Leider erhält die Gemeindeverwaltung immer wieder Hinweise und Beschwerden zu Behinderungen auf Gehwegen und Straßen durch abgestellte Müllbehälter. Wir weisen darauf hin, dass Mülltonnen etc. frühestens am Vorabend des Tages der Entsorgung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen und diese danach unverzüglich auf das Hausgrundstück zurückzubringen sind.
Spätestens jedoch am Tage nach der Entleerung dürfen Mülltonnen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege, Straßen, öffentliche Plätze etc.) abgestellt sein. Wir bitten um Beachtung.
Ordnungsamt der Gemeinde Freudental

