in der Pforzheimer Straße sowie Anschluss weiterer Gebäude mit einem vorverlegten Anschluss) werden auch 2024 weitere Mittel benötigt. Es soll jetzt 2024 ein Kredit von 100.000 € aufgenommen werden, führte BM Alexander Fleig zur geplanten Kreditaufnahme aus.
In der Sitzung erläuterten BM Alexander Fleig und Kämmerer Ron Keller die vorliegenden Angebote der beiden Hausbanken sowie der KfW-Bank. Nach ausführlicher Beratung stimmte man dem Angebot der VR-Bank Ludwigsburg zu einem Zinssatz von 3,41% bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren zu.

Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für den Bereich „Bühlstraße“

BM Alexander Fleig führte aus, dass der Gemeinderat im Mai 2024 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den westlichen Bereich Bühlstraße sowie die angrenzenden Flurstücke der Pforzheimer Straße beschlossen hat. Ein Grund für diese Beschlussfassung war der Aspekt, dass sich durch geänderte Eigentümer und auch geänderte Eigentümerinteressen die Möglichkeit ergeben könnte, eine zweite Erschließung für den Bereich „Bühl“ zu ermöglichen und dadurch die städtebauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich als sinnvolle Maßnahme der Innenentwicklung zu erreichen.
Der Bürgermeister informierte, dass er die betroffenen Grundstückseigentümer bereits informiert hat und die Interessen im weiteren Verfahren berücksichtigt und abgefragt werden. Er führte dabei aber auch aus, dass bereits von Seiten einzelner Eigentümer das Interesse nach einer weiteren baulichen Entwicklung gibt. Um bei der weiteren Planung die Entwicklung aller tangierten Grundstücke aber beachten zu können ist aus Sicht des Bürgermeisters eine städtebauliche Planung notwendig.
Mit dieser städtebaulichen Planung wird auch das kommunalpolitische Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ weiterverfolgt, das man in den letzten 10 Jahren auch umgesetzt hat, so der Bürgermeister.
Der Gemeinderat stimmte deshalb der Beauftragung des Büros KMB für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs zu. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.000 € brutto.
 

Bebauungsplan „Erlebnispark Tripsdrill – Erweiterung Wildparadies“

Praktikantin Melanie Stark führte aus, dass der Eingangsbereich des Wildparadieses Tripsdrill ausgebaut und erweitert werden soll. Hier sollen u.a. Gastro- und Seminargebäude, Sanitäreinrichtungen für Personal und Besucher sowie ein Rezeptions- / Empfangsgebäude entstehen. Insgesamt geht es um eine Verbesserung der Infrastruktur für die bestehenden Übernachtungsmöglichkeiten.
Nachdem aus Sicht der Bürgermeisters hier nicht mit einem weiteren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist und Ausführungen zum Verkehr nicht Bestandteil des Verfahrens sind, stimmte der Gemeinderat dem Bebauungsplan zu.

Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Alexander Fleig informierte, dass der Neubau für die Trafostation für das Neubaugebiet „Alleenfeld“ im Bereich der Parkplätze an der Bietigheimer Straße ab Mitte Juli 2024 erfolgen wird. Zudem muss aufgrund des schnellen Zubaus von PV-Anlagen und Wall-Boxen für E-Fahrzeuge im hinteren Bereich des Neubaugebiets ein weiterer kleiner Kabelverzweiger aufgestellt werden.
Die Gemeinde Freudental hat zusammen mit den KiTas und der Grundschule den bestehenden Schulwegeplan aktualisiert und an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Dieser Schulwegeplan, der beim Runden Tisch „Kinderbetreuung“ vorgestellt wurde, wird nun über die Grundschule an alle Eltern verteilt, so der Bürgermeister. Dabei wird ein Hinweis / Aufruf erfolgen, dass Kinder in Freudental die Grundschule sehr gut zu Fuß erreichen können.