Ausscheiden von Gemeinderätin Leonie Gutzeit aus dem Gemeinderat
– Feststellung der Gründe für das Ausscheiden von Frau Leonie Gutzeit
Gemeinderätin Leonie Gutzeit hat mit E-Mail vom 19.07.2026 erklärt, dass sie im September 2026 aus Freudental wegziehen wird.
Gemäß § 28 (1) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann ein Gemeinderat nur gewählt werden, wenn er Bürger der Gemeinde ist. Sofern jemand aus der Gemeinde wegzieht, verliert er die Wählbarkeit (§ 31 (1) GemO).
Nachdem Frau Gutzeit die Gemeinde Freudental verlässt, verliert sie auch die Wählbarkeit und muss daher aus dem Gremium ausscheiden, so der Bürgermeister.
Dem Antrag auf Beendigung der Gemeinderatstätigkeit mit Wirkung vom 22.09.2026 wird stattgegeben.
– Feststellung, ob Hinderungsgründe für das Nachrücken des Ersatzbewerbers Helmut Schrenk vorliegen
Scheidet ein Gewählter im Laufe seiner Amtszeit aus dem Gemeinderat aus, rückt der als nächster Ersatzbewerber festgestellte Bewerber nach.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist der nächste Ersatzbewerber auf der Liste der Bürgergruppe Freudental e.V. Herr Helmut Schrenk. Herr Schrenk hat erklärt, dass Hinderungsgründe auf Grund seines Alters sowie seiner langjährigen Gemeinderatstätigkeit vorhanden sind. Auch bei ihm liegt ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Ziffer 6 GemO bzw. nach § 16 Abs. 1 Ziffer 3 GemO vor, was vom Gemeinderat festgestellt wurde.
– Feststellung, ob Hinderungsgründe für das Nachrücken der Ersatzbewerberin Martina Vietz vorliegen und Verpflichtung der nachrückenden Gemeinderätin
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist die nächste Ersatzbewerberin auf der Liste der Bürgergruppe Freudental e.V. nach Herr Schrenk dann Frau Martina Vietz. Bei Frau Martina Vietz sind keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für das Nachrücken bekannt, so dass BM Alexander Fleig die Verpflichtung von Frau Martina Vietz auf ihr Amt als Gemeinderätin des Freudentaler Gemeinderats mit Wirkung vom 23.09.2026 vornehmen konnte.
Der Bürgermeister wünschte ihr viel Spaß bei der Arbeit im Gemeinderat und überreichte einen Blumenstrauß.
– Umbesetzung der Ausschüsse
Frau Gutzeit war seither Mitglied im Ausschuss für Kultur, Soziales, Sport, Verwaltung und Finanzen (Sozialausschuss). Durch ihr Ausscheiden muss ein neues Mitglied benannt werden bzw. wird von der Verwaltung Frau Vietz vorgeschlagen und vom Gemeinderat so beschlossen.

Text: BM Alexander Fleig, neue Gemeinderätin Martina Vietz und die ausscheidende Gemeinderätin Leonie Gutzeit“
– Verabschiedung von Gemeinderätin Leonie Gutzeit
„Sehr geehrte Frau Gutzeit,
kurz vor der Sommerpause haben Sie mich darüber informiert, dass Sie im Laufe des September 2026 Ihren Wohnsitz wechseln und damit leider aus Freudental wegziehen werden.
Das ist sehr schade, denn Sie sind eine sehr engagierte Bürgerin, die sich nicht nur im Gemeinderat, sondern auch im VC Freudental aktiv eingebracht hat.
Bei der Kommunalwahl im Juni 2024 haben Sie erstmals auf der Liste der Bürgergruppe Freudental für den Gemeinderat kandidiert und dabei ein beachtliches Ergebnis erzielt. Im November 2025 sind Sie dann für unseren langjährigen Gemeinderat Norbert Schmatelka in den Gemeinderat nachgerückt.
In den mittlerweile rund zehn Monaten Ihrer Gemeinderatsarbeit haben Sie sich schnell und gut in die verschiedenen Themen eingearbeitet. Besonders beim Thema Kinderbetreuung haben Sie sich engagiert eingebracht. Als junge Mutter mit einem Kind in der KiTa konnten Sie Ihre eigenen Erfahrungen und vor allem die Bedürfnisse von Eltern aus erster Hand in unsere Beratungen einbringen.
Diese Perspektive war für unsere Diskussionen sehr wertvoll und hat sicherlich auch dazu beigetragen, dass wir beim Thema Ganztagesangebot zu einer entsprechenden Änderung und Weiterentwicklung gekommen sind.
Deshalb bedauere ich Ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat wirklich sehr. Aber persönliche Umstände verändern sich, und manchmal erfordern diese Veränderungen auch neue Wege.
Für Ihren beruflichen und privaten Weg wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, viel Erfolg und vor allem, dass Sie sich an Ihrem neuen Wohnort schnell einleben und wohlfühlen.
Und eines hoffe ich natürlich ganz besonders: Dass Sie dem VC Freudental weiterhin treu bleiben – schließlich waren Sie dort ja schon aktiv, bevor Sie überhaupt nach Freudental gezogen sind. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der Kontakt zu Freudental und insbesondere zum Verein auch in Zukunft bestehen bleibt.
Und weil Sie als aktive Spielerin der 1. Mannschaft der SG Stromberg sicher immer mal wieder etwas für den Sport gebrauchen können, haben wir auch ein kleines Geschenk für Sie vorbereitet: einen Gutschein für Intersport.
Liebe Frau Gutzeit, vielen Dank für Ihr Engagement, für Ihre Zeit und für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat.
Vielen Dank!“
Bestellung eines Stadtjägers („Dorfjägers)
In den vergangenen Monaten kam es in Freudental immer wieder zu Begegnungen mit Wildtieren innerhalb der Ortslage. Besonders ein Reh, das sich zunächst im Schlosspark aufhielt und anschließend auch im Ort unterwegs war, sorgte für Aufmerksamkeit. Grundstückseigentümer und besorgte Einwohnerinnen und Einwohner wandten sich deshalb an die Gemeinde, informierte BM Alexander Fleig.
Innerhalb der Ortslagen, dem sogenannten „befriedeten Bereich“, dürfen die Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) grundsätzlich nicht tätig werden. Nach § 13a des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes besteht jedoch die Möglichkeit, hierfür sogenannte Stadtjäger einzusetzen. Alternativ müsste für jeden einzelnen Einsatz eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden.
Stadtjäger beraten und unterstützen Eigentümer und Nutzungsberechtigte in Fragen des Wildtiermanagements und im Umgang mit Wildtieren in Siedlungsbereichen. Dabei arbeiten sie auch mit den Wildtierbeauftragten des Landkreises zusammen.
Herr Benedict Stirblies aus Sachsenheim wurde von der Verwaltung bei den Themen zuletzt hinzugezogen und hat sich nun inzwischen offiziell als „Dorfjäger“ für die Gemeinde Freudental beworben. Herr Stirblies hat sich in der Sitzung dem Gremium vorgestellt und das Arbeitsgebiet anschaulich erläutert.
Der Bürgermeister führte anschließend aus, dass ein solcher Stadtjäger von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises anerkannt sein muss. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der erfolgreiche Abschluss eines von der obersten Jagdbehörde anerkannten Ausbildungsgangs. Außerdem müssen vor der Anerkennung die jagdausübungsberechtigte Person und der Polizeivollzugsdienst angehört werden. Diese Gespräche hat die Gemeinde bereits geführt. Bürgermeister Alexander Fleig hat sich gemeinsam mit dem möglichen Dorfjäger Benedict Stirblies und dem Freudentaler Jagdpächter Peter Wolß über die Aufgaben und die künftige Zusammenarbeit ausgetauscht. Gegen die Bestellung wurden keine Einwände oder grundsätzlichen Bedenken geäußert. Vielmehr wurde die Notwendigkeit eines Ansprechpartners für Wildtierfragen innerhalb der Ortslage gesehen.
Zum konkreten Vorgehen für der Bürgermeister noch aus, dass der Stadtjäger nur auf Anforderung tätig wird. Die Gemeinde kann hierbei den Kontakt vermitteln. Den Einsatz des Stadtjägers bezahlt der Auftraggeber, im Regelfall der Grundstückseigentümer. Für die Gemeinde entstehen deshalb hierdurch keine Kosten bzw. nur dann, wenn die Gemeinde als Grundstückseigentümer selbst betroffen ist.
Der Gemeinderat stimmte daher anschließend der Bestellung von Herrn Benedict Stirblies als Stadtjäger bzw. „Dorfjäger“ für die Gemeinde Freudental zu.
Tageseinrichtungen für Kinder – Kindertagesstätte Rosenweg
Änderung der Betreuungszeit im Ganztag Ü3
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ganztagesbetreuung (GT) in der KiTa Rosenweg ab dem 1. Januar 2027 anzupassen. Künftig endet die Ganztagesbetreuung montags, dienstags und donnerstags bereits um 15.00 Uhr. Mittwochs und freitags bleibt es bei der bisherigen Betreuungszeit bis 14.00 Uhr. Damit reduziert sich die wöchentliche Betreuungszeit von bisher 41 auf 38 Stunden.
Hintergrund der Entscheidung ist die deutlich zurückgegangene Nachfrage nach der Ganztagesbetreuung. Im letzten KiTa-Jahr waren im Ü3-Bereich lediglich 10 von rund 86 Kindern für die Ganztagesbetreuung angemeldet, im laufenden KiTa-Jahr sind es 9 Kinder. Gleichzeitig wird das Angebot insbesondere am Nachmittag nur sehr gering genutzt. Nach den Erhebungen der KiTa-Leitung sind häufig lediglich drei bis vier Kinder am Nachmittag anwesend. Dennoch müssen für die Betreuung mindestens zwei Fachkräfte eingeplant werden.
Mit der Anpassung soll das Betreuungsangebot stärker am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und gleichzeitig ein wirtschaftlicher und verantwortungsvoller Einsatz der vorhandenen Personalressourcen ermöglicht werden. Die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen ist weiterhin angespannt, gleichzeitig steigen die Personalkosten deutlich. Durch die Reduzierung der Betreuungszeit kann der erforderliche Mindestpersonalschlüssel in der GT-Gruppe von derzeit 2,90 auf 2,69 Vollzeitstellenanteile reduziert werden. Die dadurch möglichen Einsparungen werden bei künftigen Personalveränderungen berücksichtigt.
Wichtig war dem Gemeinderat dabei, die Ganztagesbetreuung nicht vollständig abzuschaffen. Vielmehr soll sie weiterhin ein verlässliches Angebot für Familien bleiben. Mit der Anpassung an die Betreuungszeiten der Grundschule entsteht zudem eine einheitlichere Betreuungsstruktur für Familien mit Kindern in KiTa und Grundschule.
Die Entscheidung erfolgte nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Kultur, Soziales, Sport, Verwaltung und Finanzen sowie nach Anhörung des Elternbeirats der KiTa Rosenweg.
Tageseinrichtungen für Kinder
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder zum 01.01.2027
Der Gemeinderat hat die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung zum 01.01.2027 beschlossen. Grundlage sind die gemeinsamen Empfehlungen von Gemeindetag, Städtetag und Kirchen für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028. Für 2026/2027 wird eine Erhöhung der Landesrichtsätze um 4,5 %, für 2027/2028 um weitere 4,0 % empfohlen.
Die Gemeinde orientiert sich grundsätzlich an diesen Empfehlungen. Ziel ist es, einen angemessenen Anteil der Kosten der Kindertagesbetreuung über Elternbeiträge zu finanzieren. Der Gemeindetag empfiehlt hierfür eine Kostendeckung von rund 20 %. Diese Marke konnte in den vergangenen Jahren in den Freudentaler Einrichtungen nicht immer erreicht werden. Nach der letzten Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2025 lag die Kostendeckung 2025 bei der KiTa Rosenweg bei 20 % und bei der KiTa Taubenstraße bei 21 %. Die Naturgruppe „Wiesenhüpfer“ erreichte aufgrund der nicht vollständigen Belegung eine Kostendeckung von 16 %.
Neben der Anpassung der Gebühren für ein Kind entsprechend den Landesrichtsätzen wurde deshalb auch die Familienstaffelung neu festgelegt. Das bisherige System mit drei Stufen bleibt bestehen: Für ein Kind wird der Landesrichtsatz angesetzt, für zwei Kinder 80 % und für drei und mehr Kinder 55 % des Landesrichtsatzes für ein Kind. Die bisherige Stufe „vier und mehr Kinder“ entfällt weiterhin.
Die Anpassung wurde zuvor im Ausschuss für Kultur, Soziales, Sport, Verwaltung und Finanzen beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Mit der Neuregelung wird zugleich die Gebührensatzung redaktionell angepasst und um eine Regelung zum Mensaessen ergänzt.
Durch die Erhöhung der Elternbeiträge wird mit Mehreinnahmen von rund 17.000 Euro gerechnet. Die Anpassung trägt damit auch dazu bei, die erheblichen und weiter steigenden Kosten der kommunalen Kinderbetreuung zumindest teilweise über Elternbeiträge mitzufinanzieren.
Auf die Veröffentlichung der Neufassung der Gebührensatzung im letzten Mitteilungsblatt KW 40/2026 wird verwiesen
Sanierung Kunstrasenspielfeld
– Beauftragung Planer
– Ausschreibungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Sanierung des Kunstrasenspielfelds auf dem Sportgelände „Am Birkenwald“ auf den Weg gebracht und die entsprechende Ausschreibung beschlossen.
Bereits seit 2025 beschäftigt sich das Gremium mit der notwendigen Sanierung. Nach einer Informationsfahrt zu verschiedenen Kunstrasenplätzen und weiteren Beratungen wurde im November 2025 beschlossen, Förderanträge beim Land und beim Bund zu stellen. Zwischenzeitlich liegen die Förderbescheide vor: Die Gemeinde erhält vom Land insgesamt 272.000 Euro Zuschuss, davon 192.000 Euro aus dem Ausgleichstock und 80.000 Euro aus der Sportstättenförderung. Eine Bundesförderung konnte aufgrund der Überzeichnung des entsprechenden Förderprogramms nicht bewilligt werden.
Die aktuelle Kostenberechnung für die Sanierung beläuft sich auf rund 512.000 Euro brutto. Darin enthalten sind etwa 440.600 Euro für die Sportplatzbauarbeiten und rund 71.400 Euro für die Planungsleistungen. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung haben sich die Kosten insbesondere aufgrund der aktuellen Marktsituation und aktuell vorliegenden Ausschreibungsergebnissen von anderen Projekten erhöht.
Im Rahmen der weiteren Planungen wurden auch verschiedene Wünsche des SV Freudental betrachtet. Eine zusätzliche Vergrößerung der Kunstrasenfläche im Bereich zwischen Spielfeld und Natur-KiTa würde rund 50.000 Euro brutto kosten. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation soll auf diese Erweiterung jedoch verzichtet werden. Die Sanierung soll sich auf die notwendige Erneuerung des bestehenden Spielfelds konzentrieren, so der Bürgermeiser und wies darauf hin, dass dies im Vorfeld der Sitzung auch mit den Verantwortlichen des Sportvereins abgestimmt wurde.
Die Maßnahme soll im Jahr 2027 umgesetzt werden. Nach der vorgesehenen Ausschreibung bis Ende Oktober 2026 ist die Vergabe für Dezember 2026 vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich von Mai bis Juli 2027 durchgeführt werden.
Im Haushalt 2027 sollen hierfür rund 500.000 Euro veranschlagt werden. Den Ausgaben stehen Fördermittel des Landes in Höhe von 272.000 Euro gegenüber. Der verbleibende kommunale Eigenanteil soll mit LuKIF-Mitteln finanziert werden.
Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten zu und beauftragte das Büro Plankonzept mit den erforderlichen Planungsleistungen.
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters gem § 43 Abs. 4 GemO
Sanierung Bürgerhaus “Alte Kelter”
– Beauftragung Planer
– Vergabe der Arbeiten
Der Gemeinderat hat die Sanierung des Veranstaltungsraums im Bürgerhaus „Alte Kelter“ beschlossen. Bereits vor der Sitzung im Juli hatte sich das Gremium gemeinsam mit Architekt Klaus Eggler vom Büro eea und der Verwaltung vor Ort ein Bild vom Zustand der Räumlichkeiten gemacht.
Das Bürgerhaus wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ umfassend saniert und umgebaut. Die Sanierung des Veranstaltungsraums wurde damals aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Da aus dem Sanierungsprogramm „Ortskern II“ noch Fördermittel zur Verfügung stehen, soll die Maßnahme nun umgesetzt werden.
Vorgesehen sind unter anderem die Erneuerung der Elektrik, Verbesserungen beim Schallschutz, Boden- und Malerarbeiten sowie der Austausch von zwei Fenstern und der Eingangstüre auf der Wetterseite. Darüber hinaus soll die Fachwerkfassade erneuert, der Sonnenschutz durch Schiebeläden verbessert und zwei Dachflächenfenster in der Wohnung im Obergeschoss ausgetauscht werden.
Auf Anregung aus dem Gemeinderat wurde außerdem die Klimatisierung des Veranstaltungsraums geprüft. Künftig soll ein Klimagerät für angenehmere Temperaturen an heißen Tagen sorgen. Gleichzeitig soll der Raum bei starker Hitze auch als möglicher Rückzugsort für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
Die Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich auf rund 140.000 Euro brutto. Nach Abstimmung mit dem Sanierungsträger können voraussichtlich rund 50.000 Euro über das Sanierungsprogramm „Ortskern II“ gefördert werden. Der verbleibende kommunale Eigenanteil von rund 90.000 Euro soll aus LuKIF-Mitteln finanziert werden.
Das Bürgerhaus „Alte Kelter“ wird von zahlreichen Vereinen und Organisationen genutzt und ist nahezu vollständig ausgelastet. Die Verwaltung konnte mit der evang. Kirchengemeinde klären, dass die regelmäßigen Nutzungen während der Bauarbeiten im Gemeindehaus stattfinden können. Zudem wird ein Teil der Nutzungen für die Zeit in die Grundschule verlegt.
Der Gemeinderat stimmte der Sanierung mehrheitlich zu und bestätigte zugleich die zuvor getroffene Eilentscheidung zur Beauftragung des Büros eea aus Besigihem. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Aufträge zu erteilen.

Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters gem § 43 Abs. 4 GemO
Dachsanierung “Gartenstraße 1”
– Vergabe PV-Anlage mit Speicher
Die Dachsanierung des gemeindeeigenen Gebäudes Gartenstraße 1 wurde aktuell fertiggestellt. Im Zuge der umfassenden Dachsanierung greift die gesetzliche Photovoltaikpflicht. Daher soll auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 11,5 kWp installiert werden.
Um das für die Dachsanierung vorhandene Gerüst nutzen zu können, hatte die Verwaltung kurzfristig Angebote für die Lieferung und Montage der PV-Module sowie die erforderlichen Elektroarbeiten eingeholt. Die PV-Module werden von der Firma Heidler aus Freudental für 9.200 Euro netto geliefert und montiert. Für den erforderlichen Umbau des Zählerplatzes sowie Wechselrichter und Stromspeicher fallen bei der Firma Fleischer aus Freudental weitere 18.141,62 Euro netto an. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf rund 27.342 Euro.
Der vorgesehene Stromspeicher mit einer Leistung von 8,4 kW ermöglicht einen höheren Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms. Dies ist insbesondere sinnvoll, da das Gebäude derzeit für die Anschlussunterbringung genutzt wird und der erzeugte Strom dort unmittelbar genutzt werden kann.
Um die Montage noch während der bestehenden Gerüststandzeit zu ermöglichen und den geltenden Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen zu nutzen, hatte Bürgermeister Alexander Fleig die Aufträge im August im Rahmen einer Eilentscheidung erteilt. Der Gemeinderat hat diese Entscheidung nun einstimmig bestätigt.
Die Kosten können über die LUKIF-Mittel finanziert werden. Eine Förderung der Photovoltaikanlage über die Sanierungsmittel ist nicht möglich. Für den allgemeinen Kommunalhaushalt entsteht damit voraussichtlich keine zusätzliche Belastung.
Bautechnische Prüfung im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015-2023
Das Landratsamt Ludwigsburg hat die bautechnische Prüfung der Gemeinde Freudental für die Jahre 2018 bis 2023 durchgeführt. Die Prüfung erfolgte von November 2025 bis Juni 2026 und umfasste insbesondere größere Bauvorhaben der Gemeinde und des Eigenbetriebs „Versorgung“.
Geprüft wurden unter anderem die Sanierung des Rathauses, der Naturkindergarten, das Urnenwiesengrabfeld, die Sanierung der Bietigheimer Straße und der Straße „Im Wiesengrund“ sowie beim Eigenbetrieb der Neubau des Solarthermiefeldes und die Erweiterung des Nahwärmenetzes.
Das Ergebnis fällt insgesamt positiv aus. Im Prüfungsbericht wird festgestellt: „Die auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkte Prüfung hat ergeben, dass die Verwaltung in dem geprüften Bereich überwiegend ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat.“
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen betrafen überwiegend formale Anforderungen bei Vergabeverfahren und deren Dokumentation. Die Feststellungen wurden bereits während der Prüfung mit der Verwaltung besprochen; entsprechende Stellungnahmen der Gemeinde liegen vor. Künftige Hinweise aus dem Prüfungsbericht sollen bei der weiteren Arbeit berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts und die Stellungnahmen der Verwaltung informiert und nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis.
Bebauungsplan Sondergebiet “Energiepark Alleenfeld” (Stadt Sachsenheim)
– Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Sachsenheim plant im Bereich des Sondergebiets „Energiepark Alleenfeld“ die Errichtung eines Energieparks. Der Gemeinderat der Stadt Sachsenheim hat hierzu am 28. Juli 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Auch die Gemeinde Freudental wurde im Rahmen dieses Verfahrens beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat stellte fest, dass durch die konkrete Planung keine unmittelbaren Belange der Gemeinde Freudental betroffen sind. Daher werden keine Bedenken oder Änderungswünsche zum Bebauungsplan vorgebracht. Gleichzeitig bittet die Gemeinde darum, auch im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens beteiligt zu werden.
Ergänzend wird auf die bereits im Rahmen der ersten Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Freiflächen-Photovoltaikanlagen abgegebene Stellungnahme der Gemeinde Freudental verwiesen. Diese wird ausdrücklich aufrechterhalten und der aktuellen Stellungnahme beigefügt.
In dieser hatte die Gemeinde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von guten landwirtschaftlichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen kritisch gesehen wird. Wertvolle landwirtschaftliche Böden sollten nach Möglichkeit für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben. Die Gemeinde hält daher eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Schutz landwirtschaftlich wertvoller Flächen für erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte der Stellungnahme einstimmig zu.
Bauangelegenheiten zur Beratung:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Elsbeerenring, Flst. 1013
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport
– Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alleenfeld“ ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport vorgesehen. Der Gemeinderat hatte über den entsprechenden Bauantrag und die darin beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beraten.
Zum einen ist aufgrund der besonderen Grundstückssituation eine Stützmauer im festgesetzten Pflanzgebotsstreifen vorgesehen. Diese soll insbesondere dazu beitragen, den vorgesehenen Notwasserweg freizuhalten und einen geordneten Wasserabfluss bei Starkregen zu gewährleisten. Damit verbunden ist eine entsprechende Reduzierung der Pflanzfläche und der festgesetzten Anzahl von Bäumen und Sträuchern. Für vergleichbare Grundstücke in der näheren Umgebung wurden entsprechende Befreiungen bereits erteilt.
Zum anderen wird eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl beantragt. Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,4 wird nach der Berechnung des Vermessers um rund 5 m² bzw. 12 Prozent überschritten. Die Überschreitung entsteht insbesondere durch die geplante gemeinsame Überdachung des zweiten Stellplatzes und des Hauseingangs. Aus städtebaulicher Sicht wurde dabei auch berücksichtigt, dass auf dem Grundstück insgesamt vier Stellplätze – Garage und Carport mit den jeweils davorliegenden Stellplatzflächen – geschaffen werden. Dies wird angesichts der örtlichen Situation und der fehlenden öffentlichen Stellplätze im unmittelbaren Straßen- und Zuwegungsbereich begrüßt.
Der Gemeinderat stimmte den beantragten Befreiungen zu. Die abschließende Entscheidung über die Befreiungen, insbesondere hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl, obliegt dem Landratsamt als zuständiger Genehmigungsbehörde.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und den beantragten Befreiungen zu.

