Fälligkeit von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer
Zum 15.02.2026 werden
– der 1. Grundsteuerteilbetrag für 2026
– die 1. Gewerbesteuervorauszahlungsrate für 2026
– die Hundesteuer 2026
zur Zahlung fällig.
Grundsteuer 2026
Zum 15.02./15.05./15.08./15.11.2026 bzw. bei Jahreszahlung zum 01.07.2026 werden die Raten bei der Grundsteuer fällig.
Die Höhe der Zahlungen für die Grundsteuer ist aus dem Ihnen zugegangenen Jahresbescheid von 2025 zur Grundsteuer ersichtlich. Sollten sich Änderungen ergeben haben, ist Ihnen ein geänderter Grundsteuerbescheid zugegangen.
Die Grundsteuerbescheide sind Mehrjahresbescheide und gelten bis eine Änderung eintritt.
Merken Sie sich bitte die im Bescheid angeführten Fälligkeitstermine vor, da Sie keine weitere Zahlungsaufforderung erhalten. Wir bitten Sie darum, Ihre Bescheide aufzubewahren.
Gewerbesteuer 2026
Die Höhe der fälligen Gewerbesteuervorauszahlung entnehmen Sie bitte dem letzten Abrechnungsbescheid.
Hundesteuer 2026
Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte dem im Januar 2026 zugestellten Bescheid. Die Hundesteuermarken bleiben kalenderjahrübergreifend gültig, sie werden nicht jährlich ausgegeben. Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 10,- € ausgehändigt.
Der Beginn und die Aufgabe einer Hundehaltung ist der Gemeindekasse Freudental zu melden.
Die Bankverbindung der Gemeinde lautet:
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE17 6045 0050 0006 0007 43 BIC: SOLADES1LBG
VR-Bank Ludwigsburg eG
IBAN: DE67 6049 1430 0067 4400 02 BIC: GENODES1VBB
Bitte Buchungszeichen nicht vergessen.
Für Teilnehmer des SEPA-Einzugsverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung erteilt haben, werden auf die Einhaltung des Zahlungstermins hingewiesen.
Bitte beachten Sie: die Zahlung ist bei Barzahlung mit dem Tag des Geldeingangs erfüllt, bei Überweisung ist die Zahlung erst mit der Kenntnisnahme der Gutschrift erfüllt.
Die Gemeindekasse ist verpflichtet, bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Bitte tragen Sie durch pünktliche Zahlung dazu bei, dass Verwaltungs- und Nebenkosten so gering wie möglich gehalten werden können.
Vordrucke für die SEPA-Basislastschrift (früher: Einzugsermächtigung) erhalten Sie im Rathaus oder unter https://freudental.de.


