Neue Regelung ab Mai 2025!
Was ändert sich?
Passfotos für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form vom Bürgerbüro angenommen werden. Passfotos in Papierform oder selbsterstellte digitale Passfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr erlaubt.
Bürgerinnen und Bürger können künftig wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente direkt im Bürgerbüro oder bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen.
Lichtbilder im Bürgerbüro
Im Bürgerbüro wird es Ihnen möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden bei uns nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird pro beantragtem Ausweisdokument zusätzlich zum Dokumentenpreis eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Ob diese Möglichkeit bereits ab dem 01.05.2025 genutzt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unsicher, da seitens der Bundesdruckerei noch kein Liefertermin für das Gerät mitgeteilt wurde.
Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotostudios erstellt werden. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.
Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder und buchen Sie im Bürgerbüro einen Termin für die Antragsstellung. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in den Urlaub starten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne im Bürgerbüro bei Frau Hirtling und Frau Hartmann melden, Tel. 07143/88303-10 und -21, E-Mail: hirtling@freudental.de und hartmann@freudental.de.