Gemeinde Freudental
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Galgenäcker Nord“
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Galgenäcker Nord“ einschließlich der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB), den Vorentwurf zu billigen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In gleicher Sitzung wurde auch der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und der künftigen örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke 246/7, 252, 253, 254/1, 254/2, 255, 256, 257, 257, 259 und 260/1 sowie Teilflächen des Flurstücks 246/2 auf der Gemarkung Freudental. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Bebauungsplan Galgenäcker Nord als PDF-Datei
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB vom 08.04.2026
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Freudental hat einen dringenden Bedarf an neuen Gewerbebauplätzen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete „Galgenäcker 1“ und „Galgenäcker 2“ im Norden vorgesehen.
Die baurechtlichen Festsetzungen der geplanten Erweiterung orientieren sich an den
südlich bestehenden Gewerbegebieten. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten,
insbesondere mit dem angrenzenden Wohngebiet im Osten, wird das Plangebiet in zwei Nutzungsbereiche unterteilt. Dadurch sollen gewerbliche Nutzungen in der Nähe des Wohngebiets so gesteuert werden, dass das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets soll sowohl bestehenden ortsansässigen Betrieben ein Entwicklungspotenzial geboten als auch Raum für die Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen werden.
Insgesamt besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplans, da er der wirtschaftlichen Entwicklung dient.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO BW ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren und mit Vertretern der Gemeindeverwaltung zu erörtern und sich zu Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom
Montag, dem 11.05.2026 bis Donnerstag, dem 11.06.2026
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse wwww.freudental.de unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen / Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht und zugänglich gemacht. https://freudental.de/bebauungsplaene-im-verfahren/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:
Rathaus Freudental, Gemeindeverwaltung, Schloßplatz 1, 74392 Freudental (Zimmer 1.05)
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 11.06.2026 Stellungnahmen an bauen@freudental.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Freudental (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Freudental (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift des Beteiligens angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden die darin enthaltenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Freudental, den 28.04.2026
Alexander Fleig
Bürgermeister

