Wichtige Infos für alle Hundehalter: Hundesteuer
Sobald Sie einen über drei Monate alten Hund im Ortsgebiet halten, ist dieser innerhalb eines Monats schriftlich zur Hundesteuer anzumelden. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Anmeldung: Bei Neuanschaffung oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
Abmeldung: Beim Ableben des Hundes/ Tod des Hundehalters. Oder bei Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde. In der Anzeige sind der Name und die Anschrift des Erwerbers, das Alter und die Rasse des Hundes sowie der Vorbesitzer anzugeben.
Ummeldung: Wenn Sie innerhalb des Ortsgebietes der Gemeinde Freudental umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an einen anderen Hundehalter in Freudental abgeben.
Für jeden Hund, egal ob er steuerpflichtig ist oder nicht, wird bzw. wurde eine Hundemarke ausgegeben. Diese Hundesteuermarke bleibt Eigentum der Gemeinde Freudental und ist für die Dauer der Hundehaltung in der Gemeinde gültig. Die Hundesteuermarke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Bei Abmeldung bitte die Hundemarke an die Gemeinde Freudental zurückgeben.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Gemeinde Freudental, Steueramt Frau Eberle Tel. 07143/88303-12 oder eberle@freudental.de wenden.

