Neue Bodenrichtwerte

Neufestsetzung der Bodenrichtwerte gültig ab 01.01.2025 

In der vergangenen Bodenrichtwertsitzung des Gutachterausschusses an 27.05.2025 wurden die turnusmäßig alle zwei Jahre zu überarbeitenden städtebaulichen Werte beschlossen.

Wichtig: Die für die Grundsteuer geltenden Bodenrichtwerte werden nur alle sieben Jahre aktualisiert, d.h. die Bodenrichtwerte vom 01.01.2029 werden wieder einen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben.
Nachfolgend die Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim:

Bekanntmachung als PDF-Datei