Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 25. März 2026
Einwohnerfragestunde
Zu Beginn der Sitzung bedankte sich der Bürgermeister bei seinem Team und allen Wahlhelfer*innen für den reibungslosen Ablauf der Landtagswahl 2026 am 08. März 2026. Außerdem dankte er allen Wähler*innen und freute sich über die hohe Wahlbeteiligung von über 75% in Freudental.
Anschließend beantwortete der Bürgermeister die Anfrage aus der Einwohnerfragestunde im Januar 2026, in der ein Bürgerin gerne Informationen über die Zusammensetzung des kommunalen Personals hätte:
- Die Gemeinde Freudental hat insgesamt 71 Beschäftigte, Beamte und Auszubildende, deren Beschäftigungsumfang sich auf insgesamt 43 Vollzeitstellen beläuft.
- In der Verwaltung / Rathaus sind 12 Mitarbeiter*innen beschäftigt, davon 5 Beamte. Es sind insgesamt 4 Vollzeitstellen und 8 Teilzeitkräfte.
- Im Bereich „Bauhof / Birkenwald“ sind es 6 Beschäftige, davon 4 in Vollzeit und 2 mit Minijob.
- Im Bereich „Gebäudemanagement“ sind zusammen 11 Personen beschäftigt, davon 2 Vollzeitkräfte, 6 Teilzeitkräfte und 3 in Minijob.
- An der Grundschule sind es 7 Beschäftigte und eine FSJ-Stelle. Hier gibt es 4 Teilzeitkräfte und 3 Minijobs.
- In der KiTa Rosenweg sind es 23 Beschäftigte, davon 13 Teilzeitkräfte und eine Auszubildende.
- In der KiTa Taubenstraße sind es 12 Beschäftigte, davon 6 Teilzeitkräfte und eine FSJ-Stelle.
Ein Bürger fragte nach, ob es für die anstehenden Sperrungen in Richtung Bietigheim-Bissingen schon Fahrpläne für die Buslinie gibt. Hier musste der Bürgermeister berichten, dass er auf seine aktuelle Nachfrage die Auskunft erhalten hat, dass diese derzeit erarbeitet werden und baldmöglichst veröffentlicht werden.
Im Bereich der Schönenberghalle sind Teile der Außenbeleuchtung / Straßenbeleuchtung ausgefallen, teilt eine Bürgerin mit. Die Verwaltung wird dies prüfen und beheben lassen.
Ein Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand hinsichtlich einer möglichen Bebauung des Grundstücks „Strombergstraße 49“. Der Bürgermeister informierte, dass im Anschluss an die erste Offenlage des ursprünglich geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplans zahlreiche Stellungnahmen und Rückmeldungen sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch aus der Bürgerschaft eingegangen sind. Diese wurden von der Verwaltung geprüft und gemeinsam mit dem Gemeinderat erörtert. Dem Vorhabenträger wurde anschließend mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen eine Zustimmung seitens der Gemeinde in Betracht kommen kann. Der Bürgermeister geht davon aus, dass der Vorhabenträger nun einen Bauantrag im Rahmen der inzwischen geltenden Regelungen des sogenannten „Bau-Turbos“ einreichen wird. Über diesen wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung beraten.
Freiwillige Feuerwehr Freudental – Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses
– Ausschreibungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen, die anstehenden Arbeiten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses auszuschreiben, sodass mit der Umsetzung im zweiten Halbjahr 2026 begonnen werden kann.
Bürgermeister Alexander Fleig berichtete, dass sich die Gemeinde seit 2023 mit der Erweiterung beschäftigt und 2024 die entsprechenden Förderanträge gestellt hat. Nach intensiven Beratungen wurde im September 2025 beschlossen, das Baugesuch einzureichen und die Planungen für die Erweiterung anzugehen. Mit Bescheid vom 19. Januar 2026 hat das Landratsamt Ludwigsburg die Baugenehmigung erteilt. Eine geforderte Erstellung des Pflanzplans konnte inzwischen abgeschlossen und bestätigt werden.
Im Anschluss haben Planer, Verwaltung, Bauausschuss sowie der Ausschuss der Feuerwehr gemeinsam die weiteren Planungen konkretisiert. Auch die Elektroplanung wurde mit einem Fachplaner abgestimmt, die Maßnahmen für Heizung und Sanitär werden mit der ortsansässigen Firma Merkert geplant.
Der Bauausschuss sowie die Verwaltung und der Architekt Jochen Feyerabend nutzten mehrere Treffen, um Details und mögliche Einsparungen zu besprechen. Vorhandene Kanäle wurden befahren und die Festlegungen für die Zisterne getroffen. Der genaue Verlauf der Nahwärmeleitung ist dokumentiert, und ein Bodengutachten sorgt dafür, dass die Untergrundfestigkeit bei der Ausschreibung berücksichtigt wird.
Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel aus dem Ausgleichstock (300.000 €) und der Fachförderung „Feuerwehrwesen“ (96.000 €). Die ursprünglich für 2025 geplante Maßnahme konnte aufgrund von Formalitäten noch nicht offiziell mit dem Baubeginn starten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jedoch eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2026 (bei Bedarf bis 31. Juli) genehmigt. Der kommunale Anteil kann mit LuKif-Mitteln abgedeckt werden, was aber noch beschlossen werden muss.
Da nun alle Vorarbeiten abgeschlossen sind, kann nun die Ausschreibung der Bauaufträge erfolgen, die dann in der Juni-Sitzung vergeben werden sollen. Im zweiten Halbjahr 2026 kann die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses dann umgesetzt werden.
Aktueller Bericht zu den Asyl- und Obdachlosenunterkünften
BM Alexander Fleig führte aus, dass von der Gemeinde Freudental aktuell insgesamt 10 Gebäude im gesamten Ort verteilt für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen genutzt werden. Ein Teil der Gebäude steht im Eigentum der Gemeinde und ein anderer Teil ist von privater Seite angemietet. Zum Stand 01.03.2026 sind in Freudental insgesamt 60 Personen in der Anschlussunterbringung sowie weitere 17 Personen mit ukrainischer Herkunft untergebracht. Entsprechend der letzten Mitteilung des Landratsamts hat die Gemeinde Freudental im Jahr 2026 insgesamt 6 weitere Personen aufzunehmen. Hinsichtlich der Personen mit ukrainischer Herkunft rechnet der Bürgermeister mit zusätzlichen Personen.
Allerdings hat die Gemeinde Freudental gerade drei Wohnungen in den Gebäuden Kirchstraße 1 und Schwalbenstraße 4 leer stehen sowie im Gebäude „Weinstraße 28“ einige freie Zimmer.
Der Bauausschuss hatte sich am 4. März 2026 mit der aktuellen Situation der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte in Freudental befasst und drei Gebäude vor Ort besichtigt. Der Bürgermeister berichtete von der Begehung und stellte anschließend die vorgestellten Sanierungsmaßnahmen nochmals dar:
Weinstraße 28 (ehemaliges Gästehaus):
Hier werden derzeit Wasserleitungen saniert, die Gemeinschaftsküche erneuert sowie Wasserschäden in einzelnen Zimmern behoben. Die Kosten liegen bei rund 20.000 bis 25.000 Euro. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Unterbringung zugewiesener Personen sicherzustellen.
Kirchstraße 1 (Bürgerhaus)
Die beiden Wohnungen stehen seit Ende 2025 leer. Während die Dachgeschosswohnung grundsätzlich bezugsfertig ist, besteht in der Obergeschosswohnung Renovierungsbedarf (Küche und Zimmertüren). Die Kosten werden auf 10.000 bis 15.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung ist im Anschluss an die Arbeiten in der Weinstraße vorgesehen.
Schwalbenstraße 4
Im Gebäude befinden sich drei Wohnungen, eine davon steht seit März 2026 leer. Während des Leerstands sollen Küche, Fenster sowie Heizkörper einschließlich Anschlüssen erneuert werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 20.000 Euro geschätzt.
Im Haushalt 2026 sind für Sanierungen und Erneuerungen in den Unterkünften insgesamt 50.000 Euro eingeplant, so der Bürgermeister. Die geschätzten Gesamtkosten aller Maßnahmen belaufen sich auf maximal 60.000 Euro.
Dem Vorschlag des Bürgermeisters, die notwendigen Arbeiten in allen drei Gebäuden umzusetzen, um eine ordnungsgemäße und bedarfsgerechte Unterbringung weiterhin gewährleisten zu können, wurde vom Gemeinderat zugestimmt.
Dachsanierung “Gartenstraße 1” – Baubeschluss und Beauftragung Planer
Bürgermeister Alexander Fleig informierte über den aktuellen Stand zum Gebäude „Gartenstraße 1“. Das Gebäude wurde 2022 erworben, 2023 intensiv über eine Sanierung beraten und 2024 aus Kostengründen zunächst ohne Dachsanierung umgebaut. Am Dach bestehen jedoch erhebliche Mängel; 2025 kam es zudem zu einem Wassereintritt im Bereich des Mobilfunkmastes. Eine Sanierung ist daher dringend erforderlich.
Aus der Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“, die bis Ende 2026 bewilligt ist, stehen nach Abzug bereits geplanter Maßnahmen noch rund 300.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Dachsanierung ist förderfähig und müsste im Jahr 2026 umgesetzt werden, damit die Mittel abgerufen werden können. Die aktualisierte Kostenberechnung beläuft sich auf 134.302,44 Euro brutto, einschließlich Architektenhonorar.
Bei einer Förderung von bis zu 60 Prozent verbleibt ein Eigenanteil von rund 53.700 Euro. Dieser könnte aus dem Bundes-Sonderprogramm „Infrastruktur“ (Lukif-Mittel) finanziert werden, für das die Gemeinde insgesamt rund 1,75 Millionen Euro erhält. Die Maßnahme erfüllt die Fördervoraussetzungen.
Die Umsetzung wäre 2026 möglich, die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund acht Wochen. Aufgrund der zeitlichen Befristung der Fördermittel aus „Ortskern II“ ist eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, so der Bürgermeister.
Von Seiten des Gemeinderats wurde das Vorgehen begrüßt und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Zudem wurde festgelegt, dass vom Eigenbetrieb „Versorgung“ im Jahr 2027 eine PV-Anlage installiert und dabei auch ein Stromspeicher geprüft wird.
Kita Rosenweg
Außengruppe im evangelischen Gemeindehaus – Umbau
– Feststellung der Schlussabrechnung
In der öffentlichen Sitzung vom 28.05.2025 beschloss der Gemeinderat die Vergaben für die Umbauarbeiten zur Einrichtung einer zusätzlichen KiTa-Gruppe im evangelischen Gemeindehaus. Die Arbeiten konnten planmäßig überwiegend in den Kindergartenferien im Sommer 2025 durchgeführt und im Wesentlichen abgeschlossen werden.
Die Ausführung erfolgte insgesamt entsprechend der Planung. Mehrkosten in einzelnen Gewerken konnten durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden, sodass die Maßnahme finanziell nahezu punktgenau umgesetzt wurde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 74.167,53 Euro und wurden nun im Rahmen der Schlussabrechnung vom Gemeinderat so festgestellt.
Einzelne Restarbeiten, die den Kindergartenbetrieb nicht beeinträchtigten, verzögerten sich. Beim Gewerk Trockenbau und Maler wurden Rapporte mangels Nachweisen nicht anerkannt und die Schlussrechnung entsprechend gekürzt. Mehrkosten entstanden insbesondere im Bereich Elektrotechnik. Hier wurde die Schaltertechnik auf den für den Kindergartenbetrieb erforderlichen Standard gebracht, zudem wurden die baurechtlich geforderten funkvernetzten Rauchmelder installiert. In den Außenanlagen wurde den Vorgaben des Denkmalschutzes Rechnung getragen; unter anderem erhielt das Tor an der Kirche eine Holzverkleidung, ein weiteres Tor wurde instandgesetzt.
Im Haushaltsplan 2025 waren 50.000 Euro eingestellt. Die Deckung der darüberhinausgehenden Kosten war bereits bei der Vergabe durch nicht benötigte Mittel für einen ursprünglich geplanten zweiten Bauwagen vorgesehen. Grundsätzlich wäre auch eine Finanzierung über die sogenannten Lukif-Mittel möglich, da die Maßnahme nach dem 01.01.2025 begonnen wurde. Über eine entsprechende Mittelverwendung kann im Rahmen der weiteren Beratungen entschieden werden.
Kita Rosenweg
Außengruppe Naturgruppe am Birkenwald
– Feststellung der Schlussabrechnung
Im Gemeinderat sowie im Sozialausschuss wurden wiederholt noch offene Punkte am Naturkindergarten thematisiert. Beim Gemarkungsrundgang im Mai 2025 und bei einer Begehung des Sozialausschusses am 23.07.2025 standen insbesondere die Themen „Überdachung“ und „Toilettensituation“ im Fokus.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote einzuholen und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Vorgesehen waren eine Bodenplatte mit Anschluss an eine neue Grube, die Errichtung eines WC-Häuschens, eine Überdachung am bestehenden Schuppen sowie ergänzende Arbeiten am Bauwagen (Regale und zusätzlicher Wetterschutz). Die Kosten wurden auf rund 35.000 Euro brutto geschätzt.
Die Tiefbauarbeiten wurden nach erfolgloser Anfrage bei mehreren Firmen an die Firma Rill vergeben und mit 17.665,50 Euro abgerechnet. Die Zimmererarbeiten (WC-Häuschen, Überdachung, Regale und Windschutz) führte die Firma IBF Röhrich zum Angebotspreis von 9.863,91 Euro aus. Zusätzlich wurden zwei Kinder-WCs sowie ein Erwachsenen-WC installiert. Diese werden über ein angeschlossenes Regenwasserfass gespült.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 34.548,40 Euro und wurden nun vom Gemeinderat so festgestellt. Die Maßnahme ist bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen und wurde innerhalb des veranschlagten Kostenrahmens umgesetzt.
Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan: Uhlandstraße, Flst. 330/65
Errichtung eines Schwimmbeckens
Bauamtsleiterin Evelin Bezner informierte, dass der Bauherr ein Schwimmbecken mit den Maßen 4m*8m außerhalb des Baufensters errichten möchte. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchhofäcker-Gartenstraße, 1. Änderung“, nach welchem Nebenanlagen, die keine Gebäude sind, unzulässig sind. Somit ist eine „echte“ Befreiung erforderlich.
Nachdem es in der direkten Umgebung sowie im gesamten Gemeindegebiet bereits seit vielen Jahren vergleichbare Schwimmbecken gibt, ist aus Sicht der Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung auch hier das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies sahen die Gemeinderat genauso und stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Bürgermeister informierte, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 25.02.2026 den Auftrag für eine artenschutzrechtliches Gutachten im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets „Galgenäcker“ in Auftrag gegeben hat. Die Begehungen für eine solche Untersuchung erfolgen immer im Zeitraum März – Juli eines jeden Jahres.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Haushaltserlass 2026
BM Alexander Fleig teilte mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Versorgung“ für das Jahr 2026 bestätigt hat (Haushaltserlass 2026). Für den Kommunalhaushalt waren in diesem Jahr keine Genehmigungen notwendig. Für den Eigenbetrieb wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite von 100.000 € genehmigt.
Die Rechtsaufsichtbehörde stellte fest, dass die Haushaltslage der Gemeinde angespannt bleibt und weitere Kreditaufnahmen vermieden werden sollen. Ziel sollte es sein, die anstehenden Investitionen in Pflichtaufgaben sinnvoll und vorrangig zu realisieren, so der Bürgermeister und setzt hier eine gewisse Hoffnung in die Lukif-Mittel.
Zum Schluss schreibt die Rechtsaufsichtsbehörde:
„Den Haushaltsunterlagen ist zu entnehmen, dass sich die Gemeinde der prekären Haushaltssituation bewusst ist. Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen werden kritisch hinterfragt und Ertragsmöglichkeiten optimiert. Investitionen werden auf ein Minimum beschränkt. Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, ist es erforderlich, dass die Verwaltung und der Gemeinderat ihren Sparkurs auch in den kommenden Jahren strikt weiterverfolgen.“ BM Fleig betont, dass dieser letzte Absatz Mut machen sollte, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Dabei greift er auch die Anregung von Herrn GR Thomas Gellhaus dessen Aussage aus der Haushaltsrede 2026 „Gewohntes zu hinterfragen und auch unbequeme Entscheidungen zu treffen“ auf. Die Verwaltung wird hierzu ein Papier vorberaten, dass dann im ersten Halbjahr 2026 im Verwaltungs- und Sozialausschuss beraten werden soll.
Zensus 2022
Die Gemeinde Freudental hat im Rahmen des Zensus 2022 insgesamt 177 Einwohner bzw. 6,9% verloren, blickte BM Alexander Fleig nochmals zurück. Dies bedeutet für die Gemeinde Freudental jährliche Wenigereinnahmen aus dem Finanzausgleich des Landes von knapp 200.000 €.
Nachdem besonders viele Kommunen im Landkreis Ludwigsburg von einem Einwohnerverlust betroffen waren, konnte ein Fehler im Rahmen der Erhebung im Landkreis festgestellt werden. Die betroffenen Kommunen, u.a. auch Freudental, haben mit rechtlicher Unterstützung des Landratsamt Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt.
Mittlerweile konnte von Seiten des Landkreises keine Einigung mit dem Statischen Landesamt zur Fehlerkorrektur erzielt werden, so dass der Landrat aktuell den politischen Weg auch über die Öffentlichkeit sucht.
BM Alexander Fleig rechnet in dem nächsten Wochen mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, so dass dann der Klageweg bestritten werden muss. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, hier entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

