Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin äußerte die Kritik, dass die Tischanordnung des Sitzungssaales unvorteilhaft ist, da man von den Zuhörerplätzen die Wortbeiträge der Gemeinderäte nicht richtig hören kann. BM Alexander Fleig nimmt diesen Hinweis gerne auf und man wird sich mit dem Gemeinderat nochmals Gedanken machen, ob die Tischmikrofone doch angeschafft werden – hierauf war aus Kostengründen bisher verzichtet worden.
Ein Bürger sprach die bestehende Baustelle an der Besigheimer Straße an und fragt in dem Zusammenhang nach, ob man noch an die Asphaltierung der Schadstelle in der Jägerstraße „im Blick habe“. BM Alexander Fleig, dass dies tatsächlich bei den Asphaltarbeiten der Pforzheimer Straße vergessen wurde, es aber im neuen Jahr bei den noch anstehenden Asphaltarbeiten in der Besigheimer Straße mitgemacht wird.
Beteiligung an der Neckar-Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co.KG
Der Bürgermeister erläuterte dem Gemeinderat, dass die Neckar Netze GmbH & Co. KG (Neckar Netze) als die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg seit über 10 Jahren erfolgreich tätig ist. Die Gemeinde Freudental ist mit dem Eigenbetrieb „Versorgung“ an der Neckar Netze Bündelgesellschaft A beteiligt.
Das Stromverteilnetz im Netzgebiet der Neckar Netze wurde in den zurückliegenden Jahren deutlich ausgebaut und massiv verstärkt. BM Alexander Fleig betont dabei, dass dies auch für Freudental bestätigt werden kann. So wurde aktuell das komplette Stromnetz in der Pforzheimer Straße erneuert. Genauso wurde im Zuge der Sanierung der Straße „Im Wiesengrund“ das Stromnetz erneuert. Zudem wurden und werden die Trafostationen ausgebaut bzw. eine zusätzliche Trafostation in Freudental gebaut, um das Stromnetz fit für die Zukunft zu machen. Zudem haben die Neckar Netze zugesagt, dass im Zuge des anstehenden Glasfaserausbaus in zahlreichen Bereichen die Mitverlegungen von Stromtrassen zur Verbesserung des Stromnetzes in Freudental erfolgen werden. Seit ihrer Gründung liegen die Investitionen über den Abschreibungen, mit deutlich ansteigender Tendenz. Dies wird sich in naher Zukunft so fortsetzen und ist vor allem auf die folgenden Faktoren zurückzuführen:
1. Die Energie- und Wärmewende findet vorrangig im Stromverteilnetz statt.
2. Sowohl die dezentrale Stromeinspeisung als auch die Stromverteilung erfolgen über das Stromverteilnetz der Neckar Netze.
3. Das Netzgebiet der Neckar Netze profitiert darüber hinaus vom unverändert vorhandenen Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in der Region.
4. Das Stromnetz muss weiterhin für die E-Mobilität ausgebaut werden.
Alle diese Faktoren lösen weitere große Investitionen aus, so der Bürgermeister. Nach den vorliegenden Wirtschaftsplänen werden die geplanten Investitionen bis ins Jahr 2030 weiterhin deutlich über den geplanten Abschreibungen liegen. Dieser Umstand führt wiederum zu entsprechendem Kapitalbedarf. Mit der geplanten Kapitalzuführung durch die Gesellschafter in Höhe von insgesamt 15 Mio. € soll die Ertragskraft der Gesellschaft dauerhaft gestärkt werden. Entsprechend der kommunalen Beteiligungsquote von 51 %, sind damit 7,65 Mio. € von den beteiligten kommunalen Bündelgesellschaften aufzubringen. Auf die Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG entfällt ein Anteil von rd.
4,857 Mio. €, auf die Neckar Netze Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG ein solcher von rd. 2,793 Mio. €. Die Gemeinde Freudental ist mit einem Anteil von 1,348 % an der Neckar Netze Bündelgesellschaft A beteiligt, so dass der Anteil an der Kapitalzuführung insgesamt 65.462,78 € beträgt. Mit den geplanten kommunalen Gesellschafterdarlehen an die jeweiligen Bündelgesellschaften kann die besagte Kapitalzuführung aus Gesellschaftermitteln bei den Neckar Netzen durchgeführt werden, ohne dass sich die ursprünglichen kommunalen Beteiligungsquoten in den Bündelgesellschaften und an der Neckar Netze GmbH & Co. KG verändern werden. Die Stimmanteile in den Gesell-
schafterversammlungen bleiben hiervon unberührt.
Der noch auszuarbeitende Darlehensvertrag, der eine Endfälligkeit per 31.12.2032 haben wird, kann wegen der unsicheren politischen Lage und insbesondere der regulatorischen Ungewissheiten erst im Laufe des Jahres 2025 ausgearbeitet werden. Im Kern geht es hier um die noch unbekannte Verzinsung dieser Gesellschafterdarlehen. Dies ist eine ungewöhnliche Situation, jedoch sind sich die Gemeinderäte und der Bürgermeister einig, dass dies in den letzten Jahren immer eine gute Investition mit über dem Markt liegenden Erträgen war.
Der Gemeinderat fasste deshalb den folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 15 Mio.€ bei der Neckar
Netze GmbH & Co. KG im Jahr 2025 im Grundsatz zu.
2. Zur Realisierung dieser Kapitalzuführung ist die Gemeinde bzw. der Eigenbetrieb„Versorgung“ bereit, ein Darlehen an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A
GmbH & Co. KG in Höhe von 65.462,78 € zu geben, sofern die – derzeit noch unbekannte – Verzinsung des Gesellschafterdarlehens wirtschaftlich angemessen ist.
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG): Bedarfsplanung 2024-2027 für Kinder
u. Jugendliche im Alter von 0-14 Jahren
BM Fleig erläuterte dem Gemeinderat die aktuelle Situation und die Kinderzahlen zum Stand 31.08.2024. Die Gemeinde Freudental hat aktuell drei gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder, die momentan auf vier Standorten getrieben werden auf:
Kindertagesstätte Rosenweg:
Rosenweg 14 2 Kinderkrippen U3 (1 VÖ, 1 GT) 20 Plätze
Rosenweg 14 1 Ganztagsgruppe Ü3 20 Plätze
Rosenweg 14 1 VVÖ/VÖ-Gruppe Ü3 25 Plätze
Ev. Gemeindehaus (befr.12/25) 1 VÖ-Gruppe Ü3 25 Plätze
Natur Kita am Birkenwald 1 VÖ-Gruppe Ü3 20 Plätze
Kindertagesstätte Taubenstraße:
Taubenstraße 38 1 Kinderkrippe U3 (VVÖ) 10 Plätze
Taubenstraße 38 2 VÖ/VVÖ-Gruppen Ü3 50 Plätze
Ab dem Jahrgang 2025/2026 wurden von der Verwaltung zudem weitere Kinder aus der zusätzlichen Bebauung der Doppel-/Reihenhäuser 2 Kinder (1 x Ü3, 1 x U3)
hinzugerechnet. Aktuell gibt es ein Integrationskind in den Kindertagesstätten, welches von der Schule zurückgestellt wurde. Weiterhin gibt es in Freudental keine Tagespflegeper-
son, die Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren betreut, so der Bürgermeister, der anschließend die Entwicklung in den Jahren 2024 bis 2027 erläuterte:
Im aktuellen Kindergartenjahr 2024/2025 gibt es insgesamt 202 Kinder in den Jahrgängen 0–6 Jahre, davon sind 120 Kinder über 3 Jahre alt und 82 Kinder sind unter 3 Jahren bzw. werden laut Prognose (durchschnittlich 25 Kinder) bis 30.06.2025 geboren. Die Versorgungsquote beträgt in diesem Jahr insgesamt 116,66% bei den 3 bis 6,5- jährigen Kindern (Ü3), da den vorhandenen 140 Plätzen insgesamt 120 Kinder gegenüberstehen.
Im U3-Bereich können von den 82 Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren insgesamt 30 Kinder in den beiden Einrichtungen in den Kinderkrippen untergebracht werden. Dies ergibt eine Betreuungsquote von 36,58% bei den Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren (U3). Somit wird der gesetzliche Rechtsanspruch (in Baden-Württemberg mit 35 %) in diesem Kindergartenjahr erfüllt. Sieht man sich die Kinderzahlen ohne das 1. Lebensjahr an, also mit 57 Kindern, ergibt sich eine Betreuungsquote von 52,63%.
Die tatsächliche Belegung zum Stand Dezember 2024 spiegelt diese Zahlen wieder und der Bürgermeister hält fest, dass der derzeit allen Kindern in Freudental ein
Betreuungsplatz angeboten werden kann.
Als nächstes stellte BM Fleig eine Prognose des Kindergartenjahres 2025/2026 vor. Es stehen 140 Plätze den 139 prognostizierten Kindern im Ü3-Bereich gegenüber. Dies ergibt eine Versorgungsquote für die Kindergartenkinder (Ü3) mit 100,72%. Damit kann der Rechtsanspruch zwar Stand heute erfüllt werden, aber es hat in der Theorie nur noch 1 freien Platz (bereits für ein Zuzugskind reserviert).
BM Alexander Fleig weist hier darauf hin, dass es im Kindergartenjahr 2025/2026 bei den Plätzen im Ü3-Bereich somit sehr knapp wird und evtl. kann der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden.
Im U3-Bereich können 30 Kinder in den beiden Krippen untergebracht werden, denen 72 Freudentaler Kinder insgesamt gegenüberstehen. Dies ergibt eine Versorgungsquote von 41,67%. Bei den Jahrgängen ohne das 1. Lebensjahr (47 Kinder) ergibt sich eine Betreuungsquote von 63,83%. Für das nächste Kindergartenjahr sind bereits alle 30 Krippenplätze (U3) verbindlich zugesagt, so der Bürgermeister.
Anschließend folgt die Prognose des Kindergartenjahres 2026/2027. Die Versorgungsquote von 121 Kindergartenkinder (Ü3) gegenüber den vorhandenen 140 Plätzen liegt bei 115,70% und erfüllt damit den Rechtsanspruch – unter der Bedingung, dass die Außengruppe im Ev. Gemeindehaus mit 25 Kindern weiterhin besteht. Bei den Kindern im U3-Bereich beträgt die Betreuungsquote, auf Grund der prognostizierten Zahl von 77 Kindern gegenüber 30 U3-Plätzen 38,96%. Bei den Jahrgängen ohne das 1. Lebensjahr (52 Kinder) ergibt sich eine Betreuungsquote von 38,46%. Sofern die Außengruppe nicht verlängert werden würde, wären es nur noch 20 U3-Plätze – und dadurch eine Quote von 26 %, so der Bürgermeister.
Zusammenstellung der Quoten:
Kindergartenjahr | U3-Bereich | Ü3-Bereich |
2024/2025 | 36,58% | 116,66% |
2025/2026 | 41,67 % | 100,72 % |
2026/2027 | 26% ohne / 38,96% mit Außengruppe | 115,70% |
Im Fazit hält der Bürgermeister fest, dass die Kinderzahlen in den nächsten 2-3 Jahren nicht mehr so stark ansteigen werden, wie es in den letzten 2 Jahren durch die Bebauung des Neubaugebietes der Fall war. Durch den Bezug der 14 Wohneinheiten „Reihen-/Doppelhäuser“ und dem Generationenwechsel im Bestandsgebiet werden die Zahlen jedoch noch über der Geburtenrate liegen.
Zum Schluss erläuterte BM Fleig den Stand der Schulkindbetreuung (Stand 01.09.2024). Der konkrete Bedarf der Kernzeitbetreuung ist weiterhin gering. Die Kernzeitbetreuung deckt neben der Ganztagesschule weitere Betreuungszeiten vor und nach der Schule sowie in der Ferienbetreuung ab. In der Kernzeitbetreuung werden im aktuellen Schuljahr insgesamt 10 Kinder im Alter von 6–10 Jahren betreut. 4 Kinder nutzen die Ferienbetreuung und 3 weitere Kinder nutzen die Frühgruppe von 7.00 – 8.00 Uhr. In der Nachmittagsbetreuung am Mittwoch sind aktuell 5 Kinder angemeldet. Bei 97 Grundschülern in den Klassen 1 bis 4 im Alter von 6 bis 10 Jahren entspricht dies einer Betreuungsquote von 10,3%. Es stehen freie Plätze ausreichend zur Verfügung und BM Fleig weist auf das sehr gute Angebot hin.
Für das laufende Schuljahr 2024/2025 konnten im Ganztagesbetrieb aufgrund der guten Anmeldezahlen (ca. 2/3 der Grundschüler) wieder 3 Ganztagesgruppen gebildet werden. Ab dem Schuljahr 2024/2025 führen die steigen Kinder- / Schülerzahlen in den Klassenstufen eins und zwei zu einer Zweizügigkeit. Seit September 2024 sind sechs Klassen in der Grundschule untergebracht. Dies kann aber an der Grundschule gut organisiert werden und auch die Lehrerversorgung ist in diesem Jahr gut. Bei den nächsten Erstklässlern liegen der Verwaltung folgende Kinderzahlen vor:
Schuljahr 2025/26: 18 Kinder (Jahrgang 2018/19)
Schuljahr 2026/27: 40 Kinder (Jahrgang 2019/2020)
Schuljahr 2027/28: 31 Kinder (Jahrgang 2020/2021)
Schuljahr 2028/29: 31 Kinder (Jahrgang 2021/2022)
Schuljahr 2029/30 36 Kinder (Jahrgang 2022/2023)
Schuljahr 2030/31 21 Kinder (Jahrgang 2023/2024)
Aus den Zahlen ist ersichtlich, dass in den kommenden Jahren mit einer fast durchgehenden Zweizügigkeit zu rechnen ist. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat ist der Bürgermeister der Ansicht, dass evtl. für einen kurzen Zeitraum auch weiterer Schulraum in einem Container geschaffen werden muss. Dies werde man dann mit der Schulleitung rechtzeitig klären und im Gemeinderat beraten. Der Gemeinderat stimmte abschließend der Bedarfsplanung für den Planungszeitraum 2024 – 2027 für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 14 Jahren zu.
Tageseinrichtungen für Kinder – Festlegung der weiteren Maßnahmen aus
der Bedarfsplanung 2024 -2027
BM Fleig erläuterte, dass die Kinderzahlen in der gerade vorgestellten Bedarfsplanung 2024–2027 gezeigt haben, dass im Kindergartenjahr 2025/2026 die Betreuungsplätze sehr knapp werden bzw. keine Zuzugskinder aufgenommen werden können. Vor allem im Ü3-Bereich ist es nicht sicher, ob der gesetzliche Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Die Gemeinde Freudental hatte sich deshalb vor 2-3 Jahren bei der damaligen Bedarfsplanung, die grundsätzlich noch von höheren Kinderzahlen ausgegangen war, Gedanken zu einem Neubau an der KiTa Taubenstraße gemacht. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage bei der Gemeinde Freudental und der genannten Bedarfsplanung soll von einem zweigruppigen Neubau mit Mensabereich an der KiTa Taubenstraße abgesehen werden. Um jedoch für alle Kinder in Freudental einen Betreuungsplatz anbieten zu können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, so der Bürgermeister. BM Alexander Fleig stellte die infrage kommenden Maßnahmen vor:
1. Verlängerung der Außengruppe Ev. Gemeindehaus
Die Außengruppe der Kita Rosenweg im ev. Gemeindehaus muss auf jeden Fall weitergeführt werden, um im nächsten Kindergartenjahr den gesetzlichen Rechtsanspruch erfüllen zu können. Da die aktuelle Baugenehmigung bis 31.12.2025 befristet ist, schlägt die Verwaltung vor, eine neue Baugenehmigung zu beantragen und den Mietvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde zu verlängern. Die Verwaltung hat die Situation der Ev. Kirchengemeinde Löchgau / Freudental geschildert und um Verlängerung des Mietvertrags (mind. 5 Jahre) gebeten. Der Kirchengemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 04.12.2024 über die Anfrage beraten. Hier konnte der Bürgermeister informieren, dass die ev. Kirchengemeinde grundsätzlich bereit ist, den Mietvertrag bis Ende 2030 zu verlängern.
2. Überschreitung der Höchstgruppenstärke
Die Verwaltung stellt entsprechende Anträge beim Landesjugendamt (KVJS) für eine Überschreitung der Höchstgruppenstärke für die Kita-Gruppen (Ü3), die das dafür erforderliche Personal (Mindestpersonalschlüssel) und Räumlichkeiten vorweisen können.
3. Einrichtung einer weiteren Ü3-Gruppe:
Sofern der prognostizierte Zuzug an Kindern im Neubaugebiet doch höher ist als aktuell geplant ist und die vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichend sind, könnte der zweite Bauwagen für die Natur-Kita am Birkenwald innerhalb kurzer Zeit beauftragt werden und eine zweite VÖ-Gruppe Ü3 (20 Plätze) eröffnet werden. Alternativ wäre auch eine kurzfristige Aufstellung eines voll ausgestatteten KiTa-Containers möglich. Bei den Maßnahmen nach Nr. 3 wäre auch jeweils zusätzliches Personal erforderlich.
4. Änderung der Betriebsform in der Kindertagesstätte Rosenweg
In der Kita Rosenweg gibt es aktuell eine Gruppe Ü3 in Ganztageszeit (GT). Die Betreuungszeit ist von 7.00 – 16.00 Uhr an drei Tagen sowie mittwochs und freitags bis 14.00 Uhr. Die GT-Gruppe hat nach der Betriebserlaubnis des Landesjugendamts (KVJS) 20 Plätze, welche aktuell mit 15 GT-Kindern und 5 Kindern in VVÖ-Zeit belegt sind. Bei einer Betriebsformänderung in VVÖ-Zeit (Mo – Fr. 07.00-14.00 Uhr) würde sich die Platzzahl um 5 Kinder auf 25 erhöhen und damit könnten 5 weitere Kinder aufgenommen werden, so der Bürgermeister. Diese Maßnahme sieht der Bürgermeister als letzte Maßnahme an, wenn die Maßnahmen nach Nr. 1-3 nicht ausreichend sind. Nach einer ausführlichen Diskussion im Gemeinderat und einer Öffnung der Diskussion mit den anwesenden Elternbeiräten war man sich einig, dass man wie von der Verwaltung vorgeschlagen die Maßnahmen angehen soll (in enger Abstimmung mit den KiTa Teams sowie den Elternbeiräten). Es wurde folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Mietvertrag für die Anmietung der UG-Räume im ev. Gemeindehaus zu verlängern sowie die Baugenehmigung zu beantragen und die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen vorzunehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge beim Landesjugendamt (KVJS) für eine Überschreitung der Höchstgruppenstärke für die Kita-Gruppen (Ü3) zu stellen, die das dafür erforderliche Personal (Mindestpersonalschlüssel) und Räumlichkeiten haben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Eröffnung der zweiten Naturgruppe in der Natur-Kita Birkenwald durchzuführen bzw. die Mittel dafür bereitzustellen.
4. Der Gemeinderat beschloss, sofern die vorgenannten 3 Punkte nicht greifen, um den Rechtsanspruch einzuhalten, die Ganztageszeit für das Kita-Jahr 2025/2026 auszusetzen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, dann die Änderung der Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt für die zwei GT-Gruppen (Ü3 + U3) in der KiTa Rosenweg zu beantragen bzw. in VVÖ-Gruppen umzuwandeln.
Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025
BM Alexander Fleig erläuterte den Entwurf des Investitionsprogramms mit Vermögensplan für den „Eigenbetrieb Versorgung“ für die Jahre 2024 – 2028, der im Wesentlichen den Vorgaben der bisherigen Beschlussfassungen und Beratungen im Gemeinderat sowie der Beratung in der Klausurtagung des Gemeinderats im November 2024, in der sich der Gemeinderat ausführliche Gedanken über die Investitionsplanung 2025 ff. gemacht hatte entspricht. Aufgrund der aktuell schwierigen Finanzlage der kommunalen Haushalte insgesamt, können in den nächsten Jahren nur die wichtigsten Projekte (hier vor allem die Pflichtaufgaben) angegangen und umgesetzt werden, so der Bürgermeister.
Kommunalhaushalt:
Nachdem in den letzten Jahren die Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ und hier vor allem die Rathaussanierung einen wichtigen Punkt darstellten, steht
zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (Ende der Bewilligung zum 30.04.2026) noch die Neugestaltung Rathaus-/Schlossplatz mit Verkehrsverbesserung im Bereich „Haupt-/Schlossstraße“ an. Hier hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, die bisher vorliegende Planung nicht in vollem Umfang umzusetzen und wird sich im 1. Quartal 2025 mit der geänderten Planung beschäftigen. Wichtig ist dabei, dass eine Verkehrsverbesserung erfolgt, der Grünbereich vor dem Schloss aufgewertet und der barrierefreie / sichere Zugang zum Rathaus hergestellt wird. Hierfür werden im Jahr 2025 insgesamt 200.000 € eingestellt und mit einem Zuschuss aus dem Sanierungsprogramm mit 150.000 € gerechnet.
Für die Beschaffung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF10 der Feuerwehr Freudental muss im Jahr 2025 ein erster Teilbetrag in Höhe von 235.000 € eingestellt werden. Im Jahr 2026 steht dann der zweite Teilbetrag von 375.000 € an. Zur Finanzierung des rd. 610.000 € teuren Fahrzeugs gibt es einen bewilligten Zuschuss aus der Feuerwehrförderung mit 96.000 €. Zudem wird ein Ausgleichstockantrag für 2025 gestellt und mit einem Zuschuss von 200.000 € geplant.
Weiter soll im Jahr 2025 die Planung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses angegangen werden. Hier steht eine erste Planungsrate von 20.000 € an. Im Jahr 2026 werden Kosten in Höhe von 500.000 € eingestellt. Aus dem Ausgleichstock und der Feuerwehrförderung sind bereits Zuschüsse in Höhe von insgesamt 390.000 € zugesagt.
Die Erweiterung bzw. der Neubau an der KiTa Taubenstraße (zwei weitere Gruppenräume mit Mensabereich) soll nicht durchgeführt werden. Die zunächst genannten Kosten von 1,6 Mio. € müssten aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung nach oben angepasst werden. Trotz des zugesagten Zuschusses aus dem Ausgleichstock in Höhe von 1,0 Mio. € ist das Projekt aktuell nicht zu finanzieren und der Bedarf an KiTa-Plätzen kann anders gedeckt werden. Für notwendige Umbaumaßnahmen, vor allem im Ev. Gemeindehaus und in der KiTa Rosenweg, werden50.000 € eingestellt.
Die 2024 bereitgestellten Mittel für einen weiteren Bauwagen zur Einrichtung einer zweiten Naturgruppe (130.000 €) werden übertragen.
Das Leasing für den großen Bauhofschlepper läuft im Jahr 2025 aus und das Fahrzeug soll zum festgelegten Preis (37.500 €) übernommen werden.
Für die bereits beschlossene Kanalsanierung und evtl. weitere Sanierungen werden 120.000 € eingestellt. Im Bereich Kläranlage / RÜB stehen Sanierungen und
Erneuerungen in Höhe von 100.000 € an.
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung „Schaltstation Bühlstraße“ werden mit 20.000 € eingestellt.
Für die EDV-Ausstattung und die weitere Digitalisierung werden insgesamt 40.000 € benötigt und zur Verfügung gestellt.
Im Bereich „Anschlussunterbringung von Geflüchteten“ werden 50.000 € eingestellt. Hier werden rd. 25.000 € für die Küchen und die Ausstattung im Gebäude „Strombergstraße 14“ benötigt. Der Restbetrag steht als Pauschale für Ersatzbeschaffungen etc. zur Verfügung.
Für evtl. Erneuerungen oder Ersatzbeschaffungen an Spielplätzen stehen wieder pauschal 15.000 € bereit.
Die Abrechnung für die Erschließungsgemeinschaft „Alleenfeld“ steht im Jahr 2025 an und nach der vorläufigen Berechnung der Landsiedlung ist von der Gemeinde noch ein Betrag von rd. 90.000 € zu bezahlen.
Zur Finanzierung aller dieser Ausgaben sollen im Jahr 2025 drei Bauplätze im Neubaugebiet „Alleenfeld“ veräußert werden (Einnahme von rd. 508.000 €). Weiter steht
ein Verkauf einer kommunalen Immobilie im Wert von 300.000 € an. Ende des Jahres 2025 erhält die Gemeinde Freudental als Darlehen angelegte Gelder im Wert von insgesamt 690.000 € zurück. Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2025 nicht geplant. Aus dem Jahr 2024 steht eine nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung in Höhe von 450.000 € im Notfall zur Verfügung.
Eigenbetrieb „Versorgung“:
Nachdem in den letzten Jahren sowohl im Bereich „Wasserversorgung“ als auch „Nahwärme“ große Investitionen durchgeführt wurden, stehen im kommenden Jahr
keine großen Investitionen an.
Im Bereich der „Wasserversorgung“ stehen nur Mittel für Wasserrohrbrüche und die Herstellung von Hausanschlüssen zur Verfügung, was aber als Unterhaltung
gilt. Die geplante Erneuerung der Wasserleitung in der Schwalbenstraße erfolgt nicht, nachdem das Nahwärmenetz in 2025 dort nicht ausgebaut wird.
Für den Bereich „Nahwärme“ wurde beschlossen, den Ausbau des Nahwärmenetzes in der Schwalbenstraße mit den angrenzenden Bereichen im Jahr 2025 nicht
anzugehen. Weitere Ausbaumaßnahmen sind nicht geplant. Für den Anschluss weiterer Gebäude mit einem vorverlegten Hausanschluss werden 10.000 € einge-
plant. Zudem wird im Jahr 2025 endlich mit der Auszahlung der KWK-Förderung gerechnet – der Anteil der Gemeinde liegt voraussichtlich bei rd. 50.000 €.
Bei den „PV-Anlagen“ ist im Jahr 2025 keine Investition geplant. Lediglich ein Stromspeicher für die Anlage in der Grundschule wäre zu überlegen – die Kosten
liegen bei rd. 15.000 €.
Für den Bereich „Beteiligungen“ steht im Jahr 2025 die Kapitalerhöhung von rd. 66.000 € an, erläuterte der Bürgermeister.
Dem Investitionsprogramm mit Vermögensplan „Eigenbetrieb Versorgung“ für die Jahre 2024 – 2028 wurde vom Gemeinderat zugestimmt und die Verwaltung beauf-
tragt, das Investitionsprogramm mit Vermögensplan „Eigenbetrieb Versorgung“ für die Jahre 2024 – 2028 in den Haushaltsplan 2025 sowie den Wirtschaftsplan 2025
zu übernehmen.
Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
BM Alexander Fleig stellte anhand einer Karte die im Jahr 2025 vom Land Baden-Württemberg geplanten Straßensanierungen in und um Bietigheim-Bissingen
sowie die hier vorgesehenen Umleitungsstrecken vor. Für die Gemeinde Freudental ist dabei wichtig, dass die weiträumige Umleitung vor allem des Schwerlastverkehrs über Freudental erfolgen soll (die Ortsdurchfahrt Kleinsachsenheim wird für den Schwerlastverkehr gesperrt). Aus den Reihen des Gemeinderats wurde hierbei angeregt, die Einbahnstraßenregelung in der Ortsmitte möglichst schnell umzusetzen.
Der Bürgermeister informierte, dass die Sanierung der K1632 in Richtung Cleebronn mit einer Vollsperrung ab 27.01.2025 beginnt – die Fertigstellung ist Anfang April 2025 geplant. Zunächst werden Unterhaltungsmaßnahmen des Forstreviersdurchgeführt und im Anschluss erfolgt die Straßensanierung.
Maßnahmen „Starkregenereignis“
BM Alexander Fleig berichtete über den aktuellen Sachstand zu den geplanten Maßnahmen „Starkregengefahrenkarte“. So konnte die Sanierung der Brücke „Schloßstraße“ bereits durchgeführt werden und die Kosten lagen bei rd. 15.000 € brutto.
Mit dem Förster des Privatwaldbesitzers fand ein Termin „Am Birkenwald“ statt. Hier konnte eine Lösung gefunden werden, um das Oberflächenwasser aus dem Wald besser abzuleiten, um so den Bereich der Sportanlage „Birkenwald“ schützen zu können. Hier wird die Gemeinde im ersten Quartal 2025 eine kleine Maßnahme in dem Bereich ausführen.
Für die Maßnahmen „Bordstein Wolfsbergweg“ und „Einlaufschächte Baugebiet Wolfsberg II“ wird Anfang 2025 eine kleine Ausschreibung erarbeitet und Angebote eingeholt, so dass die Umsetzung im ersten Halbjahr 2025 erfolgen kann.Mit den Eigentümern im Bereich „Bergstraße / Weinstraße“ haben erste Gespräche stattgefunden. Ziel ist es, eine Art „Wengertstaffel“ für den Wasserabfluss an den Tiefpunkten des Vogelsangweges zu schaffen – hier wird es weitere Absprachen geben. Ebenso hat ein Termin mit den betroffenen Eigentümern in der Rotenbergstraße stattgefunden und diese Thematik muss ebenfalls im neuen Jahr weiterverfolgt werden. Hier findet auch im Januar 2025 ein Termin mit einem Geologen statt.
Abschließend konnte der Bürgermeister informieren, dass in den vergangenen Tagen eine „Landeshilfe für Naturereignisse im Juni 2024“ in Höhe von knapp 46.000 € bei der Gemeinde Freudental eingegangen ist. Zusammen mit den 23.000 € aus der Spendenaktion der Landkreise stehen nun doch einige Mittel zur Umsetzung verschiedener Vorhaben gegen Starkregen zur Verfügung.