Neugestaltung “Rathaus-/Schloßplatz” – Ausschreibungsbeschluss
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.12.2025 beschlossen, die Umgestaltung der „Hauptstraße – / Schloßstraße“ im Bereich des Rathaus-/Schloßplatzes entsprechend der vorgestellten Variante 2 im Jahr 2026 anzugehen. Die Verwaltung wurde zusammen mit dem Büro ModusConsult beauftragt, die Planung entsprechend der Beratungen anzupassen sowie die Ausschreibung vorzubereiten und das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung zu erarbeiten.
Die Planerin Ann-Kathrin Meilicke vom Büro ModusConsult stellte nochmals die Planung vor, die geringfügig angepasst wurde. Weiter ging sie auf das Leistungsverzeichnis, das mit aktuellen Preisen versehen wurde, ein. Die Kosten schließen mit ca. 210.000 € ab, was knapp 35.000 € mehr als in der letzten Kostenberechnung sind. Es handelt sich um Mehrkosten durch den Baukostenanstieg (6.000 €), Baumschutzmaßnahmen (15.000 €), Anforderungen Engstelle durch LRA (4.500 €), Umleitung und Verkehrszeichenpläne (4.000 €) sowie einen Puffer für Unvorhergesehenes (5.500 €), die von der Planerin auf Nachfrage aus dem Gremium nochmals ausführlich erläutert wurden. Insbesondere bei den Mehrkosten für die Baumschutzmaßnahmen wurde kritisch nachgefragt. Hier wurde zugesagt, nur die wirklich notwendigen Maßnahmen für den Schutz der Linde, die erhalten werden soll, tatsächlich durchzuführen.
Die Maßnahme soll Ende August / Anfang September 2026 beginnen und bis spätestens November 2026 abgeschlossen sein, um den Zeitplan auch hinsichtlich der Förderung einzuhalten. BM Alexander Fleig und auch die Planerin sagten zu, das Thema „Zeitschiene“ mit der dann beauftragten Firma ständig im Auge zu behalten.
Für die Maßnahme wurde ein Betrag in Höhe von 190.000 € aus dem Haushalt 2025 ins Haushaltsjahr 2026 übertragen. Mittlerweile ist klar, so der Bürgermeister, dass für die Fläche von 875m² mit einer pauschalen Förderung von 150 €/m² aus der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ ein Gesamtzuschuss von 131.250 € möglich ist. Bei möglichen Kosten von rd. 210.000 € liegt der kommunale Eigenanteil bei knapp 79.000 €. Der kommunale Eigenanteil wäre grundsätzlich auch mit Mitteln aus dem Sonderprogramm „Infrastruktur“ des Bundes (sog. LuKif-Mittel) zu decken.
Der Gemeinderat stimmte der formalen Einholung von Angeboten anschließend mehrheitlich zu.

Plan Umgestaltung Rathaus-/Schlossplatz als PDF
Lärmaktionsplanung 4. Runde
– Vorstellung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
In der Sitzung des Gemeinderats am 22.10.2025 hatte das Büro ModusConsult aus Karlsruhe die Zwischenergebnisse aus der Lärmaktionsplanung 4. Runde vorgestellt. Im Anschluss wurde beschlossen, den vorliegenden Entwurf der Lärmaktionsplanung 4. Runde öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange anzuhören.
Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt, so der Bürgermeister und es sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Die Synopse mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie dem Abwägungsvorschlag und der daraus erarbeitete Endbericht zur Lärmaktionsplanung 4. Runde wurden von Herrn Adrian Gericke vom Büro ModusConsult an der Sitzung nochmals vorgestellt und ausführlich erläutert.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird an dem zuletzt umgesetzten Kompromiss einer durchgehenden Festsetzung der Geschwindigkeit auf 40km/h in der Ortsdurchfahrt im Zuge der L1106 vorerst nichts geändert, da dies breite Zustimmung in der Einwohner- aber auch Anwohnerschaft findet. Lediglich für ein Teilstück in der Heilbronner Straße wurde im Bereich des Blitzers die Anordnung 30 km/h belassen und dies soll auch so weiter gelten. Hier soll der Antrag gestellt werden, die Geschwindigkeitsreduzierung vor die Einfahrt zur Rotenbergstraße zu versetzen.
Regionalverkehrsplan – Stellungnahme der Gemeinde
Der Verband Region Stuttgart ist für die Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalverkehrsplans zuständig. Aktuell hat der Verband Region Stuttgart allen beteiligten Kommunen und Aufgabenträgern die Möglichkeit geben, Maßnahmen zu melden, deren Aufnahme in den Regionalverkehrsplan geprüft werden soll.
In diesem Zuge war dem Bürgermeister aufgefallen, dass die Umfahrung Freudental weiterhin als Straßenverkehrsmaßnahme zur Trassenfreihaltung (Nr. 350) in dem Planwerk enthalten ist. Von Seiten der Gemeinde Freudental wurde vor einiger Zeit beschlossen, diese Trassenfreihaltung in der erfolgten Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den GVV Besigheim (gültig bis 2035) zu streichen.
Der Gemeinderat einigte sich darauf, die Trassenfreihaltung in der Regionalverkehrsplanung nicht zu streichen und dies dem Verband auch so mitzuteilen.
Grundschule Freudental
– Aktueller Bericht der Schulleiterin
– Schaffung von weiterem Schulraum, Beschlussfassung
Die Grundschule Freudental wächst: Während aktuell knapp 100 Kinder die Schule besuchen, werden bis zum Schuljahr 2029/2030 voraussichtlich 146 Kinder erwartet. Um allen Schülerinnen und Schülern weiterhin ein gutes Lern- und Betreuungsangebot zu ermöglichen, steigt die Zahl der Klassen von sechs auf sieben, und mindestens ein weiteres Klassenzimmer wird benötigt.
Die Schule ist seit 2018/2019 eine Ganztagesgrundschule, rund zwei Drittel der Kinder nehmen das Ganztagesangebot wahr. Für das kommende Schuljahr 2026/2027, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung greift, sind keine zusätzlichen Räumlichkeiten nötig, da Mensa und Räume im Untergeschoss der Schönenberghalle bereits genutzt werden.
Rektorin Dagmar Nitsche betonte, dass die bisherigen Räume vollständig ausgelastet sind. Der Musikraum kann wegen laufender Angebote wie dem Leseclub und gemeinsamen Projekten nicht als Klassenzimmer genutzt werden. Umso wichtiger ist daher die geplante Erweiterung.
Für das kommende Schuljahr konnte bereits eine neue Lehrkraft eingestellt werden, eine weitere ist beim Schulamt angemeldet. Unterstützt wird die Schule außerdem durch FSJ-Stellen, HSL- und Lernbegleitung. Besonders hervorzuheben ist das Sprachförderprogramm „Sprachfit“, das Kinder mit Sprachförderbedarf gezielt unterstützt. Es läuft seit diesem Schuljahr erfolgreich und wird ab 2027/2028 an allen Grundschulen verbindlich sein.
Die Lösung: Ein Container-Klassenzimmer für 20 Kinder, das links vom Haupteingang der Schule errichtet werden soll. Kurze Wege, gute Anbindung und eine optische Trennung zur Straße sorgen für Sicherheit und Komfort. Das Baugesuch wird vom Büro sontho-Architekten erstellt, Angebote von mehreren Herstellern eingeholt. Eine Entscheidung über die Umsetzung wird in der Juni-Sitzung erwartet.
Die Gemeinderäte stimmten dem Vorgehen einstimmig zu. Mit der neuen Container-Klasse kann die Grundschule Freudental allen Kindern ausreichend Platz für Lernen, Spielen und gemeinsames Wachsen bieten.
Bebauungsplan “Galgenäcker Nord”
– Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs
BM Alexander Fleig führt einleitend aus, dass im aktuellen Flächennutzungsplan 2035 für den GVV Besigheim die Fläche „Galgenäcker-Nord“ als Mischgebiet ausgewiesen ist. Die Fläche wird aktuell für die Landwirtschaft genutzt.
Das Büro KMB wurde im Jahr 2025 von der Gemeinde Freudental mit der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen für die Flächenerweiterung beauftragt und der Gemeinderat hat sich im Rahmen seiner letzten Klausurtagung im November 2025 sowie mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen mit den Planungen beschäftigt. Das Verfahren soll nun gestartet und in eine erste frühzeigte Beteiligung gehen, so der Bürgermeister. Der Flächennutzungsplan ist zudem im Parallelverfahren anzupassen.
Anlass für die Planung ist, so BM Alexander Fleig, dass die Gemeinde Freudental einen dringenden Bedarf an neuen Gewerbebauplätzen hat. Aus diesem Grund ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete „Galgenäcker 1“ und „Galgenäcker 2“ im Norden vorgesehen. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets soll sowohl bestehenden ortsansässigen Betrieben ein Entwicklungspotenzial geboten als auch Raum für die Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen werden. Insgesamt besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplans, da er sowohl der wirtschaftlichen Entwicklung, als auch der Optimierung kommunaler Einrichtungen dient.
Anschließend erläuterte der Planer Andreas Tiefau vom Büro KMB die baurechtlichen Festsetzungen der geplanten Erweiterung, die sich an den südlich bestehenden Gewerbegebieten orientieren. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, insbesondere mit dem angrenzenden Wohngebiet im Osten, wird das Plangebiet in zwei Nutzungsbereiche unterteilt. Dadurch sollen gewerbliche Nutzungen in der Nähe des Wohngebiets so gesteuert werden, dass das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigt wird, so der Planer.
Der Bürgermeister informiert über die bereits erfolgte Beauftragung des artenschutzrechtlichen Gutachtens, da dieses immer im Zeitraum März bis Oktober durchzuführen ist.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebiets anfallenden Kosten können über die noch abzuschließende Finanzierung außerhalb des Haushalts gedeckt werden. Die Gemeinde geht hier zunächst in Vorleistung.
Der Gemeinderat stimmte für die Weiterentwicklung und leitete mit der Billigung des Vorentwurfs das Bebauungsplanverfahren ein. Auf Grundlage des Vorentwurfs sollen nun die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Auf die öffentliche Bekanntmachung im letzten und in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Gewerbegebiet “Galgenäcker Nord” – Vergaben
Nachdem das Bebauungsplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Galgenäcker Nord“ auf den Weg gebracht wurde, sind die weiteren notwendigen Aufträge und Gutachten zu beauftragen.
Vergabe „Neuaufstellung der Bebauungs- und Grünordnungsplanung“:
Der Gemeinderat hatte im Jahr 2025 das Büro KMB aus Bietigheim-Bissingen mit der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Galgenäcker“ beauftragt. Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde der Vorentwurf gebilligt.
Um in der Neuaufstellung des Bebauungsplans weiter arbeiten zu können, sollte das Büro mit den weiteren Arbeiten im Rahmen der Neuaufstellung der Bebauungs- und Grünordnungsplanung beauftragt werden. Dem Gemeinderat liegt das Honorarangebot des Büro KMB vom 27.11.2025 mit voraussichtlichen Gesamtkosten bei rd. 30.000 € brutto vor. Es wurde eine stufenweise Beauftragung festgelegt
Vergabe „Fachbeitrag Verkehr und Schall“:
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens soll und muss der zukünftige Verkehrs- und Anlagenlärm untersucht werden. Hier gilt es den zusätzlichen Verkehr, insbesondere in der Schillerstraße, abzuschätzen und schalltechnisch zu bewerten. Zudem grenzt im östlichen Bereich ein Wohngebiet an.
Das Büro ModusConsult aus Karlsruhe, das bereits mit der örtlichen Verkehrsuntersuchung und bei letzten Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich bereits beauftragt war (sowie für das Land die Verkehrsprognosen für unseren Bereich erarbeitet hatte), kennt die örtlichen Gegebenheiten bestens und hat das den Gemeinderäten vorliegende Leistungsangebot vom 09.12.2025 erarbeitet. Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen bei knapp 10.000 € brutto.
Vergabe „Erschließungsträger“:
Nach den guten Erfahrungen bei der Umlegung und Erschließung des Baugebiets „Alleenfeld“ mit der Landsiedlung Baden-Württemberg schlug BM Alexander Fleig vor, auch die Umsetzung des Gewerbegebiets „Galgenäcker Nord“ gemeinsam mit der Landsiedlung anzugehen. Die Landsiedlung hat das Angebots- und Leistungsbild vom 05.02.2026 ausgearbeitet. Danach wird die bautechnische Begleitung mit Führung des Erschließungsträgerkontos usw. mit pauschal 29.750 € brutto abgegolten. Bei der anstehenden Umlegung und den Grundstücksverhandlungen soll die Landsiedlung nur beraten, so der Bürgermeister und die Verwaltung den Großteil der Arbeiten selbst ausführen.
Anschließend stimmte der Gemeinderat den drei Vergaben einstimmig zu.
Dachsanierung “Gartenstraße 1” – Vergabe der Arbeiten
BM Alexander Fleig führte aus, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Umsetzung der Maßnahme „Dachsanierung Gartenstraße 1“ beschlossen hatte. Die Verwaltung hat bereits Angebote für die Gewerke „Gerüst“ und „Zimmerer“ eingeholt. Die beiden Gewerke können freihändig vergeben werden, da die Kostenberechnungen des Büros e.e.a. aus Besigheim für beide Gewerke jeweils unter 100.000 € netto liegen.
Günstigster Bieter im Gewerk „Gerüst“ war die Firma H+P aus Ilsfeld zum Preis von brutto 7.830,24 €. Hier gingen insgesamt 2 Angebote ein und es waren 3 Firmen beteiligt.
Das Gewerk „Zimmerer“ wurde von der Firma Heidler aus Freudental zum Preis von brutto 100.264,83 € am Günstigsten angeboten. Hier lagen zum Termin drei Angebote vor und es wurden 7 Firmen beteiligt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme bei Vergabe belaufen sich auf 117.377,07 € brutto und liegen damit knapp 17.000 € unter der Kostenberechnung des Büros. Die Kosten sollen mit 60% aus der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ sowie mit 40% aus den Mitteln des Sonderprogramms „Infrastruktur“ des Bundes (sog. LuKif-Mittel) finanziert werden.
Der Gemeinderat stimmte den beiden Vergaben zu. Die Maßnahme soll bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen sein.
Annahme von Spenden
Seit der letzten Beschlussfassung im Gemeinderat am 21.01.2026 gingen weitere Spenden bei der Gemeinde Freudental ein (Stand 09.04.2026), die von BM Alexander Fleig erläutert wurden. So sind insgesamt 3 Spenden von Privatpersonen für das HvO-Projekt bei der Feuerwehr Freudental mit einer Summe von zusammen 500 € eingegangen. Zudem hat das Freudentaler Reisebüro den Erlös aus der Musical-Gala vom März 2026 in Höhe von 1.250 € ebenfalls für das HvO-Projekt gespendet.
Für das anstehende 50-jährige Jubiläum der KiTa Taubenstraße gingen folgende Spenden ein: -1.500 € von der Fa. Lutz Krieg
• 500 € von der KSK Ludwigsburg
• 500 € von der VR-Bank Ludwigsburg
• 110 € von Privatpersonen
Die Bürgerstiftung Freudental unterstützte die KiTa Rosenweg bei der Anschaffung weiterer Hochbeete (u.a. in den Außengruppen) mit 1.000 €.
Weiter erhielt die Gemeinde eine private Spende von 50 € für die Unterhaltung der Kriegsgräber am Friedhof.
Für das Projekt „Blühstreifen“ gingen weitere Spenden von insgesamt 350 € ein. Die Spenden von mehr als 800 € bekam der örtliche Landwirt, da er dieser Tage die Blühstreifen angelegt hatte, informierte der Bürgermeister.
Der Gemeinderat bedankte sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung und stimmte der entsprechenden Verwendung der Spendenbeiträge zu.
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Elsbeerenring, Flst. 1023 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
Bauamtsleiterin Evelin Bezner führte aus, dass hier die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit zwei Garagen beantragt wurde. Die Besonderheit bei diesem Bauvorhaben sind zwei beantragte Garagen – eine auf jeder Grundstücksseite. Nach Klärung mit der unteren Baurechtsbehörde ist dies zulässig, da privilegierte Vorhaben (dazu gehören u.a. Garagen) an der Grenze zulässig sind. Dies gilt für beide Grundstücksseiten, da das Baufenster durchgehend ist, so die Bauamtsleiterin.
Nachdem das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans „Alleenfeld“ einhält, sind von Seiten der Gemeinde Freudental keine Beschlüsse notwendig. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben deshalb zur Kenntnis.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
BM Alexander Fleig informierte, dass nach aktuellem Informationsstand die Sperrung der L1107 ab Scheulerhof in Richtung Bietigheim-Bissingen ab Dienstag, 26.05.2026 (nach Pfingsten) erfolgen soll. Weitere Infos, insbesondere auch zu den Busfahrplänen während der Sperrung, liegen der Verwaltung noch nicht vor. Der Bürgermeister sagt zu, sobald nähere Infos vorliegen, umgehend auf allen Kanälen zu informieren.

