Der Grundsteuerbescheid vom 01.01.2025 gilt weiter und es werden keine neuen Bescheide versendet. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung hat die Steuerfestsetzung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.
 
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
 
Sie betragen:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 850 v.H.
 
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 305 v.H.
 
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Lastschrift der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2026 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt- zu entrichten. Bitte geben Sie das Buchungszeichen an.  Das SEPA-Basis Lastschriftmandat kann über unsere Homepage https://freudental.de angefordert werden.
 
Konten der Gemeindekasse:
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE17 6045 0050 0006 0007 43      BIC: SOLADES1LBG
VR-Bank Ludwigsburg eG
IBAN: DE67 6049 1430 0067 4400 02      BIC: GENODES1VBB
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Freudental, Schloßplatz 1, 74392 Freudental, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
 
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Rechtsmittels ändert nichts an der Zahlungspflicht. Auch wenn ein Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Freudental oder Einspruch beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen erhoben wurde, ist die Steuer fristgerecht zu entrichten.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kirn (Tel. 07143/88303-22) oder senden Sie eine E-Mail an kirn@freudental.de.