Öffentliche Bekanntmachung
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung und der örtlichen Bauvorschriften „Kirchhofäcker – Gartenstraße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat 22.01.2025 in öffentlicher Sitzung die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen unter- und gegeneinander abgewogen und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Kirchhofäcker – Gartenstraße, 1. Änderung“ sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen. Die Auslegungsfrist wird auf zwei Wochen verkürzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplan Kirchhofäcker – Gartenstraße, 1. Änderung, Planausschnitt als PDF
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.01.2025.
Ziele und Zwecke der Planung:
Aufgrund einer konkreten Anfrage zur Errichtung einer Dachgaube sollen für das gesamte Bebauungsplangebiet die Festsetzungen dahingehend erweitert werden. Dadurch soll eine einheitliche Gestaltung innerhalb des Plangebiets sichergestellt werden. Gleichzeitig soll damit eine bessere Ausnutzung des Bestandes erzielt werden. Im Zuge der Bebauungsplanänderung wird eine zeitgemäße und nachhaltige Bebauung für das gesamte Gebiet angestrebt. Damit ist die Bebauungsplanänderung notwendig, um eine innerörtliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung dient als Maßnahme der Innenentwicklung um schonend mit neuem Flächenverbrauch in freier Landschaft umzugehen. Dazu kommt, dass an vorhandene Versorgungs- und Erschließungseinrichtungen angebunden werden kann.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurde die schalltechnische Untersuchung aktualisiert und die Ergebnisse in den Bebauungsplan übernommen. Ebenso wurde auf den Erläuterungsbericht des kommunalen Starkregenrisikomanagements verwiesen und die Starkregengefahr im Plangebiet dargestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich auf der Homepage der Gemeinde Freudental unter https://freudental.de/bebauungsplan-kirchhofaecker-gartenstrasse_1-aenderung/ sowie im Rathaus, Schloßplatz 1, 74392 Freudental während der üblichen Öffnungszeiten unterrichten und sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Die Frist beginnt am Montag, 10.02.2025 und endet am Montag 24.02.2025 (je einschließlich). Während der erneuten Auslegungsfrist können nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Freudental, 23.01.2025
Fleig, Bürgermeister
Anlagen:
- Bekanntmachungstext
- Begründung
- Kartenausschnitt
- Textteil
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB sowie der TÖB i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB